Taufpat:innen und -zeug:innen

Die Taufpat:innen und -zeug:innen stehen während der Taufe neben den Eltern am Taufbecken. Sie bezeugen nicht nur die Taufe, sondern sollen dem Kind auch Begleiter auf dem Glaubensweg sein.

Die Pat:innen müssen mindestens 16 Jahre alt, getauft und gefirmt sein und der Kirche angehören. Dazu müssen sie im Pfarramt ihres Wohnortes eine Bescheinigung über die Kirchenzugehörigkeit beantragen. Sie können sich auch für Zeug:innen entscheiden, diese müssen keine der Voraussetzungen erfüllen.

Sie wollen die Pat:innen und Zeug:innen fragen, ob sie sich das vorstellen können?
Hier finden Sie Vorlagen.

Pat:innen oder Zeug:innen sind gleichwertig, das kann im Nachhinein nicht mehr aufgelöst werden.

Der Glaube, dass wenn den Eltern etwas passiert, das Kind zu den Pat:innen und Zeug:innen kommt, stimmt nicht.
Dies kann nur durch eine Sorgerechtsverfügung geregelt werden.

Die Pat:innen und Zeug:innen können auch einige Aufgaben vor, während und nach der Tauffeier übernehmen.
Bei vielen ist es ein schöner Brauch, dass die Pat:innen und Zeug:innen die Taufkerze basteln oder besorgen.
Auch Gebete und/oder Fürbitten können vorbereitet und/oder vorgetragen werden.
Beispiele finden Sie, wenn Sie auf die Stichworte klicken.