Bischöflicher Stuhl

Der Bischöfliche Stuhl ist - neben dem Bistum selbst und dem Hohen Domkapitel - eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage dafür ist der zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl am 19. Dezember 1956 geschlossene Vertrag zur Errichtung des Bistums Essen.

Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls wird vom jeweiligen Bischof oder in seinem Auftrag durch den Generalvikar verwaltet. Gemäß dem in der Weimarer Reichsverfassung verankerten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht sind die Bischöfe der Öffentlichkeit über dieses Vermögen keine Rechenschaft schuldig. Das Kirchenrecht schreibt aber vor, dass ein Verwalter jeglichen kirchlichen Vermögens sein Amt in der Sorgfalt „eines guten Hausvaters" zu erfüllen hat. Das beinhaltet einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der zuständigen Autorität und die Einhaltung kirchlicher und weltlicher Gesetze zur Vermögensverwaltung.

Der vom Ressort Finanzen und IT aufbereitete Jahresabschluss „Bischöflicher Stuhl" wird bereits seit Jahren von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und in Berichtsform vorgelegt.

Der Bischof von Essen, Dr. Franz-Josef Overbeck, hat Anfang 2014 entschieden, den Haushalt des Bischöflichen Stuhls, beginnend mit dem Jahresabschluss 2013, in gleicher Weise wie den Haushalt des Bistums Essen vom Kirchensteuerrat (seit 2018: Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat) beschließen und überwachen zu lassen. Außerdem verfügte er, dass der Kirchensteuerrat hinsichtlich des Bischöflichen Stuhls zum Vermögensverwaltungsrat gemäß can. 1280 des Kirchlichen Gesetzbuches (Codex Iuris Canonici) bestimmt wird.

Dem Bischöflichen Stuhl zugeordnet sind:

  • das Allgemeine Vermögen,
  • das Sondervermögen Wenner,
  • die Studienstiftung Prälat Schneider.

Das „Allgemeine Vermögen" steht zur Verfügung des Bischofs. Es umfasst neben dem Bischofshaus Geschäftsanteile an der Bank im Bistum Essen eG und ein Girokonto.

Grundlage für das „Sondervermögen Wenner" ist das Testament des Amtmanns a. D. Ernst Wenner vom 24. April 1959 und Nachtrag 1 vom 5. Mai 1970, in dem der Bischöfliche Stuhl zu Essen als alleiniger Erbe eingesetzt worden ist - mit der Maßgabe, eine Stiftung zu errichten, deren Erträge für die Ausbildung von Geistlichen der Römisch-Katholischen Kirche verwandt werden sollen. Das „Sondervermögen Wenner" umfasst zum Bilanzstichtag liquide Mittel, Wertpapiere sowie ein Wohnhaus. Die Verwaltung des Wohnhauses sowie die Buchführung erfolgen durch das Ressort Finanzen und IT im Bischöflichen Generalvikariat.

Der am 16. Oktober 1987 verstorbene Prälat Heinrich Schneider hat gemäß Testament vom 22. Juni 1983 verfügt, dass ein Teil seines Vermögens in eine Studienstiftung zur Förderung geistlicher und kirchlicher Berufe fließen soll, die vom Bischöflichen Stuhl zu Essen errichtet werden sollte. Das Kapital der „Studienstiftung Prälat Schneider" ist vollständig in Geschäftsanteilen der Bank im Bistum Essen eG angelegt. Beide Sondervermögen unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Kuratorien, die über die Verteilung der Mittel aus den erzielten Erträgen nach den Vorgaben der Erblasser beschließen.

Mit Beginn des Berichtsjahres erfolgte ein Systemwechsel in der Buchführung, der mit einer Überprüfung der bisherigen Darstellung einherging. Infolgedessen erscheinen im Haushaltsjahr 2022 die zuvor unterhalb der Bilanz ausgewiesenen Treuhandvermögen als letzter Posten in der Bilanz. Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Treuhandvermögen werden in der Jahresrechnung separat ausgewiesen und nicht mehr zusammen mit den Erträgen und Aufwendungen des Bischöflichen Stuhls dargestellt. Die Vorjahresbeträge wurden entsprechend angepasst.

Die planmäßigen Abschreibungen für das Bischofshaus im Laufe des Jahres lagen bei rund 12 Tsd. Euro; rund 5 Tsd. Euro fielen für sonstige Aufwendungen einschließlich Wirtschaftsprüfung an. Der Aufwand aus Ergebnisabführung setzt sich aus den an die Bischöfliche Aktion Adveniat weitergeleiteten Erträgen aus dem Sondervermögen Schneider sowie den grundsätzlich an den Bistumshaushalt für die Priesterausbildung weitergeleiteten Überschüssen des Sondervermögens Wenner zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr ist er um knapp 96 Tsd. Euro auf rund 35 Tsd. Euro gesunken, was auf die schlechten Entwicklungen an den Kapitalmärkten in 2022 zurückgeht. Hauptquelle der Ausschüttung ist - wie testamentarisch bestimmt - ein Wertpapierbestand, der Ende 2022 neben stillen Reserven auch Kursverluste ausweisen musste. Die Aufwendungen aus laufender Verwaltung nahmen gegenüber 2021 um rund 48 Tsd. Euro zu. Ursächlich hierfür ist der bisher direkt beim Bistum erfolgte Ausweis derjenigen Gebäudekosten, die für die Flächen anfallen, die für die Bistumssteuerung genutzt werden. Damit reduzierte sich das Verwaltungsergebnis insgesamt um rund 33 Tsd. Euro auf rund -48 Tsd. Euro (Vorjahr: -15 Tsd. Euro).

Wie zuvor beschrieben, verwaltet der Bischöfliche Stuhl zwei Sondervermögen aus Nachlässen. Die Überschüsse aus diesen Sondervermögen werden zweckgebunden weitergeleitet, sodass die Sondervermögen immer ein ausgeglichenes Ergebnis aufweisen.

Gegenüber 2021 hat sich das Jahresergebnis des Bischöflichen Stuhls mit -45 Tsd. Euro um 33 Tsd. Euro verschlechtert. Diese Entwicklung ist auf die oben beschriebenen veränderten Zuordnungen der Gebäudekosten zurückzuführen. Zukünftig wird das Bistum für die Nutzung der Büroflächen einen Kostenanteil übernehmen, um dem strukturellen Defizit aufgrund veränderter Zuordnungen zu begegnen.

Ansprechpartner

Interimsleitung Ressort Finanzen & IT

Wolfgang Hesse

Zwölfling 16
45127 Essen

Abteilung: Rechnungswesen und Finanzen

Dipl.-Betriebswirt lic.hw Joachim Strötges

Zwölfling 16
45127 Essen