
Quo vadis Religionsunterricht?
auf dieser Seite möchten wir Sie über die Zukunft des RU auf dem Laufenden halten.
„Wie lange wird es den Religionsunterricht noch geben?“, „Werde ich wohl bis zur Rente Reli unterrichten?“, „Bekomme ich mit Reli überhaupt noch eine Anstellung?“
Diese Fragen stellen sich viele Kolleg*innen zurzeit, wodurch sich die Verunsicherung hinsichtlich der Zukunft des Religionsunterrichts zeigt, die teilweise in der Religionslehrerschaft herrscht.
Dabei steht der Religionsunterricht auf einem soliden Fundament.
Die Kolleg*innen im Bistum Aachen haben eine neue Broschüre zu den Rechtsgrundlagen des Kath. Religionsunterrichts erstellt. Diese versteht sich dabei als Weiterentwicklung oder Neuauflage unserer bisherigen Rechtsgrundlagen und löst diese Zusammenstellung der relevanten Rechtstexte ab. Sie als Religionslehrkräfte finden hierin alle wesentlichen Informationen rund um die Rechtsfragen zum Religionsunterricht.
Wir danken den Kolleg*innen im Bistum Aachen fürs Zusammen- und vor allem zur Verfügung stellen!
Er ist in Deutschland ordentliches Lehrfach und als einziges Fach im Grundgesetz verankert.
Art. 7 Abs. 3 legt folgendes fest:
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. (Art. 7,3 GG)
Nicht nur das Grundgesetz stellt einen rechtlichen Rahmen für den Religionsunterricht, sondern auch die Landesverfassung des Landes NRW.
Im Artikel 14.1 steht:
Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen, mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen). Für die religiöse Unterweisung bedarf der Lehrer der Bevollmächtigung durch die Kirche oder durch die Religionsgemeinschaft. Kein Lehrer darf gezwungen werden, Religionsunterricht zu erteilen.
Darüber hinaus ist die Tatsche ermunternd, dass die NRW-Landesregierung den Religionsunterricht in ihrem Koalitionsvertrag sicherstellt:
„Wir garantieren den bekenntnisorientierten Religionsunterricht und werden ihn gemeinsam mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften zukunftsfest weiterentwickeln.“ (vgl. Zukunftsvertrag für NRW, S.62).
Zugleich stärkt dieser Koalitionsvertrag auch den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht:
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist ein guter Schritt, um evangelischen und katholischen Religionsunterricht zukunftsfähig zu gestalten. Darauf aufbauend wollen wir einen institutionalisierten Dialogprozess mit allen am Religionsunterricht beteiligten Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie der Kommission für den Islamischen Religionsunterricht zu den Möglichkeiten Interreligiösen Lernens initiieren.
Der Koalitionsvertrag schließt auch nicht den Blick vor dem zunehmenden Anteil religiös ungebundener Schüler*innen, denn er beinhaltet: „Wir wollen deshalb die Fächer Praktische Philosophie von der Grundschule an und Philosophie ausbauen.“
Alles in allem lassen diese ausgeführten rechtlichen Rahmenbedingungen einen positiven Blick auf die Zukunft des Religionsunterrichts zu.
Die ausgeführten rechtlichen Rahmenbedingungen lassen einen positiven Ausblick auf die Zukunft des Religionsunterrichts zu.
An den im Koalitionsvertrag aufgeführten Aspekten der Weiterentwicklung des Religionsunterrichts arbeiten die NRW-(Erz-)Bistümer und die evangelischen Landeskirchen intensiv zusammen. Dabei geht es wesentlich um die Ausgestaltung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts, der als zusätzliche Organisationsform bald in ganz NRW praktiziert werden kann. Denn ab dem kommenden Schuljahr können auch Schulen im Erzbistum Köln Religionsunterricht in Form des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts beantragen.
Damit steht die Stärkung des Religionsunterrichts und der Religionslehrenden weiter im Fokus.
Dabei schließt diese Weiterentwicklung des Religionsunterrichts die Einbindung interreligiöser Module nicht aus.
Die Frage Quo vadis Religionsunterricht? wird uns weiter beschäftigen. Seine Zukunft liegt nicht alleine in den Händen der Institutionen und Parteien. Alle am Religionsunterricht Beteiligten – Verbände, Vereine und jede*r Einzelne – sind aufgefordert, seine Entwicklung und seine Zukunft mitzugestalten.
Abteilungsleiter Religionsunterricht und Schulkultur
Referent | kommisarische Leitung
Eberhard Streier
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-425
Dezernat Schule und Hochschule
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-342