Hilfe nach sexuellem Missbrauch

Sexualisierte Gewalt gehört zu den schlimmsten Verbrechen, die Menschen einander antun können. Sexueller Missbrauch ist eine Straftat und ein schweres Verbrechen an der körperlichen und seelischen Gesundheit eines Menschen. Jeder Fall verursacht großes Leid bei Opfern und ihren Angehörigen. 

Wenn Sie selbst von sexuellem Missbrauch betroffen sind, helfen Ihnen Monika Bormann, Mechtild Hohage, Anke Kipker und Martin Oppermann . Sie sind vom Bistum Essen für diese Aufgabe beauftragt, arbeiten aber völlig unabhängig und sind nicht weisungsgebunden.

Verfahren zur Anerkennung des Leids

Seit dem 01.01.2021 gilt die neue „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids“: Mehr Informationen dazu

Alle neuen Anträge unterliegen ab 2021 automatisch dem neuen Verfahren. Dabei werden alle Anträge dem zentralen Entscheidungsgremium, der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA) in Bonn zugeschickt. Diese entscheidet über die Höhe der Anerkennungszahlen. Das Geld wird direkt durch die UKA an die Betroffenen überwiesen und nicht wie bisher durch die Bistümer oder Orden.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz: Mehr Informationen

Aktuelle Pressemitteilung der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen: Hier lesen

Was passiert bei einem Missbrauchsverdacht?

Im Umgang mit Verdachtsfällen, bei denen sexualisierte Gewalt eine Rolle spielt, gilt für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ruhrbistum die „Bischöfliche Verfahrensordnung Missbrauch“. Sie enthält klare Regeln für den Umgang mit diesen Fällen und ist damit nicht nur konkrete Handlungsanweisung für alle haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten, sondern hat innerhalb der Kirche sogar Gesetzeskraft. 

Konkret gilt:

  • Jede und jeder, der von sexualisierter Gewalt in einer katholischen Einrichtung oder durch Mitarbeitende der Kirche betroffen ist, kann sich direkt an die Ansprechpersonen Monika Bormann, Mechtild Hohage, Anke Kipker oder Martin Oppermann wenden.

  • Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche sind verpflichtet, mögliche Verdachtsfälle an die Ansprechpersonen Monika Bormann, Mechtild Hohage, Anke Kipker oder Martin Oppermann zu melden.

  • Monika Bormann, Mechtild Hohage, Anke Kipker und Martin Oppermann bieten jedem und jeder Betroffenen ein persönliches Gespräch an, zu dem eine Begleitperson hinzugezogen werden kann. Das Gespräch wird protokolliert und der Inhalt des Protokolls mit dem oder der Betroffenen abgestimmt. Anschließend wird das Protokoll ausgehändigt. In der Regel erhalten die Betroffenen mit diesem Schreiben auch einen Antrag auf Anerkennung des Leids.

  • Erhärten sich die Anhaltspunkte auf einen sexuellen Missbrauch 

    • wird der Fall bei der Staatsanwaltschaft angezeigt (wünscht der oder die Betroffene ausdrücklich keine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, geschieht dies nur, wenn durch den Beschuldigten weitere Gefährdungen zu befürchten sind),

    • wird Bischof Overbeck informiert,

    • suchen Monika Bormann, Mechtild Hohage, Anke Kipker oder Martin Oppermanndas Gespräch mit dem Beschuldigten.

  • Unabhängig vom Ergebnis der staatsanwaltlichen Untersuchung wird anschließend eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet. Auch über das Ergebnis dieser Untersuchung wird der oder die Betroffene informiert

  • Nach Abschluss aller Verfahren bietet Bischof Overbeck dem oder der Betroffenen ein persönliches Gespräch an.

Zu den einzelnen Verdachtsfällen beraten sich die Ansprechpersonen mit einem Beraterstab. Dieses Gremium vereint Experten aus verschiedenen Fachbereichen, z.B. der Kinder- und Jugendpsychiatrie, mit vielfältigen Kompetenzen: 

  • psychiatrisch/psychotherapeutisch,

  • pastoral,

  • juristisch,

  • kirchenrechtlich,

  • fundierte fachliche Erfahrung mit Opfern.

Zu jedem Fall gibt der Beraterstab eine Entscheidungsempfehlung ab. Ebenso wie die Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs sind die Mitglieder des Beraterstabs unabhängig. Sie üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus. 

Aktuell gehören dem Beraterstab folgende Fachleute an:

Anja Berresheim (Ergotherapeutin)
Dorothé Möllenberg (Präventionsbeauftragte gegen sexualisierte Gewalt)
Karin Schneider (Sozialpädagogin, Spezialgebiet Suchtproblematik)
Hubertus Strippel (Diplompädagoge, Diözesanreferent Behindertenhilfe/Psychiatrie)
Angelika Winkels (Diplompädagogin, Sozialpädagogin, Altenheimleiterin)

Informationen

6. März 2020

Bistum Essen will „alles aufdecken, was Missbrauch begünstigt hat“

Neue Studie soll erforschen, was bis heute sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche unterstützt hat, um Missbrauch in Zukunft zu verhindern. Mehr

25. September 2018

Missbrauchsstudie sorgt für Trauer, Scham und Zorn in der Kirche

Essener Generalvikar Klaus Pfeffer stellt die sogenannte MHG-Studie mit Blick auf das Ruhrbistum vor. „Ich schäme mich für meine Kirche und bin unendlich traurig“, sagte Pfeffer vor Journalisten in Essen. Mehr

Compliance-Bericht

Bistum Essen und „axis“-Rechtsanwälte legen Ergebnisbericht zur Prüfung aller Personalakten von Priestern und Diakonen vor.

Compliance-Bericht zum Download >> PDF

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Downloads

Thema: Sexueller Missbrauch

Eine Website der Deutschen Bischofskonferenz:
http://www.dbk.de/themen/thema-sexueller-missbrauch/

Statement von Bischof Dr. Stefan Ackermann (Trier) zum Interdisziplinären Forschungsverbundprojekts in Bonn
Statement im Wortlaut

Zentrale Maßnahmen zur Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen - dbk.de
Maßnahmenkatalog

Forschungsprojekt "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" (MHG-Studie)
Die gesamte Studie zum Download

Konkrete Maßnahmen für das Bistums Essen aus der MHG-Studie
mhg.bistum-essen.de

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der so genannten MHG-Studie sind im Bistum Essen 60 Diözesanpriester des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden. 19 von ihnen sind wegen sexuellen Missbrauchs juristisch verurteilt worden; sieben Priester straf- und kirchenrechtlich, vier nur strafrechtlich und acht nur kirchenrechtlich.

Bei 41 Priestern sind eine weitergehende Aufklärung sowie eine straf- und kirchenrechtliche Verfolgung leider nicht mehr möglich, da sie inzwischen verstorben sind und viele der Anschuldigungen erst nach ihrem Tod erhoben wurden. Das Bistum Essen hält die Aussagen der Betroffenen in allen Fällen für glaubwürdig.

Zusätzlich wurden 16 Priester beschuldigt, die nicht dem Bistum Essen angehören, sondern anderen Diözesen bzw. Ordensgemeinschaften, aber im Ruhrbistum zumindest zeitweise im Dienst waren oder hier gelebt haben.

Im Jahr 2019 sind drei Priester neu des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden, wobei zwei bereits verstorben sind. In dem weiteren Fall läuft derzeit ein straf- sowie ein kirchenrechtliches Verfahren.

19 Priester sind wegen sexuellen Missbrauchs juristisch verurteilt worden; sieben von ihnen straf- und kirchenrechtlich, vier nur strafrechtlich und acht nur kirchenrechtlich. Eine weitergehende Aufklärung sowie eine straf- und kirchenrechtliche Verfolgung sind leider nicht mehr möglich, da die Beschuldigten inzwischen verstorben sind. Das Bistum Essen hält die Aussagen der Betroffenen in allen Fällen für glaubwürdig.

Neben den 19 verurteilten Tätern sind im Bistum Essen bis heute 44 (41 bis zur Veröffentlichung der MHG-Studie in 2018, 3 in 2019) weitere Priester des sexuellen Missbrauchs beschuldigt.

Alle dem Bistum Essen gemeldeten Beschuldigungen werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Dazu hat sich das Bistum Essen bereits vor vielen Jahren durch seine „Verfahrensordnung Missbrauch“ selbst verpflichtet. Zusätzlich wird in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft immer ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, sobald feststeht, dass dadurch die staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht gefährdet werden. Kein Täter wird mehr im pastoralen Dienst eingesetzt.

85 Betroffene wurden im Jahr 2018 im Rahmen der MHG-Studie benannt. Seitdem haben sich 12 weitere Betroffene gemeldet, die angeben, von Priestern missbraucht worden zu sein, zwei weitere Betroffene beschuldigen Ordensangehörige. Die durch die Betroffenen gemeldeten Taten liegen in der Regel viele Jahre zurück, teils bis zur Gründung des Ruhrbistums im Jahre 1958.

Von den heute 63 beschuldigten bzw. verurteilten Essener Diözesanpriestern leben derzeit noch 13. Von den 16 beschuldigten Priestern oder Ordensangehörigen, die nicht dem Bistum Essen angehören, sind 10 inzwischen verstorben. Drei weitere Priester bzw. Ordensangehörige leben noch. In 3 Fällen ist dies unklar, weil sie aus dem priesterlichen Dienst bzw. der Ordensgemeinschaft ausgeschieden sind.

Im Bereich Prävention hat das Bistum Essen eine eigene Präventionsstelle eingerichtet und eine entsprechende, verbindliche Präventionsordnung für das Bistum Essen erlassen. Alle Informationen hierzu gibt es auf
praevention.bistum-essen.de.

Alle Mitarbeitenden im Pastoralen Dienst müssen vor Eintritt in den Dienst und von da an in einem Turnus von fünf Jahren ein Erweitertes Führungszeugnis einreichen. Zusätzlich ist alle fünf Jahre eine Präventionsschulung verpflichtend. Alle kirchlichen Rechtsträger sind verpflichtet, ein institutionelles Schutzkonzept für ihre Einrichtung zu erstellen, in dem u.a. auch die Vorlage von Erweiterten Führungszeugnissen und die Durchführung von Präventionsschulungen verbindlich geregelt wird.

Mit Blick auf die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen (Intervention) wurde bereits 2008 als Anlaufstelle für Betroffene die Stelle einer unabhängigen Beauftragten zur Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs eingerichtet. Ihr Stellvertreter war zunächst noch der Dezernent für das pastorale Personal. Seit Juli 2011 sind beide Ansprechpersonen unabhängig und nicht beim Bistum Essen angestellt. Diesen beiden vom Bischof beauftragten Personen für die Prüfung von Vorwürfen sexualisierter Gewalt steht ein Beraterstab zur Seite. Diesem Gremium gehören Experten aus verschiedenen Fachbereichen an, z.B. der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Medizin, des Rechts und der Beratung von Opfern sexualisierter Gewalt. Zu jedem Fall gibt der Beraterstab eine Entscheidungsempfehlung an den Bischof ab. Ebenso wie die Missbrauchsbeauftragte und ihr Stellvertreter sind die Mitglieder des Beraterstabs unabhängig. Sie üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Im Februar 2020 hat ein Interventionsbeauftragter seinen Dienst im Bistum Essen angetreten. Zusätzlich besteht seit mehreren Jahren eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Lebenssituation der lebenden Beschuldigten befasst. Beschuldigte werden seit 2013 regelmäßig durch eine psychologisch ausgebildete Person aufgesucht, um dessen psycho-sozialen Status zu erheben und die Einhaltung von Auflagen – soweit möglich – zu überprüfen. Über diese Besuche wird den Personalverantwortlichen regelmäßig schriftlich Bericht erstattet.

In einem mehrjährigen Projekt hat das Bistum Essen zudem alle Personalakten lebender Priester und Diakone durch eine unabhängige Anwaltskanzlei auf Verdachtsmomente für sexuellen Missbrauch prüfen lassen. Nahezu zeitgleich erfolgte die Durchsicht und Auswertung der Akten einschlägig Beschuldigter im Rahmen der MHG-Studie.

In Reaktion auf diese Studie wurden die Akten aller Beschuldigten auch an die Essener Staatsanwaltschaft weitergegeben, um prüfen zu lassen, ob Anlass zur Einleitung strafrechtlicher Verfahren besteht. Schließlich wurden diese Personalakten neu sortiert, mit Seitenzahlen versehen und eine Personalaktenordnung erlassen. So sind Aktenmanipulationen zukünftig ausgeschlossen.

Als eine Konsequenz aus der bundesweiten Studie zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen („MHG-Studie“) hat das Bistum Essen 2019 eine Reihe von Projekten gestartet. Diese betreffen sowohl die Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt, die Stärkung der persönlichen Reife in der Ausbildung von Priesteramtskandidaten sowie die Suche nach Verbesserungen im Berufs- und Alltagsleben der Priester, einer transparenteren Personalarbeit für das seelsorgerliche Personal und nicht zuletzt die historische und systematische Aufarbeitung des früheren Umgangs mit sexualisierter Gewalt. Informationen zu diesen Projekten gibt es auf mhg.bistum-essen.de.

72 Betroffene, die von Priestern oder Ordensangehörigen missbraucht wurden, erhielten Leistungen in Anerkennung des Leids.

Gesamt Bistum Essen                         435.400 €
Gesamt Orden                                     194.600 €

Es erfolgt keine Zahlung aus Kirchensteuermitteln. Stehen andere Rechtsträger (z.B. Ordensgemeinschaften) in der Verantwortung, übernehmen sie die Zahlungen.

Die Aufklärung über die Gefahren und Formen sexualisierter Gewalt bleibt eine beständige Aufgabe. Ergänzend zu den seit mehreren Jahren laufenden Präventions-Aktivitäten hat das Bistum Essen als Konsequenz aus der bundesweiten Studie zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen („MHG-Studie“) eine Reihe von Projekten gestartet, um weitere Verbesserungen zu erzielen. Diese betreffen sowohl die Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt, die Stärkung der persönlichen Reife in der Ausbildung von Priesteramtskandidaten sowie die Suche nach Verbesserungen im Berufs- und Alltagsleben der Priester, einer transparenteren Personalarbeit für das seelsorgerliche Personal und nicht zuletzt die historische und systematische Aufarbeitung des früheren Umgangs mit sexualisierter Gewalt. Informationen zu diesen Projekten gibt es auf mhg.bistum-essen.de.

Es muss alles getan werden, dass sexualisierter Gewalt und sexuellen Grenzverletzungen in der katholischen Kirche konsequent entgegengewirkt wird. Dabei muss zunächst immer die Perspektive der Betroffenen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt werden.

Beauftrage Ansprechpersonen

Ansprechperson

Monika Bormann

Zwölfling 16
45127 Essen

Ansprechperson

Mechtild Hohage

Zwölfling 16
45127 Essen

Ansprechperson

Martin Oppermann

Zwölfling 16
45127 Essen