Prävention im Bistum Essen
Ziel der Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist, dass Einrichtungen, Verbände und Gemeinden ein sicherer Ort für alle Menschen und im Besonderen für Kinder, Jugendliche und schutz – oder hilfebedürftige Erwachsene sind. Um dies zu erreichen, muss alles getan werden, damit sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch verhindert wird.
Entscheidend für eine erfolgreiche Präventionsarbeit sind Haltung und Wissen.
Die Grundlage der Präventionsarbeit ist, dass jeder Rechtsträger ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) entwickelt und umsetzt. Das ISK muss alle Maßnahmen beschreiben, die eine Schutzwirkung für die Menschen entfalten sollen.
Alle Mitarbeiter:innen, ehrenamtlich wie hauptamtlich, pastorale Mitarbeitende und Priester werden sensibilisiert, um sexualisierte Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt zu erkennen. Sie werden befähigt angemessen zu handeln und einzuschreiten, wenn andere Menschen geschützt werden müssen. Dazu gehören Grundkenntnisse über sexualisierte Gewalt, Strategien von Täterinnen und Tätern, sowie Dynamiken bei einem Verdacht oder bei Vorfällen, aber auch die Reflexion des eigenen Verhaltens anderen gegenüber.
Des Weiteren müssen Kinder und Jugendliche darin bestärkt werden, dass sie besondere Rechte haben und dass sie sich gegen jede Form von Gewalt wehren dürfen. Sie müssen ermächtigt werden, sich Hilfe zu holen.
Alle Rechtsträger müssen sicherstellen, dass Menschen, die bereits einmal wegen sexualisierter Gewalt verurteilt wurden, nicht im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden.
Es gilt, eine neue Kultur des achtsamen Umgangs miteinander zu entwickeln und sich für eine präventive Haltung zu entscheiden.
Sollten Sie selbt betroffen sein von sexualisierter Gewalt im Bistum Essen oder etwas beabachtet oder gehört haben, dann finden Sie auf dieser Seite Hilfsangebote:
Die Broschüren „Augen auf“ zu den verschiedenen Handlungsfeldern liefern Basisinformationen, die an Teilnehmende von Schulungen weitergegeben werden können.
Sie können diese Broschüren beim Stabsbereich „Prävention und Intervention gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt“ bestellen:
praevention@bistum-essen.de
0201/2204-249
Hier finden Sie Interviews mit verschiedenen Gesprächspartnern rund um das Thema Prävention. Sie finden diese aber auch bei den üblichen Anbietern: Spotify, Apple u.ä.
Wir freuen uns, wenn Sie diesen Podcast weiterempfehlen und ihn z.B. für Schulungen einsetzen.
Das ISK beschreibt systematisch die Bemühungen des einzelnen Rechtsträgers, die verschiedenen Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt in Beziehung zueinander zu bringen und diese zu einem verbindlichen Gesamtkonzept zusammenzufügen und festzuschreiben. Damit wird für den Rechtsträger ein Standard festgelegt, der Schutzwirkung für die Menschen entfalten soll. Grundlage für die Erstellung bildet eine Bestandsaufnahme der Strukturen, Orte, Regeln, der Organisationskultur und der Haltung der ehren- und hauptamtlichen sowie nebenberuftlichen- Mitarbeitenden (Schutz- und Risikoanalyse).
Das ISK muss zielgruppengerecht und lebensweltorientiert sein und partizipativ erstellt werden.
Das ISK wird durch die Präventionsbeauftragte fachlich geprüft.
Die Inhalte der §§ 4-10 der Präventionsordnung sind in das zu erstellende ISK (§3 PrävO) aufzunehmen:
- Persönliche Eignung (§4)
- Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung (§5)
- Verhaltenskodex (§6)
- Beschwerdewege (§7)
- Qualitätsmanagement (§8)
- Aus- und Fortbildung (§9)
- Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (§10)
Handreichung ISK zum Download
Wenn Sie ein ISK erstellen oder überarbeiten wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf zur Präventionsbeauftragten Dorothé Möllenberg. Hier erhalten Sie Beratung und Unterstützung:
Präventionsbeauftragte
Dorothé Möllenberg
Zwölfling 16
45127 Essen
Alle haupt- und ehrenamtlichen, sowie nebenberufliche Mitarbeitenden in der Kirche, die regelmäßig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und zu schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben, müssen gemäß Präventionsordnung und Bundeskinderschutzgesetz (gesetzl. Grundlage Erw.) ihrem jeweiligen Rechtsträger ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und damit den Nachweis erbringen, dass sie nicht wegen einer einschlägigen Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt StGB) vorbestraft sind.
Die Rechtsträger müssen in ihrem Institutionellen Schutzkonzept festlegen, welche Mitarbeitenden das EFZ vorlegen müssen. Entscheidend dafür sind Art, Dauer und Intensität des Kontakts. Mitarbeitende, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen übernachten, haben in jedem Fall ein EFZ vorzulegen.
Die Einsichtnahme in das EFZ ist dauerhaft zu dokumentieren. Das EFZ verbleibt im Besitz des*r Mitarbeitenden.
Das EFZ ist alle fünf Jahre erneut vorzulegen und darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
Die kirchlichen Rechtsträger haben von den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden gemäß § 5 Präventionsordnung einmalig bei Einstellung oder Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit eine Selbstauskunftserklärung einzuholen. Diese enthält Angaben, ob diese Person wegen einer Straftat gemäß § 72a Abs. 1 SGB VIII verurteilt worden ist und ob insoweit ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist. Darüber hinaus ist die Verpflichtung enthalten, bei Einleitung eines solchen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens dem kirchlichen Rechtsträger hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.
Je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bzw. nach Aufgabe und Einsatz wird von den Verantwortlichen geprüft, ob und wenn ja, von welchen weiteren Personen eine Selbstauskunftserklärung vorzulegen und zu dokumentieren ist.
Unabhängige wissenschaftliche Studie bestärkt die katholische Kirche in NRW in ihren Anstrengungen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Zugleich zeigt die Studie Verbesserungsmöglichkeiten in der konkreten Präventionsarbeit auf, die die Bistümer nun in ihren Einrichtungen, Pfarreien und Organisationen umsetzen wollen.
Am 01.05.2022 ist die aktuelle Präventionsordnung in Kraft getreten. Sie ist die gesetzliche Grundlage für die Präventionsarbeit im Bistum Essen und löst die vorherige Präventionsordnung von 2014 und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen ab.
Da die Präventionsordnung auf Ebene der Präventionsbeauftragten in NRW weiterentwickelt wurde, haben die Bistümer Aachen, Münster und die Erzbistümer Köln und Paderborn wortgleiche Präventionsordnungen in Kraft gesetzt.
Die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ - Interventionsordnung, wurde 2019 bereits zum 4. Mal von der Deutschen Bischofskonferenz überarbeitet und 2022 an die Neuerungen des Kirchenrechts angepasst.
Sie regelt das Vorgehen nach Bekanntwerden eines Vorfalls sexualisierter Gewalt und ist somit die Grundlage für die Arbeit des Interventionsbeauftragten.
Weiterhin regelt die Ordnung, dass der Bischof Ansprechpersonen für die Entgegennahme von Meldungen sexualisierter Gewalt beauftragt und eine nicht-kirchliche Fachberatungsstelle als unabhängige Anlaufstelle benennt. Er richtet einen ständigen Beraterstab zur Beratung in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch ein.
Der Deutsche Caritasverband hat sich ein von der deutschen Bischofskonferenz anerkanntes, eigenes Regelwerk im Bereich der Intervention gegeben, die „Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV) für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen“.
Träger im Bereich des Caritasverbandes für das Bistum Essen (DiCV) haben somit die Möglichkeit zu wählen, ob sie im Bereich der Intervention die Interventionsordnung des Bistums oder die Leitlinien des DCV anerkennen.
Diese Entscheidung muss gegenüber dem DiCV kenntlich gemacht werden.
Für die verschiedenen Aufgabenbereiche - Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, Behindertenhilfe und Gesundheitshilfe sind unterschiedliche Curricula entwickelt worden.
In den Curricula sind die Schulungsziele, -inhalte und -umfänge zum Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt festgelegt. Neben der Basisschulung (für Menschen mit sporadischem Kontakt zur Zielgruppe, 3 Zeitstunden exkl. Pausen) gibt es je nach Intensität des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen eine Basis-Plus (für Menschen mit regelmäßigem Kontakt, 6 Zeitstunden exkl. Pausen) und eine Intensivschulung (für Menschen mit intensivem Kontakt, 12 Zeitstunden exkl. Pausen).
Jeder Rechtsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass seine haupt- und ehrenamtlichen sowie nebenberuflichen Mitarbeitenden im Rahmen dieser Curricula geschult werden.
Leitende Mitarbeitende müssen über das Grundlagenwissen hinaus im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs intensiv qualifiziert werden. Angebot hierzu finden Sie unter Qualifizierungen, ebenso wie die Angebote für Ehrenamtliche Mandatstragende.
Im Curriculum für die Behindertenhilfe sind die Schulungsziele, -inhalte und -umfänge zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt festgelegt. Neben der Basisschulung gibt es Basis-Plus bzw. Intensivschulung.
Für Mitarbeiter/innen in leitender Verantwortung ist bezogen auf deren Verantwortungsbereich hin innerhalb der Intensivschulung eine Akzentsetzung vorgenommen worden.
Spätestens fünf Jahre nach der Erstschulung muss das Wissen in einer Vertiefungsschulung aufgefrischt werden. Die Vertiefungsschulungen haben jeweils den halben Zeitumfang der Erstschulung, mindestens jedoch drei Zeitstunden. Vertiefungsschulungen können zu unterschiedlichen Themen im Bereich der Prävention gegen sexualisierte Gewalt angeboten werden. Jeder Rechtsträger muss Sorge dafür tragen, dass die notwendigen Vertiefungsschulungen angeboten und wahrgenommen werden.
Ziel aller Präventionsschulungen gegen sexualisierte Gewalt ist, das Wissen und die Handlungskompetenz der haupt- und ehrenamtlichen sowie nebenberuflichen Mitarbeitenden im Hinblick auf sexualisierte Gewalt zu vertiefen und eine Kultur des achtsamen Miteinanders zu etablieren. Konkret geht es darum, Menschen zu informieren (Was ist sexualisierte Gewalt? Was sind Charakteristika von Betroffenen? Welche Täter:innenstrategien gibt es? Welche Dynamiken löst ein Verdacht oder Vorfall in einem System aus?), zu sensibilisieren (Handlungen und gefährdende Situationen wahrnehmen und reflektieren) und zu befähigen mit dem Entdeckten zu handeln (Abläufe und Wege im Falle eines Verdachts oder Vorfalls).
Um ein sicherer Ort für alle Menschen zu sein, schulen Rechtsträger ihre Mitarbeitenden (haupt- und ehrenamtlich sowie nebenberuflich) entsprechend der Curricula:
- Basis Schulung – 3 Zeitstunden (exkl. Pause) für Menschen mit sporadischem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsene
- Basis Plus Schulung – 6 Zeitstunden (exkl. Pause) für Menschen mit regelmäßigem Kontakt
- Intensivschulung – 12 Zeitstunden (exkl. Pause) für Menschen mit intensivem Kontakt
Diese Schulungen werden jeweils von den Pfarreien, Einrichtungen und Verbänden organisiert und durchgeführt. Angebote der verschiedenen Träger finden Sie unter: Präventionsschulungen anderer Rechtsträger.
Darüber hinaus gibt es Präventionsfortbildungen für Mitarbeitende in leitender Verantwortung und für mandatstragende Personen sowie die Qualifizierungen für Präventionsfachkräfte und Schulungsreferent*innen, die in der Verantwortung der Präventionsbeauftragten liegen.
Mitarbeitenden in leitender Verantwortung kommt bei der Umsetzung dieser Präventionsordnung eine besondere Bedeutung zu. Gemeinsam müssen wir eine Haltung des achtsamen Miteinanders entwickeln und für Strukturen sorgen, die sexualisierte Gewalt verhindern.
Nicht selten tragen Vorgesetzte in Fällen sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen oder Gemeinden sowohl für die Betroffenen als auch für die Beschuldigten Verantwortung. Die sich daraus ergebenden Konflikte und Dynamiken können nur mit entsprechender Sachkenntnis und Vorbereitung gelöst werden.
Um Sie bei dieser Verantwortung zu unterstützen, bieten wir Ihnen diese Schulung an, die das notwendige Wissen für diese besondere Leitungsaufgabe vermittelt. Die Schulung umfasst sechs Zeitstunden (exklusive Pausen). Voraussetzung ist eine absolvierte Basis Plus Schulung. Die Anmeldung zum Leitungsmodul finden Sie hier:
Damit Pfarreien, Einrichtungen und Verbände ein sicherer Ort für alle Menschen sind, müssen auch Mandatsträger*innen in Kirchenvorständen, Pfarrgemeinderäten, Verbandsvorständen und anderen Gremien in der katholischen Kirche fähig sein, einen bestmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten. Auch hier gibt es eine speziell für diese Zielgruppe konzipierte Schulung, die Mandatsträger*innen mit folgenden Inhalten in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützt:
- Rechte und Pflichten als Mandatsträger*innen:
- Verantwortung für Hauptberufliche und Ehrenamtliche
- Arbeitsrechtliche Aspekte
- Kenntnis über die Präventionsordnung und Interventionsordnung
- Aufgaben des kirchlichen Rechtsträgers
- Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt in der eigenen Institution
- Aspekte der Intervention
- Auseinandersetzung mit Institutionellen Schutzkonzepten
- Blick auf das eigene Schutzkonzept und notwendige Handlungsschritte in der eigenen Institution
Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung ist eine absolvierte Basis-Schulung.
Die Schulung umfasst vier Zeitstunden (exklusive Pausen).
Auf Anfrage kann für die Gremien eines Rechtsträgers auch eine Schulung über sechs Zeitstunden (exklusive Pausen) vor Ort vereinbart werden, die die Inhalte des Moduls für mandatstragende Personen und die der Basisschulung umfasst.
Bei Nachfragen oder Interesse melden Sie sich bitte bei:
Präventionsbeauftragte
Dorothé Möllenberg
Zwölfling 16
45127 Essen
Gemäß §12 PrävObenennt jeder kirchliche Rechtsträger mindestens eine geeignete Person, die aus der Perspektive des jeweiligen kirchlichen Rechtsträgers eigene präventionspraktische Bemühungen befördert und die nachhaltige Umsetzung der Präventionsordnung unterstützt.
Die Person kann ein/e Mitarbeitende/r oder ehrenamtlich Tätige/r sein; sie muss Einblick in die Strukturen des kirchlichen Rechtsträgers haben. Die Benennung soll befristet für höchstens fünf Jahre erfolgen. Eine Wiederbenennung ist möglich. Die Bezeichnung lautet „Präventionsfachkraft". Mehrere kirchliche Rechtsträger können gemeinsam eine Präventionsfachkraft bestellen.
Als Präventionsfachkraft kommen insbesondere Personen in Frage, die eine pädagogische oder psychologische Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation abgeschlossen haben oder anderweitig, aufgrund von beruflichen oder privaten Erfahrungen, für das Arbeitsfeld geeignet sind. Die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Präventionsfachkraft ist verpflichtend.
Die Schulung umfasst 6 Zeitstunden (exklusive Pausen).
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung zur Präventionsfachkraft ist eine absolvierte Basis Plus Schulung.
Die Anmeldung zur Qualifizierung können Sie hier vornehmen:
>> Zur Anmeldung
Um Präventionsschulungen bei den einzelnen Rechtsträgern anbieten zu können, wird eine 4-tägige Qualifizierung zur Schulungsreferent:in benötigt. Diese wird für die verschiedenen Bereiche: Kinder- und Jugendliche, Gesundheitshilfe, Behindertenhilfe, Krankenhilfe angeboten.
Die Schulungsberechtigung ist befristet auf drei Jahre, Voraussetzung für eine Verlängerung ist die Teilnahme an einer speziellen Fortbildung (Update). Die Anmeldung zählt als Antrag auf Verlängerung gem. PrävO.
Termine für die Qualifizierungen und Updates finden Sie hier:
Teamroom Schulungsreferenten
Teamroom Präventionsfachkraft
Deutscher Kinderschutzbund
Bundesverband e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Schöneberger Str. 15
10963 Berlin
Tel.: 030/214809-0
Fax: 030/214809-99
Mail: info@dksb.de
Web: www.dksb.de
WEISSER RING e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Weberstr. 16
55130 Mainz
Tel.: 06131/8303-0
Fax: 06131/8303-45
Mail: info@weisser-ring.de
Web: www.weisser-ring.de
Bundesweites, kostenfreies Opfer-Telefon: 116006
Altena
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Altena-Lüdenscheid e.V.
Werdohler Str. 3
58762 Altena
Tel.: 02352/919320
Fax: 02352/919316
Mail: eb@caritas-altena.de
Web: www.beratung-caritas-essen.de
Ehe- Familien- und Lebensberatung
Werdohler Str. 3
58762 Altena
Tel.: 02352/919320
Fax: 02352/919316
Mail: roehrbein@caritas-luedenscheid.de
Web: www.caritas-altena.de
Jugendamt Stadt Altena
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena
Tel.: 02352/209-206
Mail: a.freund@altena.de
Steffanie Ridders
Tel.: 02352/209-242
Mail: s.ridders@altena.de
Bochum
Caritas Beratungszentrum für Erziehungs- und Familienfragen
Ostermannstr. 32
44789 Bochum
Tel.: 0234/30790-55
Fax: 0234/30790-53
Mail: erziehungsberatung@caritas-bochum.de
Web: www.beratung-caritas-essen.de
Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Caritas Beratungszentrum
Ostermannstr. 32
44789 Bochum
Tel.: 0234/3079030
Fax: 0234/3079053
Mail: ehe-lebensberatung@caritas-bochum.de
Web: www.caritas-bochum.de
Evangelisches Beratungszentrum
Westring 26
44787 Bochum
Tel.: 0234/9133391
Kinderschutzambulanz „Neue Wege“
Alexandrinenstr. 9
44791 Bochum
Tel.: 0234/503669
Fax: 0234/9503059
Mail: neuewege@caritas-bochum.de
Web: www.neuewege-caritas-bochum.de
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Ortsverband Bochum
Gerberstr. 20
44787 Bochum
Tel.: 0234/683022
Mail: info@kinderschutzbund-bochum.de
Web: www.kinderschutzbund-bochum.de
neuLand – (Caritas, SKM)
Therapie für Sexualstraftäter
Nordring 88
44787 Bochum
Tel.: 0234/6406555
Mail: reinholdmunding@aol.com
Web: www.caritas-bochum.de
Pro familia
Offene Jugendsprechstunde:
dienstags 13-15 Uhr und donnerstags 15-17 Uhr
Bongardstr. 25
44787 Bochum
Tel.: 0234/683515
Städt. Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Bochum-Linden
Tel.: 0234/491800
Bochum-Langendreer
Tel.: 0234/910-9472
Bochum-Nord
Tel.: 0234/3339444
Bochum-Wattenscheid
Tel.: 0234/910-6513
Wildwasser Bochum e.V.
Auf den Scheffeln 34
44894 Bochum
Tel.: 0234/297666
Mail: wildwasserBo@aol.com
Web: www.wildwasser-bochum.de
Bottrop
Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop
Gladbecker Str. 22
46236 Bottrop
Tel.: 02041/709490
und
Frauenhaus, Tel.: 02041/409203
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Beratungsstelle Fernewaldstraße
Fernewaldstr. 262
46240 Bottrop
Tel.: 02041/7576-60
Fax: 02041/7576-61
Mail: eb@caritas-bottrop.de
Web: www.caritas-bottrop.de
Frauenzentrum Courage
Essener Str. 13
46236 Bottrop
Tel.: 02041/63593
Mail: frauenzentrum.courage@t-online.de
Web: www.frauenzentrumcourage.de
Gegenwind e.V.
Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch von Kindern
Essener Str. 13
46236 Bottrop
Tel.: 02041/20811
Fax: 02041/765788
Mail: gegenwind-bottrop@t-online.de
Web: www.gegenwind.org
Jugendamt Bottrop
Prosperstr. 71/1
46236 Bottrop
Tel.: 02041/703617, Frau Gertz
Mail: martina.gertz@bottrop.de
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Ortsverband Bottrop
Prosperstr. 120
46238 Bottrop
Tel.: 02041/684477
Fax: 02041/765036
Mail: kinderschutzbundbottrop@t-online.de
Web: www.kinderschutzbund-bottrop.de
Datteln
Vestische Kinder- und Jugendklinik „Rund um die Uhr“
„TASK FORCE“ zur psychotherapeutischen Frühintervention
von Kindern und Jugendlichen
Dr.-Friedrich-Steiner-Str. 5
45711 Datteln
Tel.: 02363/975470
Fax: 02363/975448
Web: kjp-datteln.de
Duisburg
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
des Caritasverbandes für die Stadt Duisburg e.V.
Grünstr. 12
47051 Duisburg
Leitung: Herr Thiesmeier
Tel.: 0203/2865650
Fax: 0203/2865648
Mail: lt@caritas-duisburg.de
Web: www.beratung-caritas-essen.de
Frauen helfen Frauen e.V.
Königsstr. 30
47051 Duisburg
Tel.: 0203/3461640
Jugendamt Duisburg
Kuhstr. 6
47051 Duisburg
Tel.: 0203/94000
Fax: 0203/2834120
Mail: jugendamt@stadt-duisburg.de
Kindernothilfe e.V.
Düsseldorfer Landstr. 180
47249 Duisburg
Tel.: 0203/7789-0
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Ortsverband Duisburg
Adlerstr. 57
47055 Duisburg
Tel.: 0203/735513
Fax: 0203/3176446
Mail: geschaeftsstelle@kinderschutzbund-duisburg.de
Web: www.kinderschutzbund-duisburg.de
Wildwasser Duisburg e. V.
Beratungsstelle zu sexueller Gewalt
Beratung ? Klärungshilfe ? Prävention
Lutherstr. 36
47058 Duisburg
Tel.: 0203/343016
Fax: 0203/2894759
Mail: wildwasser-duisburg@posteo.de
Web: www.wildwasser-duisburg.de
Ennepetal
Stadt Ennepetal
Fachbereich Jugend und Soziales
Bismarckstr. 21
58256 Ennepetal
Tel.: 02333/9790
Fax: 02333/979231
Essen
Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und
Misshandlung von Kindern e.V.
Weberplatz 1
45127 Essen
Tel.: 0201/236611
Mail: aerztliche.beratungsstelle@dksb-essen.de
Diakoniewerk Essen
Fachabteilung: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Bergerhauser Str. 17
45136 Essen
Tel.: 0201/2664-600
Fax: 0201/2664-129
Web: www.diakoniewerk-essen.de
Jugendnottelefon: 0201/265050
Ev. Erziehungsberatungsstelle Essen-Borbeck
Bocholder Str. 32
45355 Essen
Tel. 0201/450930
Fax: 0201/4509320
CVJM: Beim CVJM Essen Sozialwerk gGmbH
Hindenburgstr. 59
45127 Essen
Tel.: 0201/82137-0
Fax: 0201/82137-77
Web: www.cvjmessen-sozialwerk.de
DomiZiel/Mädchenschutzhaus/Frauenaufnahme
Träger: SkF Essen-Mitte
Dammannstr. 32 - 38
45138 Essen
Tel.: Frau Rosen 0201/27508188
Frau Tiedemann 0201/27508168
Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Bernestr. 5
45127 Essen
Koordinatorin: Frau Cammann-Karpa
Tel.: 0201/233888
Fax: 0201/24099440
Mail: efl@caritas-e.de
Web: www.beratung-caritas-essen.de
Evang. Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität
Henriettenstr. 6
45127 Essen
Tel.: 0201/234567
Fax: 0201 / 23 36 59
Mail: evberatung@schwanger-in-essen.de
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
des Caritasverbandes für die Stadt Essen e.V.
Niederstr. 12 - 16
45141 Essen
Tel.: 0201/3200380
Fax: 0201/3200356
Mail: m.koppelberg@caritas-e.de
Web: www.caritas-e.de
Frauen helfen Frauen Essen e.V.
Zweigertstr. 29
45130 Essen
Tel.: 0201/786568
Jugendamt der Stadt Essen
(Notrufnummer, 24 Stunden erreichbar)
Tel.: 0201/265050
Mail: jugendamt@essen.de
und
Werden, Heidhausen, Bredeney, Schuir, Fischlaken, Kettwig
Werdener Markt 1
45239 Essen
Tel.: 0201/8851545
Fax: 0201/8851685
Mail: sozialedienste.51-10-22@jugendamt.essen.de
Kupferdreh, Heisingen, Byfang, Überruhr-Holthausen, Überruhr-Hinsel, Burgaltendorf
Kupferdreher Str. 86
45257 Essen
Tel.: 0201/8851535
Fax: 0201/8851671
Mail: sozialedienste.51-10-28@jugendamt.essen.de
Rüttenscheid, Rellinghausen, Bergerhausen, Stadtwald
Girardetstr. 40 - 44
45131 Essen
Tel.: 0201/8851395
Fax: 0201/8851698
Mail: sozialedienste.51-10-22@jugendamt.essen.de
Altendorf, Frohnhausen, Haarzopf, Fulerum, Holsterhausen, Margarethenhöhe
Kerckhoffstr. 60
45144 Essen
Tel.: 0201/8851405
Fax: 0201/8851699
Mail: sozialedienste.51-10-23@jugendamt.essen.de
Steele, Horst, Freisenbruch, Kray, Leithe
Dreiringplatz 10
45276 Essen
Tel.: 0201/8851497
Fax: 0201/8851704
Mail: sozialedienste.51-10-27@jugendamt.essen.de
Stadtkern, Ost-, Nord-, West-, Süd-, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf
Maxstr. 56
45127 Essen
Tel.: 0201/8851375
Fax: 0201/8851713
Mail: sozialedienste.51-10-21@jugendamt.essen.de
Borbeck, Bochold, Bergeborbeck, Frintrop, Schönebeck, Bedingrade, Dellwig, Gerschede
Marktstr. 22
45355 Essen
Tel.: 0201/8851435
Fax: 0201/8851621
Mail: sozialedienste.51-10-24@jugendamt.essen.de
Altenessen, Karnap, Vogelheim
Wilhelm-Nieswandt-Allee 104
45326 Essen
Tel.: 0201/8851462
Fax: 0201/8851703
Mail: sozialedienste.51-10-25@jugendamt.essen.de
Stoppenberg, Katernberg, Schonnebeck
Viktoriastr. 41 a
45327 Essen
Tel.: 0201/8851480
Fax: 0201/8851493
Mail: sozialedienste.51-10-26@jugendamt.essen.de
Jugendamt der Stadt Essen/Jugendpsychologisches Institut
Jugendpsych. Institut Altendorf
Tel.: 0201/8851800
Jugendpsych. Institut Altenessen
Tel.: 0201/8851349
Jugendpsych. Institut Steele
Tel.: 0201/8851333
Jugendgerichtshilfe des SkF
Dammannstr. 32 - 38
45138 Essen
Tel.: Zentrale 0201/27508-0,
Frau Bengsch 27508-155, Frau Schönhoff 27508-127, Herr Büttner 27508-156
Kinderschutz-Zentrum
Weberplatz 1
45127 Essen
Tel.: 0201/202012
Fax: 0201/207884
Mail: kinderschutz-zentrum@dksb-essen.de
Web: www.dksb-essen.de
Kreisverband der Ev. Frauenhilfe in Essen e.V.
Henriettenstr. 6
45127 Essen
Tel.: 0201/225434
Lore-Agnes-Haus - Beratungszentrum der AWO
Lützowstr. 32
45141 Essen
Tel.: 0201/31053
Fax: 0201/3105110
Mail: loreagneshaus@awo-niederrhein.de
Web: www.lore-agnes-haus.de
"Nachtfalter"
Fach- und Beratungsstelle für Prostituierte und Betroffene von Menschenhandel
Niederstr. 12 - 16
45141 Essen
Tel.: 0201/3200375 und 3200376
Gelsenkirchen
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern (Schweizer Dorf)
Zuständig für Familien, die südlich des Rhein-Herne-Kanals wohnen.
Rotthauser Str. 48
45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/1695390
Fax: 0209/1695399
Mail: beratungsstelle-fuer-kinder@gelsenkirchen.de
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Zuständig für Familien, die nördlich des Rhein-Herne-Kanals wohnen.
Hochstr. 40-44 (Lindenkarree)
45894 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/1695400
Fax: 0209/1695410
Mail: beratungsstelle-fuer-kinder-buer@gelsenkirchen.de
Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes
für die Stadt Gelsenkirchen e.V.
Kirchstr. 51
45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/1580650
Fax: 0209/1580645
Mail: erziehungsberatungsstelle@caritas-gelsenkirchen.de
Web: www.beratung-caritas-essen.de
Evangelische Beratungsstelle für Ehe und Lebensfragen
Schwangerschaftskonfliktberatung
Urbanusstr. 13
45894 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/37344
Fax: 0209/3809469
Mail: ev.beratung.ge@meinediakonie.de
Frauenberatungs- und Kontaktstelle e.V.
Notruf für vergewaltigte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen
Robert-Koch-Str. 18
45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/207713
Frauen helfen Frauen e.V.
Frauenhaus Gelsenkirchen
Postfach 10 08 08
45808 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/201100
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Ortsverband Gelsenkirchen
Franz-Bielefeld-Str. 35
45881 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/97259951
Mail: verwaltung@kinderschutzbund-gelsenkirchen.de
Web: www.kinderschutzbund-gelsenkirchen.de
Kriminalkommissariat Vorbeugung
Kriminalprävention/Opferschutz
Rathausplatz 4
45894 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/365-8411
Mail: Bettina01.Hartmann@polizei.nrw.de
Mädchenzentrum e.V. Gelsenkirchen
Liboriusstr. 40
45881 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/30253
Mail: maedchenzentrum-ge@t-online.de
Stadt Gelsenkirchen
Referat Erziehung und Bildung
Allgemeiner städtischer Sozialdienst
Kurt-Schumacher-Str. 2
45881 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/169-9300
Gevelsberg
Stadt Gevelsberg - Kinder- und Jugendhilfe
Jugendzentrumsleiter: Detlef Kottsieper
Schulstr. 13
58285 Gevelsberg
Tel.: 02332/5570-10
Fax: 02332/5570-13
Gladbeck
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
des Caritasverbandes Gladbeck e.V.
Kirchstr. 5
45964 Gladbeck
Tel.: 02043/2791-85
Fax: 02043/2791-90
Mail: eb@caritas-gladbeck.de
Web: www.beratung-caritas-essen.de
Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V.
Grabenstr. 13
45964 Gladbeck
Tel.: 02043/66699
Jugendamt Gladbeck
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Tel.: 02043/99-2044
Fax: 02043/99-172044
Kinderschutzbund Gladbeck e.V.
Kirchplatz 8
45964 Gladbeck
Tel.: 02043/28888
Mail: dksb@dksb-gladbeck.de
Web: www.dksb-gladbeck.de
Pro familia
Beratungsstelle Gladbeck
Hochstr. 39
45964 Gladbeck
Tel.: 02043/25132
Hagen
Frauen helfen Frauen
Frauenberatungsstelle
Bahnhofstr. 41
58095 Hagen
Tel.: 02331/15888
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Beratungszentrum Rat am Ring
Märkischer Ring 101
58097 Hagen
Tel.: 02331/207-3991
Fax: 02331/207-2417
Mail: familienberatung@stadt-hagen.de
Wildwasser Hagen
Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt
Eugen-Richter-Str. 46
58089 Hagen
Tel.: 02331/371013
Mail: info@wildwasser-hagen.de
Web: www.wildwasser-hagen.de
Hattingen
Jugendamt Hattingen
Allgemeiner sozialer Dienst
Bahnhofstr. 48
45525 Hattingen
Tel.: 02324/204-4242
www.hattingen.de
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Ortsverband Hattingen/Sprockhövel
Friedrichstr. 2
45525 Hattingen
Tel.: 02324/201849
Mail: info@kinderschutzbund-hattingen.de
Web: www.kinderschutzbund-hattingen.de
Lüdenscheid
Beratungsstelle für Familie und Schulpsychologie
Staberger Str. 3
58511 Lüdenscheid
Tel.: 02351/17-1582
Ehe-, Familien- und Lebensberatung des Caritasverbandes
für das Kreisdekanat Altena-Lüdenscheid e.V.
Graf-von-Galenstr. 6
58509 Lüdenscheid
Tel.: 02351/905252
Fax: 02351/905012
Mail: roehrbein@caritas-luedenscheid.de
Web: www.caritas-luedenscheid.de
Märkisches Kinderschutz-Zentrum
am Klinikum Lüdenscheid
Paulmannshöher Str. 14
58515 Lüdenscheid
Tel.: 02351/463915
Internet: www.maerkisches-kinderschutz-zentrum.de
Jugendamt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid
Tel.: 02351/17-0
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Ortsverband Lüdenscheid
Jahnstr. 15
58509 Lüdenscheid
Tel.: 02351/3010
Mail: info@kinderschutzbund-luedenscheid.de
Web: www.kinderschutzbund-luedenscheid.de
Märkischer Kreis
Jugendamt Märkischer Kreis
zuständig für die Stadt Halver und für die Gemeinden Schalksmühle
und Nachrodt-Wiblingswerde
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Tel.: 02351/966-6636
Nebenstellen:
Für die Städte Meinerzhagen und Kierspe:
Märkischer Kreis - Soziale Dienste
Im Rathaus Meinerzhagen
Bahnhofstr. 11
58540 Meinerzhagen
Tel.: 02354/778780
Für die Städte Neuenrade und Balve:
Märkischer Kreis - Soziale Dienste
Jugendamt Balve
Hoffmeisterstr. 8
58802 Balve
Tel.: 02375/939230
Mülheim
Familienberatungsstellen Caritas Mülheim an der Ruhr
Caritas-Sozialdienste e.V. Mülheim an der Ruhr
Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Leitung: Martina Pattberg
Caritaszentrum St. Raphael
Hingbergstr. 176
45470 Mülheim
Web: www.caritas-muelheim.de
· Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Tel. 0208/3000881
Mail: eheberatung@caritas-muelheim.de
· Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Tel. 0208/3000890
Mail: erziehungsberatung@caritas-muelheim.de
· Schwangerenberatung
Tel. 0208/3000820
Mail: familienhilfe@caritas-muelheim.de
Öffnungszeiten: Mo.-Do. von 8.00-16.00 Uhr, Fr. 8.00-14.00 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Partnerschaft und Sexualität
Heinrich-Melzer-Str. 17
45468 Mülheim
Leitung: Barbara Kusch
Tel.: 0208/45003225 oder 0800/6667776
Fax: 0208/45003119
Mail: schw.konf@awo-mh.de
Web: www.awo-mh.de
Kommunaler sozialer Dienst
Ruhrstr. 1
45468 Mülheim
Ansprechpartnerin: Frau Wilinski
Tel.: 0208/4555140
Mail: martina.wilinski@muelheim-ruhr.de
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Ortsverband Mülheim an der Ruhr
Schloßstr. 31
45468 Mülheim
Tel.: 0208/478451
Fax: 0208/478624
Mail: info@kinderschutzbund-mh.de
Web: www.kinderschutzbund-mh.de
Oberhausen
Erziehungsberatung plus Familien- und Schulambulanz
des Caritasverbandes für die Stadt Oberhausen e.V.
Annastr. 65
46045 Oberhausen
Tel.: 0208/9404920
Fax: 0208/9404929
Mail: info@caritas-oberhausen.de
Web: www.beratung-caritas-essen.de
Frauenberatungsstelle Oberhausen
Schwartzstr. 54
46045 Oberhausen
Tel.: 0208/209707
Fax: 0208/203728
Mail: info@fbst-ob.de
Web: www.frauenhelfenfrauen-oberhausen.de
Frauenhaus Oberhausen
Tel.: 0208/804512
Jugendamt Oberhausen
Concordiastr. 30
46049 Oberhausen
Leitung: Klaus Gohlke
Tel.: 0208/825-9410
Mail: klaus.gohlke@oberhausen.de
Kinderschutzfachkraft des Jugendamtes
Doris Kreienberg
Tel.: 0208/825-9062
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Ortsverband Oberhausen
Styrumer Str. 27
46045 Oberhausen
Tel.: 0208/203528
Fax: 0208/851498
Mail: ksb-ob@arcor.de
Web: www.ksb-ob.de
Pro familia
Bismarckstr. 3
46047 Oberhausen
Tel.: 0208/867771
Plettenberg
Jugendamt Plettenberg
Amt für Jugend und Familie
Grünestr. 12
58840 Plettenberg
Tel.: 02391/923-198
Mail: jugendamt@plettenberg.de
Schwelm
Jugendamt Schwelm
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel.: 02336/801-0
Fax: 02336/801-370
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Ortsverband Schwelm
Hauptstr. 147
58332 Schwelm
Tel.: 02336/7040
Mail: info@kinderschutzbund-schwelm.de
Web: www.kinderschutzbund-schwelm.de
Pro familia
Wilhelmstr. 45
58332 Schwelm
Tel.: 02336/443640
Mail: en-suedkreis@profamilia.de
Sprockhövel
Evangelisches Beratungszentrum
des ev. Kirchenkreises Schwelm
Birkenstr. 11
58256 Ennepetal
Leiterin: Frau Maria Siehoff
Tel.: 02333/6097-0
Psychologische Beratungsstelle
für Eltern, Kinder und Jugendlichedes Ennepe-Ruhr-Kreises
Hagener Str. 26a
58285 Gevelsberg
Leiterin: Frau Mähler
Tel.: 02332/664025
Werdohl
Jugendamt Werdohl
Fachbereich 3, Abt. Jugend
Goethestr. 51
58791 Werdohl
Tel.: 02392/917-0
Wetter
Frauenheim Wengern der Ev. Frauenhilfe in Westfalen e.V.
Am Böllberg 185
58300 Wetter
Tel.: 02335/9791-0
Jugendamt Wetter
Bornstr. 2
58300 Wetter (Ruhr)
Tel.: 02335/840350
Fax: 02335/840383
Witten
Frauenberatung.EN
für Schwelm:
Markgrafenstr. 6
58332 Schwelm
Tel. 02336/4759091
Fax: 02336/4759094
für Witten:
Augustastr. 47
58452 Witten
Tel. 02302/52596
Außenstelle Hattingen:
Bahnhofstr. 31b (Hinterhof)
45525 Hattingen
Tel. 02324/594005
Web: www.frauenberatung-EN.de
Mai.: info@frauenberatung-en.de
Frauenhaus EN
Tel. 02339/6292
Jugendamt Witten
Marktstr. 16
58452 Witten
Leitung Jugendhilfe und Schule: Jutta Schmidt
Tel.: 02302/581-5102
Mail: jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de
Pro familia Witten
Annenstr. 120
58453 Witten
Tel.: 02302/698935
Mail: witten-horizonte@profamilia.de
Web: www.profamilia.de
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
Deutscher Kinderschutzbund NRW
Kinder- und Jugendschutz – Online-Handbuch
grenzenzeigen.de - Kinderseite zum Thema Prävention aus dem Bistum Trier
Polizeiliche Kriminalprävention
Caritasverband Bochum – Beratungsstelle Neue Wege
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz - Landesstelle NRW e.V.
Hilfeportal sexueller Missbrauch
"Ich bin sicher!" - Schutzkonzepte aus der Sicht von Jugendlichen und Betreuungspersonen (Studie)
Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Ausschreibung Projekt Wirksamkeitsforschung Präventionsarbeit
Ziel aller Präventionsschulungen gegen sexualisierte Gewalt ist, das Wissen und die Handlungskompetenz der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Hinblick auf sexualisierte Gewalt zu vertiefen und eine Kultur des achtsamen Miteinanders zu etablieren.
Konkret geht es darum, Menschen zu informieren (Was ist sexualisierte Gewalt? Was sind Charakteristika von Betroffenen? Welche Täter:innenstrategien gibt es? Welche Dynamiken löst ein Verdacht oder Vorfall in einem System aus?), zu sensibilisieren (Welche Situationen sind gefährdend? Welches Verhalten schwächt oder stärkt andere Menschen?) und zu befähigen mit dem Entdeckten zu Handeln (Abläufe und Wege im Falle eines Verdachts oder Vorfalls.).
Um ein sicherer Ort für alle Menschen zu sein, schulen Rechtsträger ihre Mitarbeitenden (haupt- und ehrenamtlich) entsprechend der Curricula:
- Basis Schulung – 3 Stunden für Menschen mit sporadischem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsene
- Basis Plus Schulung – 6 Stunden für Menschen mit regelmäßigem Kontakt
- Intensivschulung – 12 Stunden für Menschen mit intensivem Kontakt
Diese Schulungen werden jeweils von den Pfarreien, Einrichtungen und Verbänden organisiert und / oder durchgeführt.
Schulungstermine
Externer Inhalt
Dieser Inhalt von
youtube.com
wird aus Datenschutzgründen erst nach expliziter Zustimmung angezeigt.
Hier den Film herunterladen
Ansprechpartner
Präventionsbeauftragte
Dorothé Möllenberg
Zwölfling 16
45127 Essen