Bischöflicher Stuhl

Der Bischöfliche Stuhl ist - neben dem Bistum selbst und dem Hohen Domkapitel - eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage dafür ist der zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl am 19. Dezember 1956 geschlossene Vertrag zur Errichtung des Bistums Essen.

Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls wird vom jeweiligen Bischof oder in seinem Auftrag durch den Generalvikar verwaltet. Gemäß dem in der Weimarer Reichsverfassung verankerten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht sind die Bischöfe der Öffentlichkeit über dieses Vermögen keine Rechenschaft schuldig. Das Kirchenrecht schreibt aber vor, dass ein Verwalter jeglichen kirchlichen Vermögens sein Amt in der Sorgfalt „eines guten Hausvaters" zu erfüllen hat. Das beinhaltet einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der zuständigen Autorität und die Einhaltung kirchlicher und weltlicher Gesetze zur Vermögensverwaltung.

Der vom Ressort Finanzen und IT aufbereitete Jahresabschluss „Bischöflicher Stuhl" wird bereits seit Jahren von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und in Berichtsform vorgelegt.

Der Bischof von Essen, Dr. Franz-Josef Overbeck, hat Anfang 2014 entschieden, den Haushalt des Bischöflichen Stuhls, beginnend mit dem Jahresabschluss 2013, in gleicher Weise wie den Haushalt des Bistums Essen vom Kirchensteuerrat (seit 2018: Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat) beschließen und überwachen zu lassen. Außerdem verfügte er, dass der Kirchensteuerrat hinsichtlich des Bischöflichen Stuhls zum Vermögensverwaltungsrat gemäß can. 1280 des Kirchlichen Gesetzbuches (Codex Iuris Canonici) bestimmt wird.

Dem Bischöflichen Stuhl zugeordnet sind:

  • das Allgemeine Vermögen,
  • das Sondervermögen Wenner,
  • die Studienstiftung Prälat Schneider.

Das „Allgemeine Vermögen" steht zur Verfügung des Bischofs. Es umfasst neben dem Bischofshaus Geschäftsanteile an der Bank im Bistum Essen eG und ein Girokonto.

Grundlage für das „Sondervermögen Wenner" ist das Testament des Amtmanns a. D. Ernst Wenner vom 24. April 1959 und Nachtrag 1 vom 5. Mai 1970, in dem der Bischöfliche Stuhl zu Essen als alleiniger Erbe eingesetzt worden ist - mit der Maßgabe, eine Stiftung zu errichten, deren Erträge für die Ausbildung von Geistlichen der Römisch-Katholischen Kirche verwandt werden sollen. Das „Sondervermögen Wenner" umfasst zum Bilanzstichtag liquide Mittel, Wertpapiere sowie ein Wohnhaus. Die Verwaltung des Wohnhauses sowie die Buchführung erfolgen durch das Ressort Finanzen und IT im Bischöflichen Generalvikariat.

Der am 16. Oktober 1987 verstorbene Prälat Heinrich Schneider hat gemäß Testament vom 22. Juni 1983 verfügt, dass ein Teil seines Vermögens in eine Studienstiftung zur Förderung geistlicher und kirchlicher Berufe fließen soll, die vom Bischöflichen Stuhl zu Essen errichtet werden sollte. Das Kapital der „Studienstiftung Prälat Schneider" ist vollständig in Geschäftsanteilen der Bank im Bistum Essen eG angelegt. Beide Sondervermögen unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Kuratorien, die über die Verteilung der Mittel aus den erzielten Erträgen nach den Vorgaben der Erblasser beschließen.

Für das Bischofshaus kam es im Laufe des Berichtsjahres zu planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 12 Tsd. Euro. Für sonstige Aufwendungen einschließlich Wirtschaftsprüfung fielen 6 Tsd. Euro an. Eine Zunahme um rund 69 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Aufwand aus Ergebnisabführung mit 104 Tsd. Euro. Er setzt sich aus den an die Bischöfliche Aktion Adveniat weitergeleiteten Erträgen aus dem Sondervermögen Schneider sowie den grundsätzlich an den Bistumshaushalt für die Priesterausbildung weitergeleiteten Überschüssen des Sondervermögens Wenner zusammen. Hauptursache der deutlichen Steigerung war eine Nachbuchung aufgrund einer Ausweisänderung beim Sondervermögen Wenner.

Die Erträge aus laufender Verwaltung gingen im Berichts-jahr um rund 7 Tsd. Euro zurück; die deutlich höhere Summe in 2022 war einer einmaligen Versicherungszahlung für einen Sturmschaden geschuldet. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Aufwendungen aus laufender Verwaltung geringfügig auf rund 66 Tsd. Euro an. Insgesamt verschlechterte sich das Verwaltungsergebnis erneut; mit – 58 Tsd. Euro lag es im Vergleich zu 2022 rund 10 Tsd. Euro niedriger.

Damit fiel auch das Jahresergebnis des Bischöflichen Stuhls in Höhe von – 55 Tsd. Euro deutlich schlechter aus als im Vorjahr (– 45 Tsd. Euro). Es resultiert im Wesentlichen aus den Erträgen aus umlagefähigen Mietnebenkosten sowie den Aufwendungen für das Bischofshaus. Da Letztere seit dem Haushaltsjahr 2022 nicht mehr vom Bistum getragen werden und u.a. auch Abschreibungen und Instandhaltungen umfassen, sind die Ergebnisse des Bischöflichen Stuhls strukturell defizitär. Hinsichtlich der Erstattung dieser Kosten aus dem Immobilienaufwand wird noch eine Vereinbarung getroffen.

Ansprechperson

Interimsleitung Ressort Finanzen & IT

Wolfgang Hesse

Zwölfling 16
45127 Essen