Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat im Bistum Essen

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat hat (bis 31.12.2017: Kirchensteuerrat) hat unter dem Vorsitz des vom Bischof beauftragten Generalvikars 25 Mitglieder. Diese müssen nicht nur katholisch sein und im Ruhrbistum wohnen, sondern sich auch durch „Finanzkompetenz und anerkannte Professionalität“ auszeichnen. 17 Frauen und Männer werden von den Kirchenvorständen der 40 Pfarreien im Ruhrbistum gewählt. Zwei weitere Mitglieder sind Priester, die der Priesterrat des Bistums Essen wählt. Die Laien im Rat dürfen ausdrücklich nicht im Dienst des Bistums stehen. Hinzu kommen drei Mitglieder, die der Bischof frei ernennt. Diese 22 Mitglieder haben Stimmrecht im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat. Sie entscheiden zum Beispiel über den jährlichen Bistumshaushalt. Zudem wird aus den Mitgliedern des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat der Vermögensrat des Bistums Essen gebildet. Dieses Gremium hat eigene Aufgaben in der Verwaltung des Bistumsvermögens.

Im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat sind der Ökonom, der Dompropst – oder ein Stellvertreter –, ein Mitarbeiter des Generalvikariats mit der Befähigung zum Richteramt sowie der Generalvikar als Vorsitzender beratende Mitglieder ohne Stimmrecht. Weitere hauptamtlich für das Bistum tätige Mitglieder nehmen ebenfalls nur beratend an den Sitzungen teil.

Mitglieder:

Geborene Mitglieder:
Markus Modla (Leitung Ressort Finanzen & IT)
Herr Generalvikar Msgr. Klaus Pfeffer
Herr Dompropst Msgr. Thomas Zander

Gewählte Mitglieder:

Karl Heinz Blasweiler
Ester Bohne
Thomas Breitfeld
Jürgen Cronauge
Thomas Gäng
Bernhard Hautkappe
Claudia Himmelsbach
Maximilian Hüls

Lars Martin Klieve
Werner Georg Kölling
Hans Rainer Kost
Andreas Merbecks
Hans-Peter Niedrig
Martin Rydzeck
Dr. Klaus Schulte
Klaus Timmer
Frank Waab

Vom Bischof berufene Mitglieder:
Caroline May
Norbert Gockel
Luidger Wolterhoff
Marcus Klefken

Mitglieder aus dem Priesterrat:
Pfarrer Christian Böckmann
Pfarrer Andreas Rose

Wahl des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates

Turnusgemäß erfolgt alle fünf Jahre eine Neuwahl der Laienmitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates (ehem. Kirchensteuerrat). So auch im Verlauf diesen Jahres für die Wahlperiode vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024. Im Zuge der diesjährigen Wahl wurde das Wahlverfahren verschlankt. So wurden bisher aus den Pfarreien der zehn Wahlbezirke proportional zur Größe "Wahlmänner" entsendet. Diese wiederum wählten die Kirchensteuerratsmitglieder für ihren Wahlbezirk. Im neuen Verfahren erfolgt durch die Kirchenvorstände in den Wahlbezirken eine Direktwahl der Laienmitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats für den jeweiligen Wahlbezirk. Den von den dienstältesten Stadt-/ Kreisdechanten gebildeten Bezirkswahlausschüsse stehen die anliegenden Formulare für den Vorschriftsmäßigen und sicheren Wahlverlauf zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich auch an den für die Wahl verantwortlichen Mitarbeiter, Herrn Pascal Sommer wenden, wenn Sie Fragen haben.

Ansprechpartner

Interimsleitung Ressort Finanzen & IT

Wolfgang Hesse

Zwölfling 16
45127 Essen

Ansprechpartner für die Wahl