Religionsunterricht in der Schule

Das Fach Katholische Religionslehre ist an den Schulen im Land Nordrhein-Westfalen ein ordentliches Unterrichtsfach mit der Besonderheit, dass Staat und Kirche gemeinsam die Verantwortung übernehmen (res mixta). Die Lehrkräfte, die dieses Fach unterrichten, sind dafür qualifiziert und haben von der Kirche eine kirchliche Bevollmächtigung erhalten, sodass Sie transparent Position beziehen können.

„Was ist Sinn und Zweck unseres Lebens?“ - „Was ist gut und was ist böse?“ - „Was kommt nach dem Tod?“ - „Wie kann mein Leben gelingen?“ - „Existiert Gott?“

Diese und viele andere Fragen werden im Religionsunterricht bedacht und diskutiert. Solche Fragen und die religiöse Pluralität der Antworten bilden eine pädagogische Herausforderung, der sich die Schule stellen muss. Hierfür benötigen die Schüler*innen die Antworten des Religionsunterrichts.

Für Religionslehrkräfte ist die kirchliche Bevollmächtigung neben der staatlichen Fakultas die Voraussetzung für die Erteilung des Faches Katholische Religionslehre. Die fachlichen Voraussetzungen für die Arbeit als Religionslehrkraft werden an den staatlichen Universitäten geschaffen. Hier kann das Fach Katholische Religionslehre in Kombination mit einem weiteren Fach für jeweils verschiedenen Lehrämter studiert werden.

Auf der Basis dieser fachlichen Qualifikation wird beim zuständigen Bischof zunächst die „Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst“ (Referendariat) beantragt. Nach dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann die „Missio Canonica“ beantragt werden, die eine unbefristete Gültigkeit hat.

Sind Sie bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im Schuldienst, und möchten zusätzlich das Fach Katholische Religionslehre erteilen, so finden Sie hierfür in unserem Weiterbildungsangebot die Zertifikats- und Studienkurse für Ihre Schulformen. Für die Teilnahme an einem Weiterbildungskurs (Zertifikatskurs) wird auf Antrag eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis für die Dauer des Zertifikatskurses oder des Studienkurses erteilt. Nach Abschluss des Kurses wird diese entfristet.

Die notwendigen Formulare zur Beantragung der Kirchlichen Bevollmächtigungen finden Sie zum Download auf dieser Seite.

Der Bereich Schule und Hochschule im Bistum Essen bietet Religionslehrkräften seine Unterstützung an. Neben Jahrestagen und anderen Veranstaltungen für verschiedene Gruppen, Verbände etc. gibt es ein umfangreiches Angebot an Fortbildungsveranstaltungen, die Sie über den entsprechenden Link auf dieser Seite finden. Über unsere RELIboard-Angebote bleiben Sie religionspädagogisch auf dem neusten Stand. Für die Gestaltung Ihres Religionsunterrichtes finden Sie in der ToolBox hilfreiche Materialien. Diese stehen Ihnen für Unterrichtszwecke kostenlos zur Verfügung. Viel Freude damit!

Zudem stehen wir für Fragen und Anregungen, Wünsche und Empfehlungen zur Verfügung und treten gerne mit Ihnen in den Austausch. Melden Sie sich einfach bei Ihren zuständigen Referent*innen.

Ansprechpersonen aus der Abteilung Religionsunterricht und Schulkultur

Leitung Ressort Kulturentwicklung

Dr. Judith Wolf

Falkenweg 6
45478 Mülheim an der Ruhr

0208/99919 - 200

judith.wolf@bistum-essen.de

Sekretariat

Jessica Babic

Zwölfling 16
45127 Essen

0201 / 2204-342

0201 / 2204-619

jessica.babic@bistum-essen.de

Christoph Dyballa

Zwölfling 16, 45127 Essen

0201/2204-408

0201/2204-619

christoph.dyballa@bistum-essen.de