Der Sozialfonds

Der Flüchtlingsfonds hat eine Erweiterung zum Sozialfonds erfahren.

Das Zukunftsbild unseres Bistums beschreibt uns als „wirk­same“ Kirche. Wir sind für andere Menschen da. Wenn es um die Verbesserung von Lebensbedingungen geht, sind wir nicht bloß Zuschauer, sondern treiben diese aktiv voran – in Form zahlreicher konkreter Projekte und Initia­ tiven im gesamten Bistum. Damit dieses Engagement auch weiterhin Wirkung zeigen kann, bedarf es finanzieller Mittel. Aus dem Grund stellt das Bistum Essen einen Sozialfonds zur Verfügung, dessen Mittel der schnellen, unbürokra­tischen Unterstützung entsprechender Projekte und Maß­ nahmen dienen.

Förderfähige Projekte
Die Mittel werden im Rahmen einer Projektförderung ge­währt, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Einzelfallhilfen können durch den Sozialfonds nicht, Perso­nalkosten nur bedingt gefördert werden.

Förderung beantragen
Über die Bewilligung des Antrages entscheidet der verant­wortliche Beirat unter der Leitung des Generalvikars. Der Antrag ist jederzeit möglich und kann unter dem Betreff „Sozialfonds“ per E-­Mail oder Brief beim Bischöflichen Generalvikariat eingereicht werden:

Bischöfliches Generalvikariat
Büro des Generalvikars
Zwölfling 16
45127 Essen
sozialfonds@bistum-essen.de

Wirksam sein – auch dank Ihrer Hilfe!

Sie möchten die Arbeit des Sozialfonds unterstützen und einen wichtigen Beitrag zu einer wirksamen Kirche leisten? Wir freuen uns über Ihre Spende an:

Kontoinhaber: Bistum Essen
Bank im Bistum Essen
IBAN DE31 3606 0295 0066 4010 22
Stichwort „Sozialfonds“

Bei Fragen zum Sozialfonds, zu Förderkriterien und Vergabe­regularien wenden Sie sich an:

Referentin für diakonische Pastoral und Pfarreibegleitung

Sabine Köther

Zwölfling 16
45127 Essen

Diözesan-Referentin

Dara Franjic

Am Porscheplatz 1
45127 Essen