Taufpat:innen und -zeug:innen

Die Taufpat:innen und -zeug:innen stehen während der Taufe neben den Eltern am Taufbecken. Sie bezeugen nicht nur die Taufe, sondern sollen für das Kind auch Begleiter auf dem Glaubensweg sein.

Die Pat:innen müssen mindestens 16 Jahre alt, getauft und gefirmt sein und der Kirche angehören. Dazu müssen sie in den Pfarrbüros ihres Wohnorts eine Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung anfordern.

Die Zeug:innen müssen ihre Kirchenzugehörigkeit nicht nachweisen.

Beides ist gleichwertig und kann im Nachhinein nicht gelöst werden.

Der Glaube, dass wenn den Eltern etwas passiert das Kind zu den Pat:innen und Zeug:innen kommt stimmt nicht.

Die Pat:innen und Zeug:innen können auch einige Aufgaben vor, während und nach der Tauffeier übernehmen. Bei vielen ist es ein schöner Brauch, dass die Paten/Zeugen die Taufkerze basteln oder besorgen. Auch Gebete und/oder Fürbitten können vorbereitet und/oder vorgetragen werden. Beispiele hierzu finden Sie beim anklicken der Schlagwörter.