Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat im Bistum Essen
Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat hat (bis 31.12.2017: Kirchensteuerrat) hat unter dem Vorsitz des vom Bischof beauftragten Generalvikars 25 Mitglieder. Diese müssen nicht nur katholisch sein und im Ruhrbistum wohnen, sondern sich auch durch „Finanzkompetenz und anerkannte Professionalität“ auszeichnen. 17 Frauen und Männer werden von den Kirchenvorständen der 40 Pfarreien im Ruhrbistum gewählt. Zwei weitere Mitglieder sind Priester, die der Priesterrat des Bistums Essen wählt. Die Laien im Rat dürfen ausdrücklich nicht im Dienst des Bistums stehen. Hinzu kommen drei Mitglieder, die der Bischof frei ernennt. Diese 22 Mitglieder haben Stimmrecht im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat. Sie entscheiden zum Beispiel über den jährlichen Bistumshaushalt. Zudem wird aus den Mitgliedern des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat der Vermögensrat des Bistums Essen gebildet. Dieses Gremium hat eigene Aufgaben in der Verwaltung des Bistumsvermögens.
Im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat sind der Ökonom, der Dompropst – oder ein Stellvertreter –, ein Mitarbeiter des Generalvikariats mit der Befähigung zum Richteramt sowie der Generalvikar als Vorsitzender beratende Mitglieder ohne Stimmrecht. Weitere hauptamtlich für das Bistum tätige Mitglieder nehmen ebenfalls nur beratend an den Sitzungen teil.
Mitglieder:
Geborene Mitglieder:
Leitung Ressort Finanzen & IT
Herr Generalvikar Msgr. Klaus Pfeffer
Herr Dompropst Msgr. Dr. Michael Dörnemann
Gewählte Mitglieder:
Esther Bohne
Dr. Peter Bottermann
Thomas Breitfeld
Andreas Davidheimann
Stefan Düchting
Thomas Gäng
Claudia Himmelsbach
Martin Hinkel
Markus Hostert
Maximilian Hüls
Thorsten Kontny
Hans-Rainer Kost
Dr. Andreas Merbecks
Dr. Hans-Peter Niedrig
Ursula Schöllnershans
Dr. Klaus Schulte
Klaus Timmer
Vom Bischof berufene Mitglieder:
Martin Davidheimann
Marina Diem
Caroline May
Mitglieder aus dem Priesterrat:
Pfarrer Thomas Köster
Pfarrer Claus Optenhöfel
Wahl des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates
Turnusgemäß erfolgt alle fünf Jahre eine Neuwahl der Laienmitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates (ehem. Kirchensteuerrat). So auch im Verlauf diesen Jahres für die Wahlperiode vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024. Im Zuge der diesjährigen Wahl wurde das Wahlverfahren verschlankt. So wurden bisher aus den Pfarreien der zehn Wahlbezirke proportional zur Größe "Wahlmänner" entsendet. Diese wiederum wählten die Kirchensteuerratsmitglieder für ihren Wahlbezirk. Im neuen Verfahren erfolgt durch die Kirchenvorstände in den Wahlbezirken eine Direktwahl der Laienmitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats für den jeweiligen Wahlbezirk. Den von den dienstältesten Stadt-/ Kreisdechanten gebildeten Bezirkswahlausschüsse stehen die anliegenden Formulare für den Vorschriftsmäßigen und sicheren Wahlverlauf zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich auch an die für die Wahl verantwortliche Mitarbeiterin, Birgit Andrick (0201 2204-334), wenden, wenn Sie Fragen haben.
Unterlagen zur Wahl zum Download
Rechtliches
Ansprechpartner
Interimsleitung Ressort Finanzen & IT
Wolfgang Hesse
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-638