von Lisa Myland und Cordula Spangenberg

Was passiert, wenn sexuelle Gewalt im Ruhrbistum gemeldet wird? Interview mit der Präventionsbeauftragten im Bistum Essen

Dorothé Möllenberg ist seit 2020 die Präventionsbeauftragte im Bistum Essen. Gemeinsam mit dem Interventionsbeauftragtem Simon Friede leitet sie den Stabsbereich Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Essen. Im Interview erklärt Möllenberg, was genau Betroffene erwartet, die sich an das Bistum Essen wenden, um sexuellen Missbrauch zu melden und wie einzelne Phasen des Aufklärungsprozesses funktionieren.

Wie verläuft das Gespräch mit den unabhängigen Ansprechpersonen im Bistum Essen, an die man sich als Betroffener wenden kann? Mit welchen Fragen muss die betroffene Person rechnen?

Es ist keine Verhörsituation, sondern wir gehen erstmal davon aus, dass Menschen kommen, die sich anvertrauen wollen. Das ist sehr unterschiedlich, weil Viele brauchen ja eine ganze Zeit lang, um tatsächlich den Mut zu fassen und um ein Gespräch zu bitten. Manchmal ergeben sich gewisse Dinge erst im Gespräch. Manche Menschen wollen von ihrem Fall erzählen, damit das Bistum informiert ist. Wenn man hinterher einen Antrag auf Anerkennung des Leids stellen will, dann braucht es aber auch Fakten rund um den Tathergang und das Geschehene, damit auch eine Bearbeitung stattfinden kann. Das wollen aber einige Betroffene auch gar nicht, sondern sie sagen: ‚Ich will erstmal, dass Menschen davon wissen.‘ Von daher steht es den Betroffenen frei, zu erzählen, was sie wollen. Melden kann man sich bei unseren vier Ansprechpersonen, die wir mittlerweile haben. Seit diesem Jahr können Betroffene sich aber auch an eine weitere unabhängige Beratungsstelle wenden: Die Praxis für Sexualität. Da es in der Regel so ist, dass Betroffene einen Antrag auf Anerkennung des Leids stellen, führen unsere Ansprechpersonen das Gespräch zu zweit, damit auch protokolliert werden kann. Diese Protokolle werden den Betroffenen danach immer geschickt und sie haben die Möglichkeit zu sagen ‚Da haben Sie etwas falsch verstanden‘ oder ‚So stimmt alles, so unterschreibe ich das.‘ Also es wird nichts protokolliert, was nicht mit den Betroffenen abgestimmt ist. Auch bei den Orten für das Gespräch versuchen wir auf Wünsche einzugehen: Das kann in Räumen des Generalvikariats sein, aber auch an anderen Orten draußen oder drinnen. Außerdem kann jeder Betroffene eine Begleitperson mitbringen, weil es natürlich nicht leicht ist, den eigenen Fall zu schildern.

Wer könnte eine solche Begleitperson sein? Worauf muss sie sich vorbereiten?

Ich glaube, bisher ist keine Begleitperson mitgekommen, ohne zu wissen, worum es geht. Oft sind es enge Angehörige, manchmal auch andere Betroffene, die untereinander vernetzt sind. Das suchen die meisten Betroffenen sich schon sehr zielgerichtet aus, wem sie sich schon anvertraut haben und haben ein Gespür dafür, wem es zuzumuten ist. Manchen wollen aber auch bewusst alleine kommen.

Wenn es wegen der Schwere des Vorfalls zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft kommt: Was käme dann auf die Betroffenen zu? Müssen sie vor den Behörden aussagen? Kann man als Betroffener eine solche Anzeige des Bistums ablehnen, selbst wenn das Vergehen schwerwiegend war?

Grundsätzlich sind wir durch die bischöfliche Interventionsordnung verpflichtet, Anzeige zu stellen. Da gibt es eine eindeutige Regelung. Die Ausnahme davon ist, wenn Betroffene schriftlich erklären, dass sie nicht möchten, dass eine Anzeige gestellt wird. Wenn es aber ein Fall ist, in dem der Beschuldigte noch sehr aktiv ist in Zusammenhängen, in denen der Missbrauch weitergehen könnte, dann würden wir auch gegen den Willen einer betroffenen Person Anzeige erstatten. Davon absehen können wir nur, wenn wir keine konkreten Anhaltspunkte wie Namen oder Orte haben. Oft wird gesagt: ‚Die katholische Kirche vertuscht und macht keine Anzeigen.‘ Wie gesagt, wir müssen Anzeige erstatten, das widerspricht aber in einigen Fällen vielleicht dem Willen der Betroffenen. Wenn klar ist, es könnten noch Andere Opfer werden, versuchen wir natürlich den Beschuldigten ausfindig zu machen. Wenn uns das nicht gelingt, können wir auch Anzeigen gegen Unbekannt stellen. Diese Versatzstücke und Hinweise sammeln wir dann für eine eventuelle spätere Aufklärung, wenn mehr Fakten eingehen. Unsere Ansprechpersonen vermitteln aber immer noch weitere Stellen für Entschädigung oder Hilfsangebote.

Wer leitet eine kirchenrechtliche Voruntersuchung? Was wird dort recherchiert?
Müssen die Betroffenen damit rechnen, nochmal befragt zu werden?

Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wird durch den Bischof eingeleitet, in der Regel, wenn er eine Empfehlung durch die unabhängigen Ansprechpersonen erhalten hat. Oft hört man: ‚Die Kirche hat ihr eigenes System und unterliegt nicht dem normalen Strafverfahren.‘ Das stimmt so nicht, die kirchenrechtliche Voruntersuchung ist ein zusätzliches Verfahren, dem vorausgegangen ist immer ein weltliches Strafverfahren. Um das strafrechtliche Verfahren nicht zu gefährden, muss es erst abgeschlossen sein, bevor das kirchliche Verfahren eingeleitet wird. Am Ende können dann sehr unterschiedliche Dinge stehen, etwa ein erneutes Gerichtsverfahren oder ein Dekret. Aber wie gesagt: Immer zusätzlich. Nötig ist dieses kirchliche Verfahren, um zu entscheiden, ob beispielsweise ein Priester von seinem Priesteramt entbunden wird oder sich zum Beispiel nicht mehr in der Nähe von Kindern und Jugendlichen aufhalten darf. Alle Priester, die bei uns im Bistum auffällig geworden sind, dürfen ihren Dienst nicht mehr ausüben. Sie sind zwar noch im Klerikerstand, aber dürfen nicht mehr öffentlich zelebrieren und arbeiten.

Wie wird denn bei Täterinnen oder Tätern, die ehrenamtlich tätig sind, sichergestellt, dass sie nicht mehr in den Verbänden oder Gruppen arbeiten, in denen ihnen Missbrauch nachgewiesen wurde?

Bei Ehrenamtlichen ist ein Tätigkeitsverbot möglich – in dem Bereich, in dem wir verantwortlich sind und das überschauen können. Sobald Jemand strafrechtlich verurteilt oder sanktioniert ist, liegt es dann bei den Einrichtungen und Stellen, etwa über Führungszeugnisse sicherzustellen, ob die Person dort arbeiten kann.

Was genau kann mit dem Bischof besprochen werden?

Das Gespräch ist keine Verpflichtung, Bischof Overbeck bietet es den Betroffenen an. Die Erfahrung zeigt aber, dass Viele das wünschen. Diese Gespräche sind bewusst am Ende dieses Prozesses gesetzt, um kein Verfahren zu gefährden und den Betroffenen damit vielleicht auch die Möglichkeit zu geben, einen für sie wichtigen Schritt in ihrem Aufarbeitungsprozess zu gehen. Das war ja ein großer Vorwurf in anderen (Erz-)Bistümern, dass sich die Bischöfe nicht mit den Betroffenen zusammengesetzt haben. Unser Bischof tut das schon seit Jahren, hat mit einigen Betroffenen persönlich gesprochen. Auch beim Treffen zur Gründung des Betroffenenbeirats im Sommer hat sich gezeigt, dass Viele ein persönliches Gespräch mit dem Bischof haben wollen. Gespräche, die er damals spontan geführt und danach weitere vereinbart hat.

Welche Rolle kann dieses Gespräch für Betroffene haben?

Das sieht, glaube ich, jeder Betroffene anders. Die Motivationen, mit denen sie sich für dieses Gespräch entscheiden, sind unterschiedlich. Viele wollen es aus ihrer Sicht dem Verantwortlichen erzählen. Einige wollen erzählen, wie es ihnen ergangen ist und weitere mögliche Opfer vor Übergriffen bewahren. Bischof Overbeck hat eine klare Haltung: Er als Bischof und Hauptverantwortlicher des Aufklärungsprozesses steht da nochmal zum Austausch und, wenn gewünscht, für ein seelsorgliches Gespräch bereit.

Wenn Missbrauch durch Kleriker öffentlich wird: Warum werden die Namen der Täter nicht oder nicht vollständig genannt?

In den Nachrichten sieht man: Auch Menschen in anderen Verdachtsfällen werden nicht genannt oder in Strafprozessen gepixelt. Das hat natürlich etwas mit dem Datenschutz zu tun, der für Beschuldigte und Täter und Täterinnen gilt. Da müssen wir uns natürlich auch an rechtliche Vorgaben halten, die für alle gelten. Wir würden ja auch keine Namen von Betroffenen veröffentlichen.

Präventionsbeauftragte

Dorothé Möllenberg

Zwölfling 16
45127 Essen

Interventionsbeauftragter

Simon Friede

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Ansprechpersonen für Betroffene sexueller Gewalt

Ansprechperson

Monika Bormann

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Ansprechperson

Martin Oppermann

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Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
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