Bischöflicher Stuhl
Der Bischöfliche Stuhl ist – neben dem Bistum selbst und dem Hohen Domkapitel – eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls wird vom jeweiligen Bischof oder in seinem Auftrag durch den Generalvikar verwaltet. Gemäß dem in der Weimarer Reichsverfassung verankerten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht sind die Bischöfe der Öffentlichkeit über dieses Vermögen keine Rechenschaft schuldig. Das Kirchenrecht schreibt aber vor, dass ein Verwalter jeglichen kirchlichen Vermögens sein Amt in der Sorgfalt „eines guten Hausvaters“ zu erfüllen hat. Das beinhaltet einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der zuständigen Autorität und die Einhaltung kirchlicher und weltlicher Gesetze zur Vermögensverwaltung.
Der von der Hauptabteilung Finanzen und bischöfliche Immobilien aufbereitete Jahresabschluss „Bischöflicher Stuhl“ wird bereits seit Jahren von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und in Berichtsform vorgelegt.
Der Bischof von Essen, Dr. Franz-Josef Overbeck, hat Anfang 2014 entschieden, den Haushalt des Bischöflichen Stuhls, beginnend mit dem Jahresabschluss 2013, in gleicher Weise wie den Haushalt des Bistums Essen vom Kirchensteuerrat (seit 2018: Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat) beschließen und überwachen zu lassen. Außerdem verfügte er, dass der Kirchensteuerrat hinsichtlich des Bischöflichen Stuhls zum Vermögensverwaltungsrat gemäß can. 1280 des Kirchlichen Gesetzbuches (Codex Iuris Canonici) bestimmt wird.
Dem Bischöflichen Stuhl zugeordnet sind:
• das Allgemeine Vermögen,
• das Sondervermögen Wenner,
• die Studienstiftung Prälat Schneider.
Das „Allgemeine Vermögen“ steht zur Verfügung des Bischofs. Es umfasst neben dem Bischofshaus Geschäftsanteile an der Bank im Bistum Essen eG und ein Girokonto.
Grundlage für das „Sondervermögen Wenner“ ist das Testament des Amtmanns a. D. Ernst Wenner vom 24. April 1959 und Nachtrag 1 vom 5. Mai 1970, in dem der Bischöfliche Stuhl zu Essen als alleiniger Erbe eingesetzt worden ist – mit der Maßgabe, eine Stiftung zu errichten, deren Erträge für die Ausbildung von Geistlichen der Römisch-Katholischen Kirche verwandt werden sollen. Das „Sondervermögen Wenner“ umfasst zum Bilanzstichtag liquide Mittel, Wertpapiere sowie ein Wohnhaus. Die Verwaltung des Wohnhauses sowie die Buchführung erfolgen durch das Ressort Finanzen und IT im Bischöflichen Generalvikariat.
Der am 16. Oktober 1987 verstorbene Prälat Heinrich Schneider hat gemäß Testament vom 22. Juni 1983 verfügt, dass ein Teil seines Vermögens in eine Studienstiftung zur Förderung geistlicher und kirchlicher Berufe fließen soll, die vom Bischöflichen Stuhl zu Essen errichtet werden sollte. Das Kapital der „Studienstiftung Prälat Schneider“ ist vollständig in Geschäftsanteilen der Bank im Bistum Essen eG angelegt. Beide Sondervermögen unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Kuratorien, die über die Verteilung der Mittel aus den erzielten Erträgen nach den Vorgaben der Erblasser beschließen.
Im Berichtsjahr erzielte der Bischöfliche Stuhl für das Wohnhaus Mieteinnahmen in Höhe von 70 Tsd. Euro. Zugleich haben sich auch die Zuweisungen für die Immobilienverwaltung mit rund 13 Tsd. Euro leicht erhöht (Vorjahr: 12 Tsd. Euro).
Für das Bischofs- und das Wohnhaus kam es im Laufe des Berichtsjahres zu planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 21 Tsd. Euro. Für sonstige Aufwendungen einschließlich Wirtschaftsprüfung fielen 3 Tsd. Euro an. Im Vergleich zum Vorjahr um knapp 26 Tsd. Euro zugenommen hat der Aufwand aus Ergebnisabführung. Er setzt sich aus den an die Bischöfliche Aktion Adveniat weitergeleiteten Erträgen aus dem Sondervermögen Schneider sowie den grundsätzlich an den Bistumshaushalt für die Priesterausbildung weitergeleiteten Überschüssen des Sondervermögens Wenner zusammen.
Ursächlich für die Steigerung sind entsprechende Mehrerträge. 70 Tsd. Euro ergaben sich aus Vermietung (2020: 68 Tsd. Euro); das Finanzergebnis 2021 lag bei 68 Tsd. Euro (Vorjahr: 45 Tsd. Euro).
Beim Allgemeinen Vermögen des Bischöflichen Stuhls wird auch zukünftig kein Überschuss erzielt werden können, da die Zinserträge als einzige Einnahmequelle nicht ausreichen, um die Aufwendungen abzudecken. So stehen den Zinserträgen von jährlich 4 Tsd. Euro Aufwendungen für Abschreibungen auf das Bischofshaus in Höhe von 12 Tsd. Euro sowie sonstige Verwaltungsaufwendungen gegenüber. Für das Berichtsjahr 2021 ergibt sich daraus ein Jahresfehlbetrag von – 12 Tsd Euro (Vorjahr: – 11 Tsd. Euro).
Ansprechpartner
Leitung Ressort Finanzen & IT
Markus Modla
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-638
Abteilung: Rechnungswesen und Finanzen
Dipl.-Betriebswirt lic.hw Joachim Strötges
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-391