Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er befasst sich mit den finanziellen, rechtlichen, wirtschaftlichen und personellen Fragen der Pfarrei. Die Mitglieder des Kirchenvorstands stellen zum Beispiel gemeinsam mit der Verwaltungsleitung den Pfarrei-Haushalt auf, entscheiden über Veränderungen beim nicht-seelsorglichen Personal, beauftragen Handwerker und beschließen Anschaffungen und Verkäufe.

Der Kirchenvorstand wird von der Kirchengemeinde gewählt, Vorsitzender und geborenes Mitglied ist der Pfarrer.

Alle Kirchenvorstände im Bistum Essen wählen zudem insgesamt 17 Frauen und Männer als Delegierte für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat des Bistums Essen, der unter anderem über den jährlichen Bistumshaushalt entscheidet.

Infos zum Kirchenvorstand in leichter Sprache finden Sie hier.

Alle Infos zum neuen Kirchenvorstandsrecht finden Sie hier.

Ansprechpartnerin

Juristische Referentin - Stabsbereich Recht

Birgit Andrick