FAQ
Hier erfahren Sie alles rund um die Taufe: Von der Bedeutung über die Rechte bis hin zu den Vorteilen.
Mit der Taufe bekommt ihr Kind die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Es ist dann Christ:in und wird in die Glaubensgemeinschaft und die Institution Kirche aufgenommen.
Jemand der getauft ist hat ein Recht auf die Sakramente (Kommunion, Firmung, Ehe, Beichte, Krankensalbung), außerdem auf ein katholisches Begräbnis und kann auf einem katholischen Friedhof beerdigt werden. Es gibt allerdings kein Recht auf einen katholischen Kita- oder Schulplatz.
Wenn Ihr Kind alt genug ist, kann es an Wahlen der ehrenamtlichen Verantwortungsgremien teilnehmen und auch selber gewählt werden. Sobald ihr Kind steuerpflichtig arbeitet, muss es Kirchensteuern zahlen.
In der frühen Kirche sind die Menschen erst im Erwachsenenalter getauft worden, als dieser Schritte eine bewusste eigene Entscheidung war. Durch die Kindersterblichkeit im Mittelalter hat sich die Kindstaufe durchgesetzt, um die Kinder - im damaligen Glauben – vor dem Fegefeuer zu bewahren, in das Ungetaufte eingegangen wären.
Es gibt also keinen fixen Zeitpunkt, zu dem ein Kind getauft sein muss. Sinnvoll ist es, die Taufe dann zu feiern, wenn die Familie diesen Schritt für das Kind gemeinsam bewusst gehen kann. Setzen Sie sich also nach der Geburt keinem Druck aus. Finden Sie den für Sie passenden Zeitpunkt. Vielleicht findet in Ihrem Krankenhaus oder in Ihrer Nähe eine Segensfeier für Neugeborene statt, so können Sie Ihr Kind unkompliziert für den Start ins Leben segnen lassen, bevor sie zu einem entspannten Zeitpunkt die Taufe feiern.
Hier finden Sie die nächsten Termine.
Wo kann ich mein Kind taufen lassen? Kann ich mein Kind in der Ruhr, Lippe oder Lenne taufen lassen?
Die Taufe ist die Aufnahme in die Gemeinschaft der Gläubigen und damit in die Kirche. Das katholische Kirchenrecht sieht daher die Kirche als einzigen Taufort vor. Eine Taufe im Garten, im Fluss oder am Meer ist daher nicht möglich. Auf der Website Ihrer Pfarrei finden Sie meist den Hinweis, welche Kirchen wann für eine Tauffeier zur Verfügung stehen. Ansonsten fragen Sie im Pfarrbüro nach.
Jeder Priester und Diakon darf taufen. Im Bistum Essen können dies auch Gemeinde- und Pastoralreferent:innen, die zu diesem Dienst beauftragt sind.
Finden Sie zunächst hier heraus zu welcher Pfarrei Sie gehören. Nehmen Sie anschließend mit dem Pfarrbüro Kontakt auf und äußern Sie Ihren Wunsch. Dort wird Ihnen direkt weitergeholfen.
Sie benötigen die Geburtsurkunde, die Ausweise von den Eltern und Taufpat:innen und die Kirchenmitgliedsbescheinigungen der Taufpat:innen. Das Formular zur Taufanmeldung bringt der/die Taufende mit. Sie können es sich hier anschauen.
Die Tauffeier kostet Sie nichts. Ihre Pfarrei stellt Ihnen die Kirche, die Kirchenmusiker:in und den/die Taufende kostenlos zur Verfügung.
Die Tauffeier dauert in etwa 45 Minuten. Sie hat fünf große Teile: Begrüßung, Wortgottesdienst, Taufe, ausdeutende Riten und den Segensteil. Mehr dazu finden Sie hier.
Wenn Ihr Kind getauft wird, wird ihm Weihwasser über den Kopf gegossen oder es wird in das Weihwasser eingetaucht. Das Weihwasser erinnert an die Taufe Jesu, der selbst im Jordan getauft wurde (vgl. Mk 1,9-11). Das Wasser steht dafür reingewaschen zu werden. Es soll die Erbsünde abgewaschen werden und als spirituelle Reinigung dienen.
Die/der Taufende wird sich im Vorfeld treffen wollen, um Ihre Familie kennen zu lernen und die Tauffeier für Sie so passend wie möglich zu gestalten. Sie haben in diesem Gespräch auch die Möglichkeit über Ihren Glauben zu sprechen. Sie können die Feier mitgestalten. Im Vorfeld können Sie die Taufkerze besorgen oder basteln. Auch das Taufkleid können Sie besorgen. Darüber hinaus ist für die kirchliche Feier keine Vorbereitung vorgeschrieben.
Es gibt feste Elemente im Ritus der Taufe. Diese finden Sie hier. Die Schrifttexte, Lieder, Fürbitten und einzelne Gebete können aber freigestaltet werden. Ideen dazu finden Sie beim anklicken der Schlagwörter.
Der/die Pat:in muss getauft und Mitglied der katholischen Kirche sein, bei den Taufzeugen gibt es keine Voraussetzungen. Beide Aufgaben sind für Ihr Kind gleichwert!
Der/die Pat:in soll Vorbild, Berater:in und Fürsprecher:in für Glauben und Leben sein.