Texte zur Ökumene
Für die römisch-katholische Kirche markiert das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) den Beginn der ökumenischen Öffnung. Das Konzilsdekret Unitatis redintegratio wurde zum grundlegenden und wegweisenden Impuls für die Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen.
In der Folgezeit veröffentlichten der Vatikan und die deutsche Bischofskonferenz weitere Texte zur Ökumene.
Ansprechpartner
Referent für Ökumene
Christoph Schaten
Zwölfling 16
45127 Essen
Zur Einheit gerufen
Wort der deutschen Bischöfe zur Ökumene aus Anlass des 50. Jahrestages der Verabschiedung des Ökumenismusdekretes „Unitatis redintegratio“
23. September 2014
Mit einem Wort zur Ökumene rufen die deutschen Bischöfe aus Anlass des 50. Jahrestages des Ökumenismusdekretes „Unitatis redintegratio“ am 21. November 2014 in Erinnerung, dass die Ökumene ein durchgängiges Anliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils war. Ohne zu verschweigen, dass es ungelöste Fragen und manche Schwierigkeiten insbesondere im Hinblick auf Differenzen in ethischen Einzelfragen gibt, will es dazu ermutigen, den ökumenischen Weg fortzusetzen, den theologischen Dialog über bislang strittige Fragen voranzutreiben und weiterhin auf den verschiedenen Ebenen die ökumenische Begegnung zu suchen. Das Wort richtet sich an alle Gläubigen. Es ist eine Bestärkung und theologische Vertiefung des ökumenischen Zeichens, das mit den Gottesdiensten gesetzt wird, zu denen die deutschen Bischöfe zum 50. Jahrestag von „Unitatis redintegratio“ ihre ökumenischen Partner in ihre jeweilige Kathedralkirche einladen.
Ökumenisch weiter gehen
Die Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils aufnehmen und weiterführen
Februar 2014
Mit diesem Appell wenden sich die Ökumene-Referenten der deutschen Diözesen an die kirchliche Öffentlichkeit, um im Kontext des 50-jährigen Konzilsjubiläums an die ökumenischen Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils zu erinnern und seine bleibende Bedeutung für die ökumenische Arbeit zu unterstreichen. Mit diesem Impulspapier möchten sie Gläubige in den Gemeinden, Lehrende und Studierende der Theologie, aber auch Verantwortliche in den Diözesanleitungen dazu motivieren, die Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils aufzunehmen und weiterzuführen.
Der Text eignet sich sowohl innerkatholisch als Diskussionsgrundlage in Pfarrgemeinderäten, Seelsorgekonferenzen und bei Priesterfortbildungen als auch zwischenkirchlich in ökumenischen Gesprächskreisen, in den Gremien lokaler und regionaler ACKs und im Rahmen von Akademieveranstaltungen Das Impulspapier ermutigt dazu, auf dem Weg der Ökumene nicht nur weiterzugehen (wie bisher), sondern auch weiter zu gehen (über das Bisherige hinaus).
Ut unum sint
Enzyklika UT UNUM SINT (Dass sie eins seien) von Papst Johannes Paul II. über den Einsatz für die Ökumene
2. Mai 1995
Am 25. Mai 1995 veröffentlichte Papst Johannes Paul II. die Enzyklika Ut unum sint – Dass sie eins seien über den Einsatz für die Ökumene. In drei Kapiteln wird die sich aus dem Konzilsdekret Unitatis redintegratio ergebende ökumenische Verpflichtung der römisch-katholischen Kirche beschrieben, auf die zwischenzeitlichen Ergebnisse des ökumenischen Dialogs hingewiesen und über den zukünftigen Weg zur sichtbaren Einheit der Kirche nachgedacht. Aufgrund der Einführung und der abschließenden Ermahnung kann dieses Rundschreiben als sehr persönliches Zeugnis des Papstes und sein ökumenisches Vermächtnis verstanden werden.
Ökumenische Gottesdienste
Erklärung der Deutschen Bischöfe bezüglich ökumenischer Gottesdienste
24. Februar 1994
"Ökumenische Wortgottesdienste sollten nach Möglichkeit fester Bestandteil des liturgischen Lebens jeder Gemeinde sein." Mit diesem zentralen Satz unterstreichen die deutschen Bischöfe die Bedeutung des gemeinsamen Betens über Konfessionsgrenzen hinweg. Die Erklärung nennt auch Anlässe, die sich besonders für ökumenische Gottesdienste anbieten.
Gleichzeigit betonen die Bischöfe die Bedeutung der Eucharistiefeier für die katholische Gemeinde und weisen darauf hin, dass ökumenische Gottesdienste nicht die Eucharistifeier am Sonntag ersetzen können. Auf diesem Hintergrund sollen ökumenische Gottesdienste nur aus wichtigen Gründen am Sonntagvormittag oder am Vormittag kirchlicher Feiertage stattfinden.
Ökumenisches Direktorium
Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus
25. März 1993
Das Ökumenische Direktorium ist als Konkretisierung des Ökumenismusdekrets Unitatis redintegratio zu verstehen und wurde bereits zu Pfingsten 1967 und im April 1970 in zwei Teilen veröffentlicht. Neue kirchliche Gesetzbücher für die lateinische Kirche (1983) und die katholischen Ostkirchen (1990) sowie der Katechismus der Katholischen Kirche (1992) machten eine Neufassung notwendig, die auch die Ergebnisse des ökumenischen Dialogs einbezog.
Diese Neuausgabe von 1993 möchte durch Orientierungen und Normen von allgemeiner Bedeutung zum praktischen Engagement in der ökumenischen Arbeit der katholischen Kirche motivieren. So werden etwa die entwickelten ökumenischen Strukturen vorgestellt und die Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen im ökumenischen Dialog gewürdigt; nachdrücklich wird eine (Fort-)Bildung in ökumenisch relevanten Themen empfohlen. Weitere Regelungen betreffen die Möglichkeiten für Katholiken bzw. nichtkatholische Christen, am sakramentalen Leben einer anderen bzw. der katholischen Kirche teilzunehmen.
Unitatis redintegratio
Dekret über den Ökumenismus des Zweiten Vatikanischen Konzils
21. November 1964
Das Dekret wurde nach einer spektakulären Intervention Papst Pauls VI. in der dritten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils am 21. November 1964 mit 2.137 Ja- gegen nur 11 Nein-Stimmen verabschiedet. Seine drei Kapitel behandeln die katholischen Prinzipien des Ökumenismus, dessen praktische Verwirklichung und die von Rom getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften. Im Einklang vor allem mit Lumen gentium, der Dogmatischen Konstitution über die Kirche, wird hier eine Neuorientierung der römisch-katholischen Kirche bezüglich ihres Selbstverständnisses deutlich, die eine positivere Würdigung anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften beinhaltet und deren Heilsvermittlung (differenziert) anerkennt. Inhaltliche Konsequenz daraus ist die Einsicht, dass ökumenisches Engagement zu den ureigensten Aufgaben der Kirche gehört.
Die gemeinsame Kommission der Deutschen Bischofskonferenz und der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland hat mehrere Hefte herausgegeben, die das Kirchenjahr in der Tradition des Ostens und des Westens erläutern und vergleichen.
Die Gemeinsame Kommission der Deutschen Bischofskonferenz und der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland hat eine Reihe von Heften erarbeitet, in denen die Feier des Kirchenjahrs im Osten und Westen der Christenheit dargestellt und erkläutert wird.
Die Veröffentlichungen wollen dazu beitragen, dass Katholiken und Orthodoxe mehr voneinander erfahren. Im Sinne einer "Ökumene der Gaben" wird der Reichtum der Liturgie und ihrer Spiritualität vorgestellt. Dabei kann deutlich werden, dass die römisch-katholische und die Orthodoxe Kirche über die Feier des Sonntags sowie des Oster- und Weihnachtsfestes miteinander verbunden sind, auch wenn sich die Art der Feier unterscheidet.
Sonntag - 'Urfeiertag' der Christen (2010)
Ostern - das Hauptfest der Kirche in Ost und West (2012)
Weihnachten - die Feier der Menschwerdung Gottes in Jesus Christus (2014)
Der theologische Dialog zwischen den christlichen Konfessionen hat in einigen Punkten wie zum Beispiel der Rechtfertigung, der Taufe oder des Reformationsgeschehnes eine so weitgehende Verständigung erreicht, dass gemeinsame Dokumente verfasst werden konnten. Die von offiziellen Dialogkommissionen erarbeiteten oder zwischen Kirchenleitungen vereinbarten Texte aus der weltweiten Ökumene sind veröffentlicht in vier Bänden mit dem Titel Dokumente wachsender Übereinstimmung.
Vom Konflikt zur Gemeinschaft
Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017
17. Juni 2013
Was können Lutheraner und Katholiken gemeinsam über die Ereignisse der Reformation vor 500 Jahren und deren Folgen sagen? Wo steht der lutherisch-katholische Dialog über zentrale Themen der Theologie Martin Luthers, zum Beispiel über die Rechtfertigungslehre oder das Eucharistieverständnis? Und vor allem: Wie können Katholiken und Lutheraner 2017 gemeinsam das Reformationsgedenken begehen?
Mehr zum Dokument "Vom Konflikt zur Gemeinschaft" und zum Internetprojekt "Gemeinsam unterwegs"
Die Kirche: Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Vision
Studie der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen
21. Juni 2012
Diese Studie ist nach dem Dokument "Taufe, Eucharistie und Amt" (Lima-Erklärung von 1982) der zweite Kovergenztext der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen. Viele Rückmeldungen zum Dokument "Taufe, Eucharistie und Amt" machten deutlich, dass das Gespräch über das Verständnis der Kirche (Ekklesiologie) im ökumenischen Dialog verstärkt werden sollte. Daraufhin wurde 1993 beschlossen, eine Studie über die Kirche zu erarbeiten.
Der Text fasst den aktuellen Stand des ökumenischen Gesprächs über das Kirchenverständnis zusammen. Als Konvergenzpapier stellt er die Gemeinsamkeiten heraus und formuliert Vorschäge, wie die eine Annährung in den Punkten möglich ist, zu denen es unterschiedliche Auffassungen gibt.
Bis Ende 2015 sollen die Kirchen der Kommission für Glaube und Kirchenverfassung Antworten zu den im Text genannten Fragen übermitteln.
Christliches Zeugnis in einer multireligiösen Welt
Ökumenische Rat der Kirchen, Päpstlicher Rat für den Interreligiösen Dialog
Weltweite Evangelische Allianz
28. Januar 2011
Mission gehört zutiefst zum Wesen der Kirche. Darum ist es für jeden Christen und jede Christin unverzichtbar, Gottes Wort zu verkünden und seinen/ihren Glauben in der Welt zu bezeugen. Es ist jedoch wichtig, dass dies im Einklang mit den Prinzipien des Evangeliums geschieht, in uneingeschränktem Respekt vor und Liebe zu allen Menschen.
Im Bewusstsein der Spannungen zwischen Einzelnen und Gruppen mit unterschiedlichen religiösen Überzeugungen und der vielfältigen Interpretationen des christlichen Zeugnisses sind der Päpstliche Rat für den Interreligiösen Dialog, der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) und die Weltweite Evangelische Allianz (WEA) über einen Zeitraum von fünf Jahren zusammengekommen, um gemeinsam nachzudenken und das Dokument "Christliches Zeugnis in einer multireligiösen Welt" zu erarbeiten. Es stellt keine theologische Erklärung zur Mission dar, sondern verfolgt die Absicht, sich mit praktischen Fragen auseinanderzusetzen, die sich für das christliche Zeugnis in einer multireligiösenWelt ergeben.
Ziel des Dokuments ist es, Kirchen, Kirchenräte und Missionsgesellschaften dazu zu ermutigen, ihre gegenwärtige Praxis zu reflektieren und die Empfehlungen in diesem Dokument zu nutzen, um dort, wo es angemessen ist, eigene Richtlinien für Zeugnis und Mission unter Menschen zu erarbeiten, die einer anderen Religion oder keiner bestimmten Religion angehören. Wir hoffen, dass Christen und Christinnen in aller Welt dieses Dokument vor dem Hintergrund ihrer eigenen Praxis studieren, ihren Glauben an Christus in Wort und Tat zu bezeugen.
Gegenseitige Anerkennung der Taufe
Magdeburger Erklärung
29. April 2007
11 Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) haben am 29. April 2007 die gegenseitige Anerkennung der Taufe im Rahmen einer feierlichen ökumenischen Vesper offiziell erklärt. Vor der Magdeburger Erklärung zur Taufanerkennung, gab es nur einzelne regionale Vereinbarungen zur Anerkennung der Taufe. Die Erklärung ist daher ein wichtiger ökumenischer Schritt.
Vorausgegangen war ein intensiver Verständigungsprozess, bei dem auch die Mitgliedskirchen der ACK, die einer wechselseitigen Taufe nicht zustimmen, von Anbeginn beteiligt waren. In die Erarbeitung der Anerkennungsurkunde und in die Vorbereitung des Festgottesdienstes waren sie ebenfalls einbezogen. Im Gottesdienst zur Taufanerkennung sprach der Leiter der mennonitischen Gemeinden ein Grußwort, in dem er den Kirchen zur Unterzeichnung seine Glückwünsche überbrachte. Er bezeichnete die vollzogene gegenseitige Taufanerkennung als „einen bedeutenden Schritt auf einander zu“. Dankbarkeit für die vollzogene Anerkennung verbindet darum die gesamte Ökumene in Deutschland.
Weitere Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe
Charta Oecumenica
Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa
22. April 2001
Die Charta Oecumenica ist eine Vereinbarung der Kirchen Europas. Sie wurde vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen, CCEE (Römisch-katholische Kirche), und von der Konferenz Europäischer Kirchen, KEK (evangelische und freikirchliche Kirchen, Orthodoxe , Anglikaner, Alt-Katholiken) beraten und beschlossen und am 22. April 2001 in Straßburg feierlich unterzeichnet.
Die Charta verdankt sich der Einsicht, dass Europa nach dem Fall der Mauer vor neuen Aufgaben steht. In dieser Situation wollen die Kirchen gemeinsam „mit dem Evangelium für die Würde der menschlichen Person als Gottes Ebenbild eintreten und als Kirchen gemeinsam dazu beitragen, Völker und Kulturen zu versöhnen“.
In Deutschland wurde die Charta Oecumenica von den Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen auf dem 1. Ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 in einem feierlichen Gottesdienst angenommen.
Die Charta Oecumenica besteht aus 12 ökumenischen Leitlinien. Diese befassen sich mit der Einheit der Kirchen, ihrer Zusammenarbeit, ihrem gesellschaftlichen Auftrag in Europa und dem Verhältnis zu den anderen Religionen. Die Charta Oecumenica unterscheidet sich von allen anderen ökumenischen Vereinbarungen. Ihre Besonderheit besteht darin, dass sie aus Selbstverpflichtungen der Kirchen besteht: sie selbst sind dafür verantwortlich, dass die ökumenischen Leitlinien im Miteinander der Kirchen mit Leben gefüllt werden.
Die Charta Oecumenica will Anstoß für Begegnungen, für Gespräche und für gemeinsame Projekte sein. Für Kirchengemeinden lohnt es sich, sich mit ihr zu beschäftigen. Sie können ihre ökumenische Arbeit und ihr Engagement für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung an der Charta messen und prüfen, wo noch Handlungsbedarf besteht. Dabei können sie sich mit allen Christinnen und Christen in ganz Europa – über die Grenzen der Europäischen Union hinaus – verbunden wissen.
Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
Lutherischer Weltbund und Römisch-katholische Kirche
16. Juni 1998
Die Gemeinsame Erklärung auf den Seiten des Vatikans
Gemeinsame offizielle Feststellung des Lutherischen Weltbundes und der katholischen Kirche
Anhang (Annex) zur gemeinsamen offizielle Feststellung
Die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders allein aus Glauben war einer der zentralen Streitpunkte zwischen den Reformatoren und der katholischen Kirche. Nach jahrzehntelangen Studien und Dialogen konnten die katholische Kirche und der Lutherische Weltbund mit der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre feststellen, dass heute eine Übereinstimmung in zentralen Wahrheiten dieser Lehre besteht. Die in der Vergangenheit gegenseitig ausgesprochenen Lehrverurteilungen, so die Gemeinsame Erklärung, treffen den heutigen Partner nicht mehr. Damit ist die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Einheit der getrennten Kirchen.
Der Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre wurde 1998 von Lutherischen Weltbund und vom Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen vorgelegt. Durch die "Gemeinsame offizielle Feststellung" mit einem Anhang wurde die Erklärung vom Lutherischen Weltbund und der katholische Kirche 1999 offiziell anerkannt.
Die Unterzeichung fand statt am 31. Oktober 1999 in der evangelisch-lutheriscehen St. Anna-Kirche durch Kardinal Edward Idris Cassidy, den Präsidenten des Päpslichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, und Chrstian Krause, den Präsidenten des Lutherischen Weltbundes. Am 23. Juli 2006 schloss sich der Weltrat der Methodistischen Kirchen der Gemeinsamen Erklärung an.
Taufe, Eucharistie und Amt
Konvergenzerklärungen der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen (Lima-Papier)
15. Januar 1982
Der Text "Taufe, Eucharistie und Amt" wurde von der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) 1982 in Lima (Peru) fertig gestellt. Der ÖRK verabschiedete den Text 1983 auf seiner Vollversammlung in Vancouver.
Die Konvergenzerklärungen sind das Ergebnis langjäriger Studien zu den drei in der Überschrift genannten Themen Taufe, Eucharistie und Amt. Der Begriff Konvergenzerklärung steht dabei für eine neue Methode in der ökumenischen Theologie. Konvergenz (vom lateinischen convergere, zusammenkommen) meint hier Annäherung. Diese Annäherung soll ermöglicht werden, indem zunächst die Gemeinsamkeiten der Kirchen im Hinblick auf ein Thema beschrieben und betont werden. Gleichzeitig werden Vorschläge gemacht, auf welchem Weg eine Annäherung bei den Punkten möglich ist, zu denen es unterschiedliche Auffassungen gibt.
Die Konvergenzerklärungen von Lima sind nach ihrer Verabschiedung intensiv diskutiert worden. Sie haben dazu beigetragen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Kirchen zu verdeutlichen. 25 Jahre nach der Lima-Erklärung konnten elf Kirchen in Deutschland sich auf die gegenseitige Anerkennung der Taufe (Magdeburger Erklärung) verständigen.
In vielen Rückmeldungen zu den Lima-Dokumenten wurde deutlich, dass das Verständnis von Kirche (Ekklesiologie) im ökumenischen Dialog vertieft werden sollte. Die Kommission Glaube und Kirchenverfassung hat daher 2012 einen zweiten Konvergenztext mit dem Titel Die Kirche - Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Vision vorgelegt.
Zu verschiedenen praktischen und bio- bzw. medizinethischen und sozialethischenFragen wie etwa der Patientenvorsorge, der Aufnahme von Flüchtlingen oder einer solidarischen Gesellschaft sind Stellungnahmen, Empfehlungen, Informationen oder Handreichungen von katholischer, evangelischer und orthodoxer Seite gemeinsam erarbeitet worden.
Initiative des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz für eine erneuerte Wirtschafts- und Sozialordnung
2014
Die Herausforderungen an unsere Wirtschafts- und Sozialordnung werden seit Jahren von Faktoren wie Globalisierung, Wirtschaftskrisen, wachsende Umweltprobleme, demographischer Wandel, zunehmende soziale Ungleichgewichte und die Notwendigkeit von sozialer Inklusion und Partizipation geprägt.
17 Jahre nach der Veröffentlichung des Wortes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit starten der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz mit der Veröffentlichung des Textes Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft eine Sozialinitiative für eine erneuerte Wirtschafts- und Sozialordnung.
Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Bedrohungen – Einschränkungen – Verletzungen.
2013
Angesichts der Bedrohung von Christen in verschiedenen Weltregionen haben der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz erstmals einen „Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“ herausgegeben.
Die Religionsfreiheit ist ein elementares Freiheitsrecht für alle, das jedoch immer wieder eingeschränkt wird. Christinnen und Christen werden vielfältigen Restriktionen ausgesetzt, manche erleben alltäglich Bedrängnis und Verfolgung. Ihnen gilt die Aufmerksamkeit der Kirchen, sie verdienen besondere Solidarität und Beistand im Gebet.
Der Bericht informiert über die Lage der Religionsfreiheit weltweit und insbesondere über die Situation der christlichen Gläubigen. Dabei will die Studie dazu beitragen, dass keine neuen Feindbilder entstehen. Ihre Ergebnisse regen vielmehr an, sich über konfessionelle Grenzen hinweg für gegenseitigen Respekt zu engagieren, sich gemeinsam für rechtsstaatliche Verhältnisse einzusetzen und an einem friedlichen Miteinander der Religionen mitzubauen.
Eine Textsammlung kirchlicher Erklärungen
2011 (2. erweiterte Auflage des Ausgabe von 2003)
Die im Jahr 2003 erstmals herausgegebene und mittlerweile vergriffene Textsammlung „Sterbegleitung statt aktiver Sterbehilfe“ (Gemeinsame Texte 17) liegt nun in zweiter, erweiterter Auflage vor. Die Nachfrage nach der Publikation ist angesichts anhaltender öffentlicher Debatten und bedenklicher Entwicklungen (Legalisierung der sogenannten „Sterbehilfe“ in einigen Nachbarländern, Werbung für assistierten Suizid durch Sterbehilfeorganisationen etc.) nach wie vor sehr hoch.
Die katholische und die evangelische Kirche – z. T. auch in Verbindung mit anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften – haben sich zu dieser Thematik in den letzten Jahren immer wieder gemeinsam und einzeln geäußert. Diese Stellungnahmen und Texte sind alle von der Grundausrichtung getragen, für Sterbebegleitung und gegen aktive Sterbehilfe einzutreten.
Aufgrund der Fülle kirchlicher Texte zur Thematik im Zeitraum 2003–2009 ist die Textsammlung stark erweitert worden und bietet einen umfassenden Überblick; eine systematische Gliederung erleichtert eine zügige Orientierung.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung
2010
Handreichung und Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
Die Handreichung mit ihrem Formular ist eine Überarbeitung der 1999 in erster und 2003 in zweiter Auflage veröffentlichten christlichen Patientenverfügung, die sich einer außerordentlich großen Nachfrage erfreute. Die erneute Überarbeitung wurde notwendig durch das am 1. September 2009 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts.
So schwer es ist, sich mit der eigenen Sterblichkeit und den damit verbundenen Fragen auseinan der zusetzen, so sinnvoll ist es, ihnen nicht auszuweichen. Die Handreichung gibt eine Hilfestellung. Sie regt dazu an, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen im Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu befassen.
Sie möchte dazu beitragen, den Dialog zwischen der Ärzteschaft, dem Pflegepersonal, der Krankenhausseelsorge, den Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen über die verschiedene Möglichkeiten der Patienten vorsorge zu intensivieren.
Die Christliche Patientenvosorge will einen Weg zwischen unzumutbarer Lebens verlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung aufzeigen. Sie berücksichtigt theologisch-ethische Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte.
Gemeinsames Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur Zukunft unseres demokratischen Gemeinwesens
2006
Der Text befasst sich mit der Zukunft unseres demokratischen Gemeinwesens. Er wendet sich den Grundhaltungen der Bürger im Prozess der politischen Willensbildung zu, nachdem in letzter Zeit vornehmlich institutionelle Fragen die politischen Diskussionen über ein Funktionieren unserer Wirtschafts- und Sozialordnung und unseres demokratischen Gemeinwesens bestimmt haben.
Demokratische Institutionen können auf Dauer ihre Funktionen aber nur erfüllen, wenn sich die politisch Handelnden bestimmten Verhaltenserwartungen stellen, die über die Strategieregeln des Erwerbs und Erhalts von Macht und Einfluss hinausgehen. Dies gilt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Politiker, die politischen Journalisten und die Verbandsvertreter. Diesen vier Akteursgruppen im demokratischen Prozess wendet sich der Text jeweils ausführlich zu. Damit will der Text zu einer Stärkung der Wertorientierung der Politik beitragen.
Eine Hilfe zur ethischen Urteilsbildung (Transplantation von Tierorganen auf den Menschen)
1998
Die Entwicklung der Transplantation von Tierorganen auf den Menschen, die sog. "Xenotransplantation", wurde in Gang gesetzt, um den schwerwiegenden Mangel an menschlichen Spenderorganen zu beheben.
Zur Zeit sind - nach Auskunft der Forschenden - viele Fragen hinsichtlich der Immunsuppression, die zur Unterdrückung der Abstoßungsreaktion des fremden Tierorgans nötig ist, der Funktion von tierischen Organen im menschlichen Organismus sowie der Infektionsrisiken noch nicht gelöst. Jede ethische Beurteilung der Xe-notransplantation muß neben den erheblichen Ungewißheiten aus medizinischer Sicht ein breites Spektrum von weiteren Aspekten berücksichtigen.
Um über diesen modernen Zweig der Forschung Orientierung zu gewinnen, hat der evangelisch-katholische Kontaktgesprächskreis, der der Konsultation und Absprache zwischen dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz dient, angeregt, daß eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag gebildet wird, die wichtigsten Gesichtspunkte zur ethischen Beurteilung der Xenotransplantation darzustellen.
Gemeinsames Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht
1997
Vor dem Hintergrund der politischen Auseinandersetzungen Anfang der 90er Jahre über eine Begrenzung der immens angestiegenen Asylbewerberzahlen haben die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelische Kirche in Deutschland mit ihrer gemeinsamen Erklärung zur Aufnahme von Flüchtlingen und zum Asylrecht vom 26. November 1992 an die politisch verantwortlichen Kräfte in Bund, Ländern und Gemeinden appelliert, „eine Asyl- und Flüchtlingspolitik in die Wege zu leiten, die das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte schützt und im erforderlichen Umfang die Zuwanderung steuert und begrenzt“.
Mit der Vorbereitung und Verabschiedung dieser Erklärung sind die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelische Kirche in Deutschland übereingekommen, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen eine umfassende Ausarbeitung vorzubereiten, die die vielfältigen Aspekte und Zusammenhänge von Migration, Flucht und Vertreibung darstellt und zugleich Grundlagen und Perspektiven für einen Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog in diesen Fragen, ihrer politischen Gestaltung und für die kirchliche Arbeit mit Migranten und Flüchtlingen aufzeigt.
Chancen und Risiken der voraussagenden Medizin
Gemeinsames Wort zur Woche für das Leben 1997: Jedes Kind ist liebenswert. Leben annehmen statt auswählen.
1997
Der medizinische Fortschritt der letzten Jahre hat die Möglichkeiten der Behandlung, vor allem aber der frühzeitigen Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, sehr erweitert . Dies führt zu einer größeren Sicherheit bei der Diagnose bestimmter Krankheiten und weckt bei vielen Menschen zugleich den utopischen Wunsch, eines Tages in einer Welt ohne Krankheit, Leid und Behinderung leben zu können.Zudem stellt sich ethisch die Frage, wie mit dem Zuwachs des Wissens verantwortlich und gewissenhaft umgegangen werden soll.
Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland haben bereits in ihrer gemeinsamen Erklärung Gott ist ein Freund des Lebens von 1989 darauf hingewiesen, welche Herausforderungen und Aufgaben sich beim Schutz des Lebens aus der Sicht der Kirchen stellen. Seither hat die Entwicklung besonders im Bereich der pränatalen (vorgeburtlichen) und prädiktiven (voraussagenden) Medizin zu neuen und weitergehenden Fragen geführt, die gegenwärtig in Wissenschaft und Gesellschaft sehr kontrovers diskutiert werden.
Die Kirchen haben sich daher entschlossen, die Woche für das Leben 1997 unter das Motto »Jedes Kind ist liebenswert .Leben annehmen statt auswählen« zu stellen.Das vorliegende gemeinsame Wort »Wieviel Wissen tut uns gut? Chancen und Risiken der voraussagenden Medizin« will die aktuelle medizinische Entwicklung auf der Grundlage der christlichen Überzeugung reflektieren und ethische Kriterien zur Beurteilung benennen.
Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland
1997
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofs-konferenz legen ihr Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland in einer Zeit vor, in der mutiges und weitsichtiges Handeln besonders gefragt ist. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland hat einen Höchststand nach dem Zweiten Weltkrieg erreicht. Der Sozialstaat ist an Belastungs- und Finanzierungsgrenzen gestoßen. Die traditionelle Sozialkultur befindet sich im Zuge der Industrialisierung und Urbanisierung in einem starken Wandel und hat sich an vielen Stellen aufgelöst. Anspruchsdenken und Egoismus nehmen zu und gefährden den solidarischen Zusammenhalt in der Gesellschaft.
Geleitet und ermutigt durch das christliche Verständnis vom Menschen, durch die biblische Botschaft und die christliche Sozialethik wollen die Kirchen ihren Beitrag zu der notwendigen Neuorientierung der Gesellschaft und Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft leisten. Ihr Anliegen ist es, zu einer Verständigung über die Grundlagen und Perspektiven einer menschenwürdigen, freien, gerechten und solidarischen Ordnung von Staat und Gesellschaft beizutragen und dadurch eine gemeinsame Anstrengung für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit möglich zu machen.
Die Kirchen sehen es dabei nicht als ihre Aufgabe an, detaillierte politische oder ökonomische Empfehlungen zu geben. Es ist auch nicht ihre Sache, zu aktuellen politischen Streitfragen Stellung zu beziehen und eine Schiedsrichterrolle zu übernehmen. Die Kirchen sehen ihren Auftrag und ihre Kompetenz vor allem darin, für das einzutreten, was dem solidarischen Ausgleich und zugleich dem Gemeinwohl dient.
Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD
1990
Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland haben im Jahr 1988 eine Arbeitsgruppe zu Fragen der Gewebe- und Organtransplantationen eingesetzt. Dieses Thema wird bereits kurz behandelt in der Gemeinsamen Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz in Verbindung mit den übrigen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen: Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens, Trier/Gütersloh 1989, S. 102-105.
Die medizinische Forschung hat durch die Organverpflanzung neue Möglichkeiten erschlos-sen, um die Gesundheit vieler Menschen wiederherzustellen oder gar ihr Leben zu retten. Anliegen dieser Gemeinsamen Erklärung ist es darzulegen, welche medizinischen, rechtlichen und ethischen Gesichtspunkte bei der Transplantationschirurgie zu beachten sind und wie vom christlichen Verständnis des Sterbens und des Todes her eine verantwortliche Stellungnahme gefunden werden kann.
Die Kirchen sehen unter bestimmten Bedingungen, die in der Erklärung genannt sind, in einer Organspende durchaus die Möglichkeit, über den Tod hinaus sein Leben in Liebe für den Nächsten hinzugeben.