Die sieben Sakramente
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Glauben – das ist nicht nur eine Theorie oder eine bloße Idee. Glaube ist Beziehung, weil Gott Person ist. Und so handelt er auch in der Gegenwart, in unserem Leben.
Dieses Handeln Gottes in unserer Welt soll in der Kirche sichtbar und wirksam werden. Es geschieht unter anderem in den Sakramenten. Sie sind Zeichen des Heils, der Gnade. Äußerlich zeigen sie, wie Gott verborgen an uns handelt.
Sakramente: Was sie veranschaulichen, das bewirken sie; was sie symbolisch darstellen, das geschieht durch Gott. An Wendepunkten des Lebens geben uns die sieben Sakramente der katholischen Kirche Gottes Nähe und Kraft. Seine Liebe begleitet unser Leben.
Fragen und Antworten rund um die Sakramente

Ein Bild kann helfen, das Gemeinte zu verdeutlichen: Wenn Eltern den Geburtstag ihres Kindes feiern wollen, werden sie ein Geschenk vorbereiten, vielleicht einen Kuchen backen und ein kleines Fest gestalten. Sie wollen ihrem Kind damit zeigen: „Wir haben dich lieb!“ Aber diese Liebe ist natürlich nicht auf diesen Tag begrenzt, sondern mit dem Geburtstagsfest wollen sie zeigen, wie gern sie das Kind das ganze Jahr über haben. Diese Wahrheit soll an diesem Fest besonders sichtbar werden und herausgestellt sein. Wir Menschen brauchen solche Zeichen. Sie müssen möglich sein. Aber natürlich ist die Liebe der Eltern zu ihrem Kind nicht von diesem Zeichen abhängig. Wenn es aus einem bestimmten Grund nötig wäre, die Geburtstagsfeier abzusagen, weil z.B. das Kind krank geworden ist, bleibt die Liebe der Eltern dennoch bestehen.
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Ein Kind wird geboren, neues Leben wächst. Von Anfang an umfängt es die Geborgenheit und Liebe der Eltern. Und sie erbitten auch, dass die Liebe Gottes und sein Segen ihr Kind durch die Taufe ein Leben lang umfängt.
Dies gilt auch für Erwachsene. „Ihr seid alle durch den Glauben Gottes Kinder in Christus Jesus. Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen“ (Gal 3,26-27). Wer in der Taufe „Christus anzieht“, der tritt in eine neue, besondere Beziehung mit Gott – und wird zugleich Mitglied der christlichen Gemeinschaft.
In der Alten Kirche wurden die Menschen in der Regel im Erwachsenenalter getauft. Erst in späterer Zeit setzte sich die Dreiteilung mit Säuglingstaufe, Erstkommunion und Firmung der Jugendlichen durch. Erwachsenentaufe geht in der Regel eine Taufvorbereitung voraus, das Katechumenat.

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Pfarrbüro auf. In der Regel wird ein Kind dort getauft, wo Sie leben.
Hier finden Sie Ihre Pfarrei
Vor der Taufe wird Sie der Priester oder Diakon für ein Taufgespräch besuchen. Das Gespräch dient der Vorbereitung auf die Taufe. Sie können Fragen klären und absprechen, wie die Tauffeier gestaltet wird.
In christlichen Familien werden traditionell bereits die kleinen Kinder getauft, da die Zugehörigkeit zu Christus als Geschenk betrachtet wird. Wer einen Segen Gottes für das Kind sucht, aber nicht sicher ist, ob die Taufe das richtige ist, könnte auch an einer Segnungsfeier teilnehmen.
Getauft werden kann in jedem Alter! In der Taufe eines Erwachsenen kommt in besonderer Weise die Entscheidung zu Christus gehören zu wollen zum Ausdruck. Der Erwachsenentaufe geht eine Vorbereitungszeit, das Katechumenat, voraus.

In der Regel geht der Taufe eine längere Zeit der Vorbereitung (das Katechumenat) voraus. Der Taufbewerber lernt den christlichen Glauben kennen und wird mit dem Gottesdienst und den Festen des Kirchenjahres vertraut. Es gibt auch die Möglichkeit, sich gemeinsam mit anderen Taufbewerbern im Rahmen eines Glaubenskurses auf die Taufe vorzubereiten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit einem Priester oder Diakon auf. Oder wenden Sie sich an das nächste Pfarrbüro. Sie finden es hier.
Die Taufe findet wenn möglich in der Osternacht statt. In dieser Feier werden Sie auch die Kommunion und Firmung empfangen.
- Geburtsurkunde
- Stammbuch
- persönlichen Daten der Taufpaten
- Bei einer Kindertaufe auch persönliche Daten der Eltern
Bei der Tauffeier wird auch eine Taufkerze gebraucht. Diese „Lebenskerze“, begleitet Ihr Kind durch das Leben und kann bei der Erstkommunion oder Firmung wieder verwendet werden. Das Taufkleid, ein weißes Kleid, das dem Täufling angelegt wird, erinnert an das „Christus anziehen“ in der Taufe. In vielen Familien sind solche Taufkleider vorhanden und werden „vererbt“ - andernfalls kann man auch eines in der Pfarrei bekommen.
In der Regel findet die Taufe in einer Kirche der Wohnortpfarrei statt. Den Termin für die Taufe vereinbaren Sie mit dem Pfarrer. In vielen Pfarrgemeinden gibt es feste Tauftermine, z. B. an einem Sonntagnachmittag. Ein schönes Zeichen ist es, wenn in der Feier mehrere Kinder getauft werden. Das betont in besonderer Weise die Aufnahme der Kinder in die Gemeinschaft der Kirche.
- Die Feier der Taufe beginnt am Eingang der Kirche. Nachdem Eltern und Paten ihre Bereitschaft erklärt haben, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen, wird der Täufling mit dem Kreuzzeichen gesegnet und in der Gemeinschaft der Kirche begrüßt.
- Nach dem Einzug in die Kirche folgt der Wortgottesdienst mit Lesung, Predigt, Anrufung der Heiligen, Fürbitten und dem Gebet um Schutz vor dem Bösen.
- Am Taufbrunnen erfolgt die Taufe. Nach der Weihe des Wassers sagen die Eltern und Paten dem Bösen ab und bekennen ihren Glauben an den dreifaltigen Gott. In diesem Glauben empfängt das Kind die Taufe. Der Priester tauft das Kind „im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Die anschließenden Riten verdeutlichen die Beziehung zu Jesus Christus und das Geschenk des neuen Lebens: Die Salbung mit wohlriechendem Öl (Chrisam genannt), das weiße Taufkleid und das Licht der Taufkerze. Im Effata-Ritus (Effata, das heißt: „öffne dich!“) berührt der Priester Ohren und Mund des Neugetauften. Das Kind soll offen werden für die Botschaft Gottes und den Glauben bekennen.
- Die Feier endet mit dem Vaterunser und dem Schlusssegen.

Bis heute lautet die Botschaft: Lebt in meiner Spur, versammelt euch in meinem Namen, betet und singt miteinander, teilt das Brot und den Wein – so bleiben wir in enger Verbindung (Kommunion).
„Tut dies zu meinem Gedächtnis!“ sagte Jesus beim letzten Abendmahl vor seinem Tod zu seinen Jüngern. Jesus teilt beim Abendmahl das Brot und den Kelch. Für uns Christen ist es ein besonders wichtiges Heilszeichen (Sakrament).
Brot und Wein sind keine „Opfergaben“, die wir Gott bringen. Es ist genau umgekehrt: Christus schenkt sich uns selbst in den Gaben. Wie damals ist er all denen unvergleichlich nah, die an ihn glauben. Und das immer wieder neu.
Deshalb ist die Eucharistiefeier zentral für die Gemeinschaft der Kirche und eine wichtige Quelle, aus der Gläubige leben. Die Eucharistie ist ein Geschenk für alle Christen. Die Einladung ergeht an alle und die Verheißung lautet, tiefer in die Gemeinschaft mit Christus hinein zu wachsen.
Die Kommunion setzt voraus, dass dem Empfänger bewusst ist, was bei der Eucharistie geschieht. Kinder werden in der Erstkommunionvorbereitung vorbereitet. Erst danach wird die Erstkommunion gefeiert.
Erwachsene, die getauft werden, erhalten in der gleichen Feier auch die erste Kommunion und die Firmung (Katechumenat).
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Eine besondere Feier ist der Gottesdienst, in dem junge Christen nach einer Vorbereitungszeit zum ersten Mal an der heiligen Kommunion teilnehmen. Denn die getauften jungen Christen (in der Regel im dritten Schuljahr) werden nun in die Tischgemeinschaft aufgenommen. Die festliche Stimmung drückt sich meist auch in festlicher Kleidung oder weißen Gewändern aus, sowie in einer Feier im Familienkreis.
Die Erstkommunionvorbereitung findet in der Regel im dritten Schuljahr statt. Es kann aber auch Gründe für einen anderen Zeitpunkt geben. Der Vorbereitungskurs beginnt meistens nach den Sommer- oder Herbstferien und endet nach Ostern mit der Feier der Erstkommunion.
Sollte Ihr Kind, aus welchen Gründen auch immer, schon älter sein und noch nicht Erstkommunion gefeiert haben, so kann es dies jederzeit nachholen. Fragen Sie bitte in Ihrem Pfarramt nach.
Ihr Erstkommunionkind melden Sie bitte in der Pfarrei am Wohnort an. Die Termine erfahren Sie in den Sonntagsgottesdiensten, im Pfarrblatt oder auf der Homepage der Pfarrei. Sie können auch in der zuständigen Pfarrei anrufen.
In der Regel werden die katholischen Kinder in den dritten Klassen angeschrieben und zur Teilnahme an der Vorbereitung eingeladen.
Zwischen der katholischen und evangelischen Kirche gibt es noch keine Eucharistie-/ Abendmahlsgemeinschaft. Es ist deshalb sinnvoll, dass Sie im Kontakt mit den Verantwortlichen der Pfarrgemeinde eine Lösung für ihr Kind finden.
Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind zur Erstkommunionvorbereitung anmelden wollen und es damit die Möglichkeit bekommt, den Glauben kennen und leben zu lernen. Nach Möglichkeit sollte Ihr Partner diesen Weg Ihres gemeinsamen Kindes unterstützen.
In den meisten Pfarrgemeinden ist es üblich, im Rahmen der Katechese auch ungetaufte Kinder auf ihre Taufe vorzubereiten. Besprechen Sie das offen mit dem Pfarrer Ihrer Wohnortgemeinde und fragen, ob dieser Weg für Ihr Kind möglich ist.
Selbstverständlich werden Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung auf die Erstkommunion vorbereitet. Im Sinne des Sakramentes und des Inklusionsansatzes ist es, wenn nach Möglichkeit alle Kinder gemeinsam vorbereitet werden. Besprechen Sie die Bedürfnisse Ihres Kindes mit den Verantwortlichen der Eucharistiekatechese.
- Gläubige Menschen, Glieder der Kirche, versammeln und sammeln sich vor Gott (Eröffnung).
- Sie hören auf sein Wort, überliefert in der Heiligen Schrift, und antworten darauf im Gebet (Wortgottesdienst).
- Sie erfüllen den Auftrag Jesu und begehen das Gedächtnis seiner Selbsthingabe am Kreuz und seiner Auferstehung:
- Brot in Hostienform und Wein werden zum Altar gebracht (Gabenbereitung).
- Über diese Gaben wird das Dankgebet gesprochen (Hochgebet). Durch das eigens erbetene Wirken des Heiligen Geistes, den Jesus seiner Kirche als Beistand verheißen hat, wird Wirklichkeit, was Jesus beim Letzten Abendmahl gesagt hat: Das ist mein Leib, das ist mein Blut. Brot und Wein werden in ihrem Wesen verwandelt. Sie werden zu Christi Leib und Blut, ohne dass sich an ihrem Aussehen, ihrem Geschmack und ihrer Form etwas ändern würde. Christus selber ist gegenwärtig, wie er sich am Kreuz für das Leben der Welt und die Befreiung der Menschen hingegeben hat und als Auferstandener bleibend für sie da ist. Mit ihm stehen die Gläubigen vor Gott und können sich in die Beziehung Christi zum Vater hineinnehmen lassen.
- Das geschieht am deutlichsten in der Kommunion. Im Essen und Trinken erneuern die Gläubigen ihre Gemeinschaft mit Christus und durch ihn untereinander. Als Glieder am Leib Christi, der Kirche, bedürfen sie der Eucharistie als notwendigen „Lebensmittels“. Sie geben Christus Raum, dass er sie und durch sie die Welt, in der sie leben, verwandeln kann.
- Die Feier schließt mit dem Segen und der Entlassung der Versammelten.
Was ist richtig? Was soll ich tun? – Der Alltag stellt uns oft vor viele Fragen. Die richtige Entscheidung zu treffen, das kostet Kraft und Nerven. Im Sakrament der Firmung verspricht Gott: Ich werde mit dir sein! Ich stärke dich mit dem Heiligen Geist. „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“, sagt der Bischof, wenn er Dir die Hände auflegt und Dich mit Chrisamöl salbt. Damit ist die Aufforderung verbunden, aus dem Geist Jesu zu handeln, den Glauben zu bezeugen und Verantwortung zu übernehmen. Die Taufe war bildlich gesprochen die „Grundierung“, die Dich dank der elterlichen Entscheidung zum Christen gemacht hat. Die Firmung ist jetzt die „Lackierung“, die Deinem Christsein eine persönliche, individuelle Fabe gibt.
Der Firmspender (Bischof oder Weihbischof) spendet die Firmung, weil er ein Nachfolger der Apostel ist. Durch eine entsprechende Vollmacht kann auch ein Priester die Firmung erteilen. Während der Firmung legt der Bischof die Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet mit geweihtem Öl (Chrisam) ein Kreuz auf die Stirn (Chrisamsalbung). Dabei spricht er: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Der Firmling antwortet mit „Amen“. Zum Zeichen seiner Unterstützung legt der Pate bei der Firmung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.
Die Aufgaben des Firmpaten (oder der Firmpatin, sie ist immer mitgemeint) entsprechen denen des Taufpaten: Er soll den Firmanden in seiner christlichen Lebensführung begleiten und unterstützen. Deshalb muss der Firmpate römisch-katholisch und gefirmt sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Er darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Mutter oder Vater des Firmanden können nicht Firmpate sein.
Wenn Sie als Jugendlicher (meist 15-16 jahre) gefirmt werden möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Pfarrei. Dort findet auch die Firmvorbereitung statt.
Erwachsene, die gefirmt werden wollen, werden in der Regel von einem Bischof an Pfingsten im Dom gefirmt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Nicolaus Klimek. Flyer
Die Firmung findet in der Regel einmal pro Jahr statt. Die meisten Pfarreien laden die Jugendlichen in der 10. Klasse zur Firmung ein.
Wer den vorgesehenen Termin verpasst hat, kann nach entsprechender Vorbereitung natürlich auch später gefirmt werden.
Eine Erwachsenenfirmung findet regelmäßig am Pfingstmontag im Essener Dom statt. Wenden Sie sich an Ihre Pfarrei oder das Referat für Sakramente und Katechese im Generalvikariat. Flyer
Selbstverständlich können auch Erwachsene gefirmt werden. manchmal ist die Firmung in der Jugendzeit einfach noch nicht dran gewesen oder es gab andere, z.B. organisatorische Gründe, warum es nicht zur Firmung gekommen ist. Wann immer Erwachsene das Gefühl haben, jetzt könnte die Firmung für mich dran sein, sind sie herzlich eingeladen, gefirmt zu werden.
Eine Erwachsenenfirmung findet regelmäßig am Pfingstmontag im Essener Dom statt. Informationen und Anmeldung bitte frühzeitig über das Referat für Glaubenskommunikation im Generalvikariat (Mail oder Tel.: 0201/2204-280).
Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, weshalb du damals nicht mit anderen Jugendlichen zur Firmung gegangen bist. Ganz gleich warum du das Sakrament der Firmung noch nicht empfangenen hast; wenn du heute für dich sagen kannst:
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt für mich!
Jetzt möchte ich ganz bewusst „Ja“ sagen und mich firmen lassen!
Jetzt ist es einfach für mich dran, dann melde Dich einfach bei einem von uns!
Jedes Jahr lädt das Bistum Essen Erwachsene ein, das Sakrament der Firmung am Pfingstmontag, im Essener Dom zu empfangen.
Im Jahr 2023 bieten wir vier Vorbereitungstreffen online an, immer von 19.00h - 21:00h.
Mittwoch, 26 April 2023: Reisestart
Donnerstag, 4. Mai 2023: Die Welt sehen
Dienstag, 5. Mai 2023: Gestärkt sein
Mittwoch, 24. Mai 2023: Letzte Vorbereitungen
Um gut ausgerüstet für diese Wegetappe zu sein, gibt’s verschiedene Anregungen von uns und wir ermöglichen einen Austausch miteinander. Sozusagen eine Stärkung für den je eigenen Rucksack.
Begleitung
Stefanie Gruner (Referentin für junge Erwachsene im Jugendhaus St. Altfrid)
Nicolaus Klimek (Referent für Glaubenskommunikation im Bischöflichen Generalvikariat)
Kosten
Die Teilnahme an den Zoom Treffen ist kostenfrei und dient der geistlichen und praktischen Vorbereitung.
Ergänzende Einzelgespräche für die eigene Vorbereitung können vereinbart werden.
Anmeldung
Bitte so früh, wie möglich mit Nicolaus Klimek, Glaubenskommunikation im Generalvikariat (Mail oder Tel.: 0201/2204-280), in Verbindung setzen.

Hätten Sie es gewusst, dass ...
… Christen seit langem dem Heiligen Geist sieben Gaben zusprechen. Eine davon neben Weisheit, Rat, Erkenntnis, Stärke, Frömmigkeit und Gottesfurcht ist die Einsicht.
Einsicht ist die Gabe „hineinzusehen“, etwas von innen zu sehen, so wie Gott es sieht. Neben „Weisheit“ und „Erkenntnis“ eine weitere Tiefenschärfe.
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Für den "schönsten Tag im Leben" suchen viele Paare den Kontakt zur Kirche. Der normale Ansprechpartner ist immer die Wohnortpfarrei.
Bei der Suche nach ihrer "Trau-Kirche" und einem Priester oder Diakon sowie bei der Gestaltung ihrer Hochzeit können sich Paare auch an ein bistumsweit tätiges Team wenden. Dieses Team identifiziert geeignete Kirche und stellt den Kontakt zu den Personen her, die die Wünsche von Brautpaaren aufgreifen und ihnen einen umfassenden Service bieten sollen.
Sie wollen mehr erfahren?
http://Trauteam.bistum-essen.de
"Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens." Dieses Versprechen geben sich immer wieder Brautleute vor dem Traualtar, wenn sie spüren, dass die Qualität ihrer Beziehung eine neue Stufe erreicht hat.
Wenn ein Mann und eine Frau sich öffentlich so in der Kirche zueinander bekennt, dann redet die katholische Kirche von einem heilmachenden Zeichen, von einem Sakrament. Im Sakrament der Ehe wird für die Kirche sichtbar, wie Gott sich zu uns Menschen verhält: Er will uns, umwirbt uns, liebt uns - so wie die Partner sich umwerben und lieben.
Kirchlich zu heiraten bedeutet, die Beziehung der Liebenden bewußt unter den Segen Gottes zu stellen und vor Zeugen zu bekennen, dass sie sich nie aus der Weggemeinschaft Ehe entlassen wollen. Die Liebenden freuen sich darauf, den Lernprozess Ehe unter Gottes Schutz immer wieder neu entwickeln zu dürfen.
Dass Liebe, Treue und Gerechtigkeit nicht nur Wörter bleiben, die man sich zusagt, ist also das große Thema des christlichen Ehesakramentes. Wer jemandem so die Treue verspricht, will das eigene Leben nicht mehr unabhängig vom Leben des anderen führen, sondern sein Leben so mit dem des anderen verknüpfen, dass aus zwei Biographien eine wird. Die individuellen Kurzgeschichten der einzelnen Lebensgeschichte fließen dann in einen großen, gemeinsam zu schreibenden Roman. Die Autoren sind Mann und Frau selbst. Neben Liebesromanen kann man hier auch Krimis schreiben oder Abenteuerromane, in manchen Phasen aber auch vielleicht nur ein Sachbuch.Und Gott steht mit im Wort. So hat es sein Sohn Jesus Christus versprochen!
So könnte man die Ehe auch als die „kleinste aber wahre Einzelkirche“ (Karl Rahner) bezeichnen. Wer kirchlich heiratet, stellt sich als Ehepaar in die Gemeinschaft der Kirche. Die Ehe unter Christen ist ein Abbild der liebenden Gemeinschaft zwischen Christus und der Kirche. Gerade wenn die Ehe als Ausdruck der inneren Begegnung mit Christus gelebt wird, wird sie als Sakrament glaubwürdig.
Spender und Empfänger des Sakramentes der Ehe sind die beiden Ehepartner selbst, insofern sie als Getaufte Glieder der Kirche sind und das Eheversprechen vor dem zuständigen Geistlichen und zwei Trauzeugen zum Ausdruck bringen.
Ehe heißt: Wort geben und Wort halten!
Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen.
Damit das Sakrament zustande kommt, muss jeder der beiden Brautleute in einer Person zugleich Spender und Empfänger sein. So ermöglicht das Sakrament den zukünftigen Eheleuten gleichzeitig zu schenken und sich beschenken lassen. Diese wundervolle Erfahrung, Spender und Empfänger sein zu können, drückt sich auch in der sexuellen Begegnung von Mann und Frau aus. Die Kinder, die ihnen geschenkt werden, dürfen sie als die glücklichste Bereicherung ihrer Ehe erfahren.
Kein Geheimnis
ist greifbar
mit habsüchtiger Hand
weder der Sternenglanz
am Himmel noch
sein Widerschein
im See und
niemals die Liebe
das scheue Licht
zwischen uns
(Magdalena Rüetschi)
Der trauende Pfarrer ist in der Regel der Ortspfarrer, der aber einen anderen Geistlichen mit der Trauung auch an einem anderen Ort nach Rücksprache betrauen darf. Katholische Trauungen finden in katholischen Kirchen oder Kapellen statt. Trauungen sind aber ggf. auch an anderen Orten, wie z.B. einer evangelischen Kirche bei einer konfessionsverschiedenen Ehe, möglich.
Die Entscheidung zu einer kirchlichen Trauung erfordert einen freien und reifen Entschluss. Dieser muss von den Eheleuten selbst getroffen werden. Es ist eine Entscheidung, an der besonders die Kirche in sehr konsequenter Weise festhält. Es kann auch ein Ausdruck von Ehrlichkeit sich selbst gegenüber sein, sich zunächst nicht kirchlich trauen zu lassen und die Entscheidung darüber noch weiter reifen zu lassen. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger beraten Sie in diesen Fragen gerne.
Die Ehe zwischen einem katholischen Partner und einem ungetauften Partner ist mit der Erlaubnis des Bischofs möglich. Nur unter Getauften ist die Ehe ein Sakrament. Vor der Hochzeit sind die Brautleute gehalten, mit dem zuständigen Ortspfarrer ein Traugespräch zu führen.
Einer konfessionsverschiedenen Ehe stimmt die katholische Kirche nur dann zu, wenn der katholische Partner verspricht, sich nach Kräften darum zu bemühen, die gemeinsamen Kinder im katholischen Glauben zu erziehen, soweit das in der Ehe möglich ist.
Das Brautpaar wird in die Kirche geleitet und hört hier mit seinen Gästen zunächst Gottes Wort. Nach der Predigt werden Braut und Bräutigam öffentlich nach ihrer Bereitschaft zur christlichen Ehe gefragt. Ihre Ringe werden gesegnet. Sie erklären ihren Ehewillen durch einen Vermählungsspruch oder durch ihr Ja-Wort und stecken einander die Eheringe an. Der Priester oder Diakon bestätigt die damit erfolgte Eheschließung „im Namen Gottes und seiner Kirche“. Er erbittet in feierlicher Weise den Segen Gottes für die Neuvermählten. Fürbitten werden gehalten, an die sich noch die Feier der Eucharistie anschließen kann.
Die Gestaltung der Trauung liegt in den Händen der Brautleute. Nach Absprache mit dem trauenden Priester sind viele Möglichkeiten der Gestaltung denkbar: Eine eigene Auswahl von Liedern und Texten ist sehr erwünscht.
Weil das Ehesakrament ein unauflöslicher Lebensbund ist, kann die katholische Kirche die staatliche Ehescheidung nicht als Auflösung des Ehebandes anerkennen. Geschiedene können deshalb zu Lebzeiten ihres früheren Partners grundsätzlich nicht zur katholischen Eheschließung zugelassen werden. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen die frühere Ehe kirchlicherseits für nichtig erklärt werden konnte. Auskunft über die Voraussetzungen hierzu gibt jeder katholische Geistliche oder das Offizialat in einem Informations- und Beratungsgespräch.
Nehmen Sie sich im Vorbereitungs- und Organisationsstress ihrer Hochzeit einmal Zeit für sich selbst. Die Kirche bietet in Pfarreien und Katholischen Familienbildungsstätten Treffen zur Ehevorbereitung an.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich auch an das Trauteam im Bistum Essen wenden.
Mehr Informationen finden sie hier
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„Ich habe mir nichts vorzuwerfen!“ Wohl dem, der das in allen Lebenslagen von sich sagen kann. Aber gibt es das?
Im Leben jedes Menschen kommen Dinge vor, die er gerne ungeschehen machen möchte und die er bereut, weil er der Versuchung zum Bösen erlegen ist. Es gibt Situationen, in denen es notwendig ist, seine Schuld einem anderen einzugestehen, und in denen Vergebung erbeten und zugesagt werden muss, damit man mit sich und anderen ins Reine kommt. Im Verhältnis zu Gott gilt Ähnliches. Im Vertrauen auf seine in Christus gezeigte Vergebungsbereitschaft gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit ihm ins Gespräch zu kommen. Das Bußsakrament ist der Ort, an dem die Kirche die Vergebung Gottes ausdrücklich zusprechen und im Zeichen spürbar machen kann, wenn jemand seine Schuld ebenso ausdrücklich bereut und bekennt. Die Sünde ist eine Realität im Leben, ebenso aber auch das bleibende Vergebungsangebot Gottes.
- Der Beichtende, der seine Schuld aufrichtig bereut, bekennt gegenüber einem Priester seine Sünden.
- Der Priester zeigt Wege der Umkehr und der Wiedergutmachung
- und legt dem Beichtenden als Ausdruck seines Umkehrwillens eine Buße (meistens in Form eines zu verrichtenden Gebetes) auf.
- Im Namen des dreifaltigen Gottes spricht der Priester ihm im Auftrag der Kirche die Vergebung zu: „Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
- Zeichen der so zugesagten Vergebung ist die Handauflegung. In einem Beichtstuhl kann sie nur angedeutet werden. Deutlicher vollziehen lässt sie sich in einem Beichtzimmer, das in manchen Kirchen zusätzlich eingerichtet ist, oder an einem anderen Ort für das Beichtgespräch.
- Die Sünde hat auch das Verhältnis zur Kirche, zu den anderen Menschen und zur Welt insgesamt verletzt. Die Vergebung betrifft die Sünde in allen ihren Dimensionen, befreit aber nicht von der Verpflichtung, die Folgen des bereuten Bösen mit Gottes Hilfe nach Kräften zu überwinden.
Im Namen Christi und der Kirche im Bußsakrament Vergebung zuzusagen ist allein einem Priester vorbehalten.
Das Sakrament ist an sich an keinen bestimmten Ort gebunden, wird in der Regel aber in einer Kirche empfangen. In jeder katholischen Kirche gibt es dazu reservierte Orte, die Beichtstühle oder auch ein Beichtzimmer.
In den Pfarrnachrichten und Aushängen der Gemeinden werden Zeiten angegeben, zu denen der Empfang des Sakramentes in der Kirche möglich ist. In manchen Kirchen – z. B. in der Anbetungskirche beim Essener Münster oder in Klöstern – gibt es täglich Beichtgelegenheit. Darüber hinaus ist jeder Priester jederzeit auf den Empfang des Bußsakramentes hin ansprechbar.
Der Priester ist zur völligen Geheimhaltung dessen verpflichtet, was ihm in der Beichte bekannt wird. Er kann von dieser Gewissensverpflichtung nicht entbunden werden. Kein noch so gewichtiges Argument kann die Verletzung des Beichtgeheimnisses rechtfertigen. Selbst mit dem Beichtenden darf der Beichtvater außerhalb der Beichte nur dann über das Erfahrene sprechen, wenn der Empfänger des Bußsakramentes das ausdrücklich wünscht. Vor Gericht hat der Priester zum Schutz des Beichtgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zum Schweigen verpflichtet.
In der sakramentalen Beichte spricht jemand ausdrücklich aus, in welcher Weise er gesündigt hat. Die Lossprechung wird ihm ganz persönlich zugesagt.
In vielen Gemeinden gibt es besonders im Advent und in der Fastenzeit zur Vorbereitung auf das Weihnachts- und Osterfest auch gemeinsam gefeierte Bußgottesdienste.
- Gottes Wort wird hier verkündet und ausgelegt. Es dient als Maßstab, den jeder in der Gemeinschaft an sein eigenes Verhalten anlegt.
- Die Gewissenserforschung des Einzelnen mündet ein in ein von allen gesprochenes Allgemeines Schuldbekenntnis, verbunden mit der Bitte um Vergebung.
- Überlegungen zur Lebensänderung, bei denen jeder zu einem konkreten Vorsatz kommen sollte, Dank und Fürbitte schließen sich an.
Solche Bußgottesdienste können die Aufmerksamkeit insbesondere auf die soziale Dimension der Sünde und auf die gemeinsame Verstrickung in Schuld lenken, zu der jeder Einzelne in unterschiedlicher Weise beigetragen hat. Wer sich so dem Wort Gottes stellt und seine Sünde bereut, darf sich des Vergebungswillens Gottes sicher sein, auch wenn keine individuelle Absolution erfolgt. Im Falle der schweren Sünde hält die Kirche es aber für notwendig, dass ein Christ sein Versagen in der sakramentalen Einzelbeichte zur Sprache bringt und hier Gottes Vergebung erbittet. Aber auch in anderen Fällen bleibt die deutlichere Form individuellen Bekennens und persönlicher Zusage, wie sie die sakramentale Beichte darstellt, sinnvoll.
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„Hauptsache: gesund!“ Wer das sagt, weiß, dass ein angegriffener Gesundheitszustand alles andere im Leben belastet und einschränkt. Eine schwere Krankheit macht bisher Selbstverständliches unmöglich und lässt auf drastische Weise spüren, wie bedroht und hinfällig das eigene Leben ist. Sie beeinträchtigt nicht nur den Körper; sie ist auch eine seelische Last und eine Anfechtung für den Glauben.
In dieser Situation Trost zu spenden, die rettende Nähe Christi zuzusprechen und die aufrichtende Kraft des Heiligen Geistes zu vermitteln ist der Sinn der sakramentalen Krankensalbung.
Ihr erstes Ziel ist also die innere Aufrichtung und Heiligung des Kranken. Das Gebet der Kirche kann das Vertrauen auf die erbarmende Zuwendung Gottes – spürbar in der Salbung – stärken. Das Sakrament hilft, die Krise der Krankheit im Glauben zu bestehen, und kann sich daher ggf. auch heilend auf den Körper auswirken.
Nach der Verkündigung eines Wortes aus der Heiligen Schrift wird für den Kranken und alle, die sich um ihn sorgen und ihn pflegen, gebetet. Schweigend legt der Priester dem Kranken die Hände auf.
Er spricht einen Lobpreis über das Öl. In der Regel ist dieses Öl bereits in der Karwoche durch den Bischof geweiht worden. Auf Stirn und Händen wird der Kranke damit gesalbt. Der Priester spricht dazu: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“
Die Krankensalbung kann nur von einem Priester gespendet werden. „Ist einer von euch krank?“ – so heißt es im Jakobusbrief des Neuen Testaments – „Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihm im Namen des Herrn mit Öl salben.“
In der Regel wird die Krankensalbung im Zimmer eines Kranken gefeiert. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer gemeinsamen Feier in einer Kirche oder Kapelle, z. B. im Rahmen eines Krankentages.
Die Krankensalbung ist nicht das Sakrament allein der Sterbenden, wie es die frühere Bezeichnung als „Letzte Ölung“ nahegelegt hat. Sie ist das durch die Kirche – repräsentiert im Priester – vermittelte Zeichen der Nähe Christi in einer Situation schwerer Erkrankung. Sie kann mehrfach im Leben empfangen werden.
Wenn Sie das Sakrament der Krankensalbung empfangen oder für einen erkrankten Angehörigen erbitten möchten, wenden Sie sich bitte an einen Priester, die Krankenhausseelsorger oder an das Pfarrbüro. An manchen Orten werden auch Gottesdienste angeboten, in denen die Krankenkommunion gespendet wird.
Wer ein Amt in der Kirche ausübt, spricht und handelt dabei letztlich nicht im eigenen Namen, auch nicht „im Namen des Volkes“, sondern im Auftrag Christi. Es ist ihm aufgegeben, Christus in seinem Dienst für die Menschen in Vollmacht zu vergegenwärtigen. Die Übertragung eines Amtes erfolgt daher durch eine Weihe. Die katholische Kirche betrachtet sie als Sakrament: Gott selber ruft die so Geweihten auf Dauer in seinen besonderen Dienst; sie stellen sich ihm für immer zur Verfügung. Das kirchliche Amt gibt es in dreifacher Ausformung als Bischofs-, Priester- und Diakonenamt.
Bischöfe werden in der Weihe durch das Wirken des Heiligen Geistes mit der Fülle des Weihesakramentes ausgestattet. Sie werden in das Kollegium der Bischöfe, der Nachfolger der Apostel, aufgenommen. Sie übernehmen Verantwortung für eine bestimmte Ortskirche (Diözese) bzw. als Weihbischof in einem solchen Bistum und zugleich für die Gesamtkirche.
Priester werden in der Weihe als Mitarbeiter des Bischofs in das Presbyterium, die Gemeinschaft der Priester eines Bistums, aufgenommen. Sie übernehmen Verantwortung für die Liturgie, die Verkündigung und die karitative Tätigkeiten im Bistum, und zwar an den Orten und in den Funktionen, die ihnen der Bischof zuweist.
Diakone werden in der Weihe dazu bestellt, nach dem Vorbild des Dienstes Jesu im Auftrag des Bischofs und in Gemeinschaft mit den Priestern dem Volk Gottes zu dienen.
Die Weihe zu einem kirchlichen Amt erfolgt innerhalb einer Eucharistiefeier nach der Predigt. Die eigentliche Weihehandlung besteht aus der Handauflegung und dem jeweiligen Weihegebet. Wer zum Priester geweiht wird, dem legen auch die anwesenden Priester die Hände auf. Bei der Bischofsweihe sind es wenigstens drei Bischöfe, die dieses Zeichen vollziehen, bei der Diakonenweihe ist es allein der weihende Bischof. Ausdeutende Riten schließen sich dieser Kernhandlung an. Dem Bischof werden das Haupt gesalbt und das Evangelienbuch sowie Ring, Mitra und Stab überreicht. Priestern werden Stola und Messgewand angelegt, die Hände gesalbt und die Hostienschale mit Brot und der Kelch mit Wein für die Eucharistiefeier überreicht. Die Diakone empfangen die Diakonengewänder und das Evangeliar. Vor der Weihehandlung werden die Kandidaten nach ihrer Bereitschaft gefragt, das vorgesehene Amt in Treue recht zu verwalten.
Ein Amt in der Kirche auszuüben ist primär ein personaler Dienst für Christus und an Christi Statt. Es kann nur gelebt werden, wenn eine tiefe Berufung erkennbar ist. Sie gewissenhaft zu prüfen ist Aufgabe der Kirche und jedes Kandidaten. Das Amt ist in der katholischen Kirche ausschließlich Männern vorbehalten. Der Kandidat muss getauft und gefirmt sein.
Nach einem Theologie-Studium und einer begleitenden spirituellen Ausbildung in einem kirchlichen Seminar kann ein Kandidat zur Priesterweihe zugelassen werden. Er verpflichtet sich schon bei der Diakonenweihe, die der Priesterweihe vorangeht, zölibatär (ehelos) zu leben.
Künftige Diakone, die nicht das Priesteramt anstreben (Ständige Diakone), erhalten eine mehrjährige theologische und spirituelle Ausbildung. Das Amt des Diakons kann neben einem Zivilberuf oder auch hauptberuflich ausgeübt werden. Kandidaten, die bei ihrer Weihe nicht verheiratet sind, versprechen, ehelos zu leben. Bei Verheirateten muss auch die Ehefrau der Weihe zustimmen. Für Ledige beträgt das Mindestalter 25, für Verheiratete 35 Jahre.
Die Priester- und Diakonenweihe wird immer durch einen Bischof gespendet, für gewöhnlich durch den Ortsbischof. Die Weihe eines Diözesanbischofs nimmt in der Regel der Metropolit (Erzbischof) und die eines Weihbischofs der Ortsbischof vor; in beiden Fällen sollen wenigstens zwei weitere Bischöfe mitwirken.
Alle Weihen finden in der Regel in der Kathedrale (Bischofskirche) der Diözese statt. Priester und Diakone können aber auch in einer anderen geeigneten Kirche des Bistums geweiht werden.
Ansprechpartner
Referat Glaubenskommunikation
Dr. Nicolaus Klimek
Zwölfling 16
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Sekretariat
Agnes Klasen
Zwölfling 16
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