Der Bischöfliche Stuhl

Der Bischöfliche Stuhl ist Träger jenes Vermögens, das dem Bischof seit Gründung des Bistums zur Finanzierung seiner Aufgaben zur Verfügung steht. Neben dem Bistum selbst und dem Essener Domkapitel ist er eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ähnlich wie beim „Heiligen Stuhl“, der Bezeichnung für das Amt des Papstes und der Kirchenverwaltung im Vatikan, resultiert die Bezeichnung „Bischöflicher Stuhl“ aus der Verbindung des Vermögens mit dem Amt und den Aufgaben des Bischofs. 

Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls wird vom Bischof oder in seinem Auftrag durch den Generalvikar verwaltet. Gemäß dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht sind die Bischöfe der Öffentlichkeit über dieses Vermögen keine Rechenschaft schuldig. Dennoch hat Bischof Franz-Josef Overbeck entschieden, den Haushalt des Bischöflichen Stuhls in gleicher Weise wie den Haushalt des Bistums Essen vom Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat beschließen und überwachen zu lassen.  

Dem Bischöflichen Stuhl zugeordnet sind: 

  • das Allgemeine Vermögen,

  • das Sondervermögen Wenner, 

  • die Studienstiftung Prälat Schneider. 

Das „Allgemeine Vermögen" steht zur Verfügung des Bischofs.  

Grundlage für das „Sondervermögen Wenner" ist das Testament des Amtmanns a. D. Ernst Wenner vom 24. April 1959 und Nachtrag 1 vom 5. Mai 1970, in dem der Bischöfliche Stuhl zu Essen als alleiniger Erbe eingesetzt worden ist - mit der Maßgabe, eine Stiftung zu errichten, deren Erträge für die Ausbildung von Geistlichen der Römisch-Katholischen Kirche verwandt werden sollen. Das „Sondervermögen Wenner" umfasst zum Bilanzstichtag liquide Mittel, Wertpapiere sowie ein Wohnhaus. Die Verwaltung des Wohnhauses sowie die Buchführung erfolgen durch das Ressort Finanzen und IT im Bischöflichen Generalvikariat. 

Der am 16. Oktober 1987 verstorbene Prälat Heinrich Schneider hat gemäß Testament vom 22. Juni 1983 verfügt, dass ein Teil seines Vermögens in eine Studienstiftung zur Förderung geistlicher und kirchlicher Berufe fließen soll, die vom Bischöflichen Stuhl zu Essen errichtet werden sollte. Das Kapital der „Studienstiftung Prälat Schneider" ist vollständig in Geschäftsanteilen der Bank im Bistum Essen eG angelegt. Die Erträge aus den Sondervermögen werden nach den Vorgaben der Erblasser verwendet. 

Für das Jahr 2024 weist die Bilanz des Bischöflichen Stuhls ein Gesamtvermögen von 6,7 Mio Euro aus. Etwa 1,9 Mio Euro entfallen auf das allgemeine Vermögen – wobei allein 1,8 Mio Euro in Grundstücken und Gebäuden gebunden sind. Das „Treuhandvermögen Wenner“ wurde mit knapp 4,6 Mio Euro bewertet, das „Trauhandvermögen Schneider“ mit rund 157.000 Euro. 

Ansprechperson

Leitung Ressort Finanzen & IT

Dr. Mechthild Lütke Kleimann

Zwölfling 16
45127 Essen