Religionsunterricht

Religionsunterricht in der Schule: Die Freiheit zu Glauben – das Recht zu Wissen
Das Fach Katholische Religionslehre ist an den Schulen im Land Nordrhein-Westfalen ein ordentliches Unterrichtsfach wie andere Fächer auch. Das heißt, es wird mit einer vorgegebenen Zahl von Unterrichtsstunden regelmäßig nach einem zwischen Staat und katholischer Kirche abgestimmten Lehrplan unterrichtet. Die Lehrer/innen, die dieses Fach erteilen, müssen dafür qualifiziert sein und eine kirchliche Bevollmächtigung besitzen.
„Was ist Sinn und Zweck unseres Lebens?“ - „Was ist gut und was ist böse?“ - „Was kommt nach dem Tod?“ - „Wie kann mein Leben gelingen?“ - „Existiert Gott?“
Diese und viele andere Fragen werden im Religionsunterricht bedacht und diskutiert. Solche Fragen und die religiöse Pluralität der Antworten bilden eine pädagogische Herausforderung, der sich die Schule stellen muss. Hierfür benötigen die Schülerinnen und Schüler die Antworten des Religionsunterrichts.
Um die individuelle Freiheit der Bürger nicht einzuschränken, will unser demokratischer Staat die letzten Grundüberzeugungen des Menschen nicht bestimmen. Daher verpflichtet das Grundgesetz den Staat einerseits, für Religionsunterricht zu sorgen, andererseits überträgt es den Religionsgemeinschaften die Verantwortung, die Inhalte dieses Unterrichts zu gestalten und die Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit auszuwählen.
Für Religionslehrerinnen und Religionslehrer ist die kirchliche Bevollmächtigung neben der staatlichen Fakultas die Voraussetzung für die Erteilung des Faches Katholische Religionslehre. Die fachlichen Voraussetzungen für die Arbeit als Religionslehrerin oder Religionslehrer werden an den staatlichen Universitäten geschaffen. Hier kann das Fach Katholische Religionslehre in Kombination mit einem weiteren Fach für jeweils verschiedenen Lehrämter studiert werden.
Auf der Basis dieser fachlichen Qualifikation wird beim zuständigen Bischof zunächst die „Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst“ (Referendariat) beantragt, nach dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann die „Missio Canonica“ beantragt werden, die eine unbefristete Gültigkeit hat.
Für die Teilnahme an einem Weiterbildungskurs wird auf Antrag eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis für die Dauer des Zertifikatskurses oder des Studienkurses erteilt. Nach Abschluss des Kurses wird diese entfristet.
Die notwendigen Formulare zur Beantragung der Kirchlichen Bevollmächtigungen finden Sie zum Download auf dieser Seite.
Das Dezernat Schule und Hochschule im Bistum Essen bietet Religionslehrerinnen und –lehrern seine Unterstützung an. Neben Jahrestagen und anderen Veranstaltungen für verschiedene Gruppen, Verbände etc. gibt es ein umfangreiches Angebot an Fortbildungsveranstaltungen, die Sie über den entsprechenden Link auf dieser Seite finden.
Sind Sie bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im Schuldienst, und möchten zusätzlich das Fach Katholische Religionslehre erteilen, so finden Sie hierfür in unserem Weiterbildungsangebot die Zertifikats- und Studienkurse für Ihre Schulformen.
Für die Gestaltung Ihres Religionsunterrichtes finden Sie im Downloadbereich hilfreiche Materialien. Diese stehen Ihnen für Unterrichtszwecke kostenlos zur Verfügung. Viel Freude damit!
Konfessionelle Kooperation
Informationen für Religionslehrerinnen und Religionslehrer an den Schulen, die konfessionell-kooperativen Religionsunterricht ab dem Schuljahr 2018/19 beantragen möchten
Sehr geehrte Religionslehrerinnen und Religionslehrer!
Nach langer und gründlicher Vorbereitung zur Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen sind im Sommer 2017 Vereinbarungen zwischen den beteiligten (Erz-)Bistümern und den evangelischen Landeskirchen unterzeichnet worden. Auch wurde vom Schulministerium der Runderlass zum Religionsunterricht in NRW aus dem Jahr 2003 ebenfalls im August 2017 geändert, um dem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht eine gesicherte Rechtsgrundlage zu geben. Zum Schuljahresbeginn 2018/19 soll nun diese Form des konfessionellen Religionsunterrichts für Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I auf Antrag innerhalb des Gebiets der beteiligten Landeskirchen und (Erz-)Bistümer möglich werden. Für Berufskollegs ist aufgrund einer längeren Vorbereitungszeit erst eine Beantragung zum Schuljahresbeginn 2020/21 möglich.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie untenstehend.
Hinweis: Die Ergänzung des Erlasses zur konfessionellen Kooperation finden Sie unter Punkt 6 des Gesamterlasses blau markiert. In einer weiteren Datei erhalten Sie nur die Ergänzungen zum bestehenden Erlass des Ministeriums.

Alle wichtigen Informationen zu Fortbildungsterminen finden Sie unter folgendem Link.
Hierüber können Sie sich auch gleich anmelden.
Antragsformulare für:
Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst ist gültig bis zur Ablegung der (Zweiten) Staatsprüfung.
Voraussetzung für die Beantragung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst ist ein in NRW gültiger Master of Education bzw. das Erstes Staatsexamen.
Antragstellung
Bitte verwenden Sie für den Antrag die drei Formblätter (Antragsformular, Personalbogen und Pfarramtliches Zeugnis).
Senden Sie uns folgende Unterlagen zu:
- Unterschriebenes Antragsformular mit Passbild
- Ausgefüllter Personalbogen
- Ausgefülltes Pfarramtliches Zeugnis (gesiegelt oder gestempelt im Original)
- Vollständiger Studienbegleitbrief für Lehramtsstudierende der Kath. Theologie (Gilt für diejenigen, die ab dem SS 2008 ihr Studium begonnen haben.)
- Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses des Masters of Education bzw. der Ersten Staatsprüfung
Wichtige Hinweise:
Bitte stellen Sie den Antrag für die Kirchliche Unterrichtserlaubnis so früh wie möglich. Warten Sie nicht, bis Sie das staatliche Zeugnis erhalten haben. Das Zeugnis kann nachgereicht werden.
Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst ist bei dem (Erz-)Bistum, in dem der Studienort liegt, zu beantragen.
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Die Missio Canonica ist unbefristet gültig.
Antragstellung
Bitte verwenden Sie für den Antrag die drei Formblättern (Antragsformular, Personalbogen und Pfarramtliches Zeugnis).
Senden Sie uns folgende Unterlagen zu:
- Unterschriebenes Antragsformular mit Passbild
- Ausgefüllter Personalbogen
- Ausgefülltes Pfarramtliches Zeugnis (gesiegelt oder gestempelt im Original)
- Beglaubigte Fotokopie der Zeugnisse über Master of Education und Staatsexamen bzw. Ersten und Zweiten Staatsexamen
Wichtige Hinweise:
Bitte stellen Sie den Antrag für die Missio Canonica so früh wie möglich. Idealer Weise schon vor der Ablegung der Zweiten Staatsprüfung. Das Zeugnis kann dann nachgereicht werden.
Eine kath. pastorale Persönlichkeit wird aufgrund Ihrer Angaben auf dem Personalbogen von uns angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.
Die Missio Canonica ist bei dem (Erz-)Bistum, in dem der Einsatzort/Dienstort liegt, zu beantragen. Falls dieser noch nicht bekannt ist, ist das (Erz-)Bistum zuständig, in welchem das Zentrum für Schulpraktische Lehrerausbildung angesiedelt war.
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Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Zertifikatskurs oder Studienkurs ist für die Dauer des jeweiligen Kurses und wird nach erfolgreichem Abschluss des Kurses unbefristet erteilt.
Voraussetzung für die Beantragung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Zertifikatskurs oder Studienkurs ist ein in NRW gültiges Zweites Staatsexamen, die Anstellung an einer Schule sowie die Anmeldung für den jeweiligen Kurs beim Institut für Lehrerfortbildung.
Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für eine Vertretungsstelle ist für die Dauer der Vertretung gültig.
Antragstellung
Bitte verwenden Sie für den Antrag die drei Formblätter (Antragsformular, Personalbogen und Pfarramtliches Zeugnis).
Senden Sie uns folgende Unterlagen zu:
- Unterschriebenes Antragsformular mit Passbild
- Ausgefüllter Personalbogen
- Ausgefülltes Pfarramtliches Zeugnis (gesiegelt oder gestempelt im Original)
- Beglaubigte Fotokopie der Zeugnisse über Master of Education und Staatsexamen bzw. Ersten und Zweiten Staatsexamens
Wichtiger Hinweis:
Bitte stellen Sie den Antrag für die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Zertifikatskurs oder Studienkurs unmittelbar nach der Anmeldung zum entsprechenden Kurs!
Eine kath. pastorale Persönlichkeit wird aufgrund Ihrer Angaben auf dem Personalbogen von uns angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.
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Die Umschreibung der Kirchlichen Bevollmächtigung ist bei einem Wechsel des (Erz-)Bistums oder einer Änderung des Namens notwendig.
Antragsstellung
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formblatt.
Senden Sie uns folgende Unterlagen zu:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Umschreibung
- Kopie der bestehenden Kirchlichen Bevollmächtigung (Missio Canonica oder Kirchliche Unterrichtserlaubnis)
Wichtiger Hinweis:
Bitte stellen Sie den Antrag für die Umschreibung Ihrer Kirchlichen Bevollmächtigung unmittelbar nach Wechsel des (Erz-)Bistums bzw. Änderung des Namens.
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Ansprechpartner
Sekretariat
Jessica Babic
Zwölfling 16
45127 Essen
Referentin
Anna-Lisa Lukannek
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-443
Referentin
Gabriele Eichwald-Wiesten
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-526
Christoph Dyballa
Zwölfling 16, 45127 Essen