Kirchliches Arbeitsgericht, Schiedsstelle und Einigungsstelle
Kirchliches Arbeitsgericht
Das Kirchliche Arbeitsgericht Essen ist die erste Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Mitarbeitervertretungsrechts im kircheneigenen Bereich im Bistum Essen.
Schiedsstelle
Die Schiedsstelle ist eine von der Organisation des Bistums unabhängige Stelle, deren Kammervorsitzende Juristen sind, die nicht Angehörige der kirchlichen bzw. bischöflichen Verwaltung sind. Die Schiedssstelle übernimmt im Bistum Essen auch die Aufgaben des Schlichtungsausschusses gemäß § 47 KAVO.
Einigungsstelle
Die Einigungsstelle dient der Beilegung von Regelungsstreitigkeiten, die sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für das Bistum Essen ergeben.