Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Mehr als 20 Jahre sind seit dem ersten Bericht einer amerikanischen Tageszeitung über den sexuellen Missbrauch durch katholische Priester vergangen. Und die Zahl der von Kirchenleuten missbrauchten Kinder und Jugendlichen auf der ganzen Welt ist unermesslich. Bis heute wird der Katalog des Schreckens weltweit immer dicker. Auch in Deutschland, auch im Bistum Essen.

Dem Ruhrbistum ist es daher ein großes Anliegen, die Vergehen aufzuarbeiten und alles zu tun, um weiteren sexuellen Missbrauch zu verhindern. Dass die Übergriffe gerade durch Priester, Ordensleute oder andere kirchliche Mitarbeitende verübt wurden, hat viel Vertrauen in die Institution Kirche zerstört. Ein transparentes, faires und regelkonformes Verfahren soll sicherstellen, dass die Belange aller beteiligten Parteien berücksichtigt werden.

Grundsätzlich sei hier gesagt:

Wir glauben Ihnen, wenn Sie sagen, dass Sie betroffen sind von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende unseres Bistums oder Kenntnis darüber erlangt haben.

Betroffene von sexualisierter Gewalt finden hier unterschiedliche Hilfe- und Beratungsangebote. Doch nicht nur direkt Betroffene, auch Angehörige, Fachkräfte und alle Menschen, die sich um ein Kind, einen Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sorgen, finden hier Rat und Informationen über Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten, zu Meldewegen, Verfahren und Angeboten des Bistums Essen und über Kontaktpersonen und Fachkräfte.

Kontakt zu den beauftragten Ansprechpersonen des Bistums Essen
 

Unabhängiges und anonymes Beratungsangebot bei Fällen und Fragen zu sexualisierter Gewalt

Die "Praxis für Sexualität" in Duisburg unterstützt und berät Sie bei Fällen und Fragen zu sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext des Bistums Essen: unabhängig, kostenfrei, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym.

Die Mitarbeitenden der Praxis stehen Ihnen zu allen Fragestellungen, Verdachtsmomenten und sonstigen Anliegen zur Seite:
https://bistum-essen.praxis-sexualitaet.de/ 

Unabhängige Kommission für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UAK) in Essen

Die Kommission hat die Aufgabe, sich mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Verantwortungsbereich des Bistums Essen zu befassen. Sie besteht ausschließlich aus Ehrenamtlichen, die ihrer Aufgabe unabhängig vom Bistum Essen nachgehen.

Mehr zur Kommission: uak-essen.de

Bei Unklarheiten, Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich auch gerne direkt an Silvia Blaeser, Assistentin im Stabsbereich Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt : Kontakt

Betroffene sexualisierter Gewalt, die Missbrauch durch haupt- oder ehrenamtlich Tätige des Bistums Essen erleiden oder erlitten haben, haben folgende Möglichkeiten:

Die beauftragten Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt des Bistums Essen

Um Betroffenen sexualisierter Gewalt, die Missbrauch durch haupt- oder ehrenamtlich Tätige des Bistums Essen erleiden oder erlitten haben, die Hürde zur Kontaktaufnahme zu erleichtern, hat Bischof Franz-Josef Overbeck Ansprechpersonen beauftragt. Jede und jeder, der von sexualisierter Gewalt in einer katholischen Einrichtung oder durch Mitarbeitende der Kirche betroffen ist, kann sich direkt an diese Ehrenamtlichen wenden. Sie sind von jeder Weisung unabhängig. Die Ansprechpersonen stehen nicht im Dienst des Bistums Essen, sondern engagieren sich frei und weisungsungebunden, um eine größtmögliche Unabhängigkeit gegenüber der Institution Kirche wahren zu können.

Nach einem persönlichen Gespräch erstellen die beauftragten Ansprechpersonen ein mit der betroffenen Person abgestimmtes Protokoll. Bischof Overbeck wird über jede eingegangene Meldung informiert und beauftragt den Interventionsbeauftragten des Bistums, Simon Friede, alle Maßnahmen, die im Verdachtsfall erforderlich sind, in die Wege zu leiten und zu koordinieren.

Kontakt zu den beauftragten Ansprechpersonen des Bistums Essen
 

 

Die "Praxis für Sexualität" in Duisburg unterstützt und berät Sie bei Fällen und Fragen zu sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext des Bistums Essen: unabhängig, kostenfrei, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym. Dabei handelt es sich um ein kostenfreies und unabhängiges Angebot bei Fällen und Fragen zu sexualisierter Gewalt.

Die Mitarbeitenden der Praxis stehen Ihnen zu allen Fragestellungen, Verdachtsmomenten, Einschätzungen und sonstigen Anliegen zur Seite.

Wenn Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind, Sie Kenntnis von oder den Verdacht auf Übergriffe haben oder eine Situation einschätzen lassen wollen, dann nehmen Sie bitte Kontakt auf. Jeder Fall ist individuell, jede einzelne Frage wird ernstgenommen.

Gewalt hat viele Gesichter und kann sich in Gestalt sexualisierter Gewalt, spirituellen Missbrauchs, finanzieller Ausbeutung und/oder in der Ausbeutung von Arbeitskraft zeigen. Erlittene Gewalt wird oft erst an den seelischen Auswirkungen bei den Betroffenen als solche erkannt. Maßgeblich sind deshalb Ihre individuellen Empfindungen.

Für Frauen, die als Erwachsene im Bereich der römisch-katholischen Kirche Gewalt erfuhren, d.h. die zum Zeitpunkt der Taten bereits volljährig waren, gibt es eine zentrale Anlaufstelle.

Diese Anlaufstelle ist eine Erstberatungsstelle für betroffene Frauen und ihre Angehörigen nach spirituellem und/oder sexuellem Missbrauch in kirchlichen Kontexten einschließlich der Orden.

Sie vermittelt Kontakt mit erfahrenen Beraterinnen und Beratern und Seelsorgerinnen und Seelsorgern. Diese haben unterschiedliche Kompetenzen, unter anderem mit professioneller Beratung, geistlicher Begleitung und kirchenrechtlichen Fragen im Bereich der römisch-katholischen Kirche.

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen über das Menü „Kontakt" oder per Post an:

Beratungsstelle für Frauen
c/o Arbeitsstelle für Frauenseelsorge
der Deutschen Bischofskonferenz
Carl-Mosterts-Platz 1
40477 Düsseldorf

Hinweis: Die Beantwortung Ihres Anliegens kann einige Tage in Anspruch nehmen. 

Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) im institutionellen Bereich bietet Menschen, die während ihrer Kindheit oder Jugend in einer Institution sexualisierte Gewalt erfahren haben, Unterstützungsleistungen an. Sie können Sachleistungen von bis zu 10.000 Euro zur Minderung der Folgewirkungen dieser Gewalt bei den Institutionen beantragen, die sich am EHS beteiligen, wozu auch das Bistum Essen gehört.

Sachleistungen sind zum Beispiel (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Menschen mit einer Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich dazu Mehraufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro beantragen.

Hier finden Sie Informationen über das Verfahren. Hier können Sie das Antragsformular EHS institutionell herunterladen.

Die Aufgaben des Interventionsbeauftragten Simon Friede

Nach Erhalt der "Meldung an den Bischof" koordiniert Simon Friede, der Interventionsbeauftragte im Bistum Essen, alle Maßnahmen, die im Verdachtsfall erforderlich sind: Zuerst ruft er nach Bekanntwerden eines Falles den sogenannten Interventionsstab ein. Zu diesem gehören in der Regel der Leiter der Stabsabteilung Kommunikation, ein Referent der Stabsabteilung Recht, die zuständige Dienstgebervertretung und gegebenenfalls der Leiter der Abteilung Kirchenrecht.

Der Interventionsbeauftragte verantwortet die Anhörungsgespräche mit den Beschuldigten und führt diese, unter Hinzuziehung des Dienstgebervertreters und gegebenenfalls eines Juristen, durch.

Soweit es tatsächliche Anhaltspunkte für sexualisierte Gewalt gibt, verantwortet der Interventionsbeauftragte die unverzügliche Weiterleitung der Informationen an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Handelt es sich bei dem oder der Beschuldigten um eine geweihte Person, zum Beispiel Ordens-Priester, empfiehlt der Interventionsbeauftragte zeitgleich die Einleitung eines kirchenrechtlichen Untersuchungsverfahrens, das nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft aufgenommen wird.

In keinem Fall führt der Interventionsbeauftragte eigene Ermittlungen durch, sondern wartet das Ergebnis der Prüfung durch die zuständige Staatsanwaltschaft ab.

Er informiert laufend die beauftragten Ansprechpersonen über den Stand des Aufdeckungsprozesses. Spätestens nach Anzeigeerstattung werden die zuständigen Personen der betroffenen kirchlichen Rechtsträger über den Fall und das anhängige Verfahren in Kenntnis gesetzt.

Simon Friede ist seit Februar 2020 der Interventionsbeauftragte im Bistum Essen. Bevor er in den Stabsbereich Intervention und Prävention im Essener Generalvikariat gewechselt ist, war er in der Beratungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen in Münster als Sozialpädagoge tätig. Dort war er unter anderem maßgeblich verantwortlich für die Entwicklung eines institutionellen Schutzkonzepts gegen Sexualisierte Gewalt.

Neben seiner hauptamtlichen Tätigkeit beschäftigte sich Friede in vielfältigen Zusammenhängen mit Themen rund um die Prävention gegen sexualisierte Gewalt. So war er freiberuflich als Sexualpädagoge und als Referent für Sexualität und Prävention tätig, sowie als Dozent an der FOM Hochschule für Ökonomie und Management. In Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen, wie der Praxis für Sexualität in Duisburg und dem Kinderschutzzentrum Rheine, führte Friede regelmäßig freiberuflich Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Sexualität und Prävention sexualisierter Gewalt durch und beriet Institutionen bei der Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte. Im Rahmen sozialpädagogischer Einzelfallhilfe von sexualisierter Gewalt hat er betroffene Kinder und Jugendliche und deren Familien begleitet.

Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist und war das Engagement zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt, sowie die Beratung von Betroffenen und Fachkräften im Umgang mit übergriffigen und betroffenen Personen.

Mitarbeitende im Bereich Intervention

Interventionsbeauftragter

Simon Friede

Zwölfling 16
45127 Essen

Referentin Intervention

Petra Müller

Zwölfling 16
45127 Essen

Referentin Intervention

Milana Stovermann

Zwölfling 16
45127 Essen

Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Menschen entweder gegen den Willen des Menschen vorgenommen wird oder der die Person aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.

Von spirituellem Missbrauch sprechen wir, wenn das spirituelle Selbstbestimmungsrecht verletzt und/oder abgesprochen wird. Es ist ein Handeln gegen die spirituelle Selbstbestimmung. Dabei werden drei Formen von spirituellem Missbrauch unterschieden: spirituelle Vernachlässigung, spirituelle Manipulation und spirituelle Gewalt. Spiritueller Missbrauch hat häufig sexualisierte Gewalt zur Folge.

Nach dem Erhalt einer Meldung von sexualisierter Gewalt klären die beauftragten Ansprechpersonen zunächst das weitere Vorgehen ab. In Abstimmung mit den Betroffenen wird die Meldung an den Bischof und an Simon Friede, den Interventionsbeauftragten des Bistums Essen, weitergeleitet. Herr Friede verantwortet die Koordination und leitlinienkonforme Bearbeitung von Missbrauchsfällen und bespricht gemeinsam mit dem internen Interventionsstab das weitere Vorgehen. Zu diesem gehören der Leiter des Stabsbereichs Kommunikation, der Leiter des Stabsbereichs Recht, die zuständige Dienstgebervertretung und der Leiter der Abteilung Kirchenrecht.

Zur Unterstützung der beauftragten Ansprechpersonen und des Interventionsbeauftragten ist ein Beraterstab eingerichtet worden, in dem externe Fachleute den anonymisierten Fall besprechen und vorschlagen, welche nächsten Schritte notwendig sind. Das weitere Verfahren wird entsprechend des bischöflichen Gesetzes und vor allem unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls eingeleitet. Während des gesamten Verfahrens stehen die Ansprechpersonen den Betroffenen zur Seite.

Schematische Darstellung der Fallbearbeitung zum Download (PDF)

Wenn Sie als Minderjährige oder Minderjähriger oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst erfahren haben, können Sie einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Ihnen zugefügten Leids stellen und sich grundsätzlich an die beauftragten Ansprechpersonen der (Erz-) Diözese oder des Ordens wenden, in deren Verantwortung der Täter zum Zeitpunkt der Tat beschäftigt war. Die Verfahrensordnung finden Sie hier aufgeführt.

Die folgenden Punkte beziehen sich auf sexuelle Missbrauchsfälle an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, die in Einrichtungen oder bei kirchlichen Trägern im Bistum Essen geschehen sind.

  1. In einem ersten Gespräch mit einer der beauftragten Ansprechpersonen für Betroffene kommt es zu einer sogenannten Plausibilitätsprüfung. In diesem Verfahren wird geschaut – ohne Beweislast auf Seiten Betroffener – ob es nachvollziehbar ist, dass die beschuldigte Person sexualisierte Gewalt angewandt haben könnte. 
  2. Hier finden Sie nähere Informationen zum Verfahren und zur Antragstellung "Anerkennung des Leids" über das materielle oder therapeutische Leistungen beantragt werden können.
  3. Nach der Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit durch die beauftragtenn Ansprechpersonen sowie ggf. den Beraterstab wird dieser durch die oben genannten Ansprechpersonen an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet.
  4. Die UKA prüft den Antrag und legt die Höhe der Anerkennungsleistung fest. Sie ist dabei völlig weisungsunabhängig. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt so schnell wie möglich. Da dies eine hohe Sorgfalt erfordert, kann es im Einzelfall dazu führen, dass der Vorgang einige Zeit in Anspruch nimmt. Die materiellen Leistungen werden von der UKA direkt an die Betroffenen überwiesen.

Opfer von sexuellem Missbrauch finden oft erst nach Jahrzehnten den Mut, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. In vielen Fällen besteht aufgrund der gesetzlichen Verjährungsfristen rechtlich keine Möglichkeit mehr, den Missbrauch strafrechtlich ahnden zu lassen oder einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend zu machen. Dabei ist zu betonen, dass auf Seiten der Betroffenen keine Beweislast liegt: Wir glauben den Betroffenen.

Die katholische Kirche in Deutschland möchte in diesen rechtlich verjährten Fällen das Leid der Opfer anerkennen. Mit diesen materiellen Leistungen stellen die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz der Bundesregierung ein Modell zur Entschädigung der Opfer von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen und Organisationen zur Verfügung.

Betroffene sexuellen Missbrauchs können seit dem 1. März 2023 gegen die Höhe bereits zuerkannter Anerkennungsleistungen der katholischen Kirche Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch gegen bereits erfolgte Zahlungen muss nicht begründet werden. Betroffenen entsteht aufgrund eines Widerspruchs kein Risiko: Bereits ausgezahlte Anerkennungsleistungen können seitens der Bistümer nicht in Frage gestellt und nicht zurückgefordert werden. Für Betroffene ist der Einspruch kostenfrei, die Kosten für einen gegebenenfalls hinzuzuziehenden Anwalt müssen allerdings selbst übernommen werden – ob eine Rechtschutzversicherung dafür eintritt, sollte individuell geklärt werden. Über den Einspruch entscheidet die Unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA).

Die Bearbeitung des Widerspruchs nimmt mindestens vier Monate in Anspruch. Sofern Akteneinsicht beantragt wird, verlängert sich die Bearbeitungszeiten des Widerspruchs, weil zunächst eine Datenschutzprüfung zur betreffenden Akte vorgeschaltet werden muss. Im Bistum Essen kann ein Widerspruch gegen Anerkennungsleistungen über die beauftragten Ansprechpersonen eingereicht werden.

Zur persönlichen sowie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt im Bereich des Bistums Essen ermöglicht das Bistum nun unter bestimmten Bedingungen die persönliche Einsicht in Akten zu Missbrauchsfällen sowie die schriftliche Auskunft zu Inhalten aus diesen Akten.

Anerkannte Betroffene von sexualisierter Gewalt im Bistum Essen können Unterstützung therapeutische Hilfen bekommen. Wer therapeutische oder psychosoziale Hilfe in Anspruch nimmt, kann dafür finanzielle Unterstützung des Bistums Essen erhalten. Zudem steht mit Claudia Marcinek als Referentin für Betroffenenarbeit auch eine persönliche Unterstützerin zur Verfügung, die bei Bedarf als „Lotsin“ die passenden Hilfen vermittelt und bei der Antragsstellung hilft.

Folgende Hilfsangebote stehen zur Verfügung:

Bis zu 60 Stunden ambulante Psychotherapie
Betroffene können bis zu 60 Stunden ambulante Psychotherapie erstattet bekommen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen bei der UKA ein Verfahren für Zahlung in Anerkennung des Leids begonnen haben. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Vorfälle sexualisierter Gewalt im Bistum Essen stattfanden und sie – nach einer Plausibilitätsprüfung – entsprechend anerkannt sind. Neben Kosten für ambulante Therapien übernimmt das Bistum bei Bedarf auch Kosten für stationäre Psychotherapien, Kuren oder Reha-Maßnahmen in einer Höhe von bis zu 15.000 Euro je betroffener Person.

Vermittlung an psychosoziale Beratungsstellen
Auf Wunsch unterstützt Frau Marcinek Betroffene bei der Suche nach externen psychosozialen Beratungsstellen. Die Vermittlung und die Beratung sind für die Betroffenen kostenlos. Das Bistum übernimmt die Kosten für bis zu fünf Beratungsstunden sowie die entstehenden Fahrtkosten zu Therapien und Beratungen.

Anträge für Zahlungen können Betroffene mit Hilfe eines Vordrucks, der auch digital ausfüllbar ist, bei der Referentin stellen. Entweder per E-Mail: claudia.marcinek@bistum-essen.de oder vormittags telefonisch 0170 7127916. Zum Schutz Ihrer Daten verwendet Frau Marcinek eine E-Mail-Adresse des Bistums Essen. Dies erlaubt eine Verschlüsselung Ihrer Daten. Nur Frau Marcinek hat Zugriff auf ihr Mailpostfach. Niemand aus dem Bistum kann die E-Mails einsehen, auch im Notfall nicht. 

Für einen nahtlosen Übergang der Therapie setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Informationen zum Betroffenenbeirat finden Sie hier: www.betroffenenbeirat-bistum-essen.de

Referentin Betroffenenarbeit

Claudia Marcinek

Zwöfling 16
45127 Essen

Im November 2021 hat sich ein Betroffenenbeirat im Bistum Essen gegründet. Der Bitte von Bischof Franz-Josef Overbeck folgend, haben Betroffene im Bistum gemeinsam neun Personen gewählt, die offen und frei auf die Bedürfnisse und Belange der Betroffenen sexualisierter Gewalt im Bistum Essen hinweisen sollen.

Kontaktmöglichkeit

Geschäftsführende Referentin Betroffenenarbeit

Claudia Marcinek

Zwöfling 16
45127 Essen

„Alle Beteiligten müssen in Sachen Prävention gegen sexualisierte Gewalt sprachfähig werden", sagt Dorothé Möllenberg, Präventionsbeauftragte des Bistums Essen, zur Neufassung der Präventionsordnung der fünf katholischen NRW-Bistümer.

Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen sich im kirchlichen Raum nicht nur sicher fühlen können, sondern müssen dort auch sicher sein. Um dies zu erreichen, muss alles getan werden, damit sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch, an ihnen verhindert wird. Das Bistum Essen hat dazu den Stabsbereich Prävention und Intervention gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt eingerichtet, um Missbrauch entgegenzuwirken, bevor er geschieht. Es gilt, Täterstrategien zu entlarven und Haupt- und Ehrenamtliche zu befähigen, an einer Kultur des achtsamen Miteinanders mitzuwirken.

Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass sie wie Erwachsene Rechte haben und dass sie sich gegen jede Form von Gewalt wehren dürfen, aber nicht müssen. Die Verantwortung liegt immer bei den Erwachsenen. Die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Priester, aber auch Eltern und Ehrenamtliche müssen über Missbrauch, über die Strategien von Tätern Bescheid wissen. Sie müssen hinschauen und wissen, wie man angemessen einschreitet, wo Grenzen verletzt werden und wann ein anderer Mensch geschützt werden muss. Es gilt, eine neue Kultur der Achtsamkeit im Umgang miteinander zu entwickeln.

Im Bistum Essen gibt es eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf sexualisierte Gewalt. Daher muss in allen Einrichtungen des Bistums sichergestellt sein, dass Menschen, die entweder bereits einmal wegen Missbrauch verurteilt wurden oder gegen die plausible Vorwürfe um Raum stehen, die nicht gänzlich ausgeräumt werden können, zukünftig nicht mehr in Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen kommen werden.

Mitarbeitende im Stabsbereich

Präventionsbeauftragte

Dorothé Möllenberg

Zwölfling 16
45127 Essen

Sekretariat

Christine Hohaus

Zwölfling 16
45127 Essen

Kontaktmöglichkeit

Assistentin Stabsbereich Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Sylvia Blaeser

Zwölfling 16
45127 Essen