Ergebnisse der Koda-Wahl 2021

Die Ergebnisse der Koda-Wahl stehen fest! Nach der Auszählung der rund 2000 Stimmen am Mittwoch, 9. Juni, hat der Wahl-Vorstand die drei neuen Mitglieder der Regional-Koda mitgeteilt. Die meisten Stimmen erhielt Elena Krisp vom Kita Zweckverband. Ebenfalls gewählt wurden Christiane Rother aus der Pfarrei St. Joseph in Gelsenkirchen und Birgit Grebien von der Duisburger Werkkiste.

Protokoll der Wahl als Download


Allgemeine Informationen

Die „Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts“ für die Region der fünf (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn (Regional-KODa Nordrhein-Westfalen) handelt die Arbeitsbedingungen aus für die Beschäftigten der (Erz-)Bistümer, Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und sonstigen katholischen Rechtsträger, die sich zur „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ bekannt haben. Hierzu gehören u. a. die Mitarbeiterinnen im allgemeinen Verwaltungsdienst ebenso im liturgischen Dienst wie auch die Erzieherinnen in den katholischen Kindertagesstätten.

Die Kommission besteht aus wenigstens 30 Mitgliedern, je 15 Vertreterinnen der Mitarbeiterinnen und der Dienstgeber. In die Kommission werden aus jedem nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistum je drei Mitglieder von den Mitarbeiterinnen für die Mitarbeiterseite gewählt und je drei Mitglieder für die Dienstgeberseite vom jeweiligen Generalvikar berufen.

Nach der aktuellen KODa-Ordnung haben zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern der Kommission die tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaften) die Möglichkeit, eigene Vertreterinnen in die Mitarbeiterseite der Regional-KODazu entsenden. Ungeachtet der jeweiligen Organisationsstärke wird gewährleistet, dass mindestens zwei Sitze für die Gewerkschaften vorgehalten werden. Berechtigt zur Entsendung von Vertreterinnen sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Tarifkommission örtlich und sachlich zuständig sind. Somit sind auch die Gewerkschaften aufgerufen sich durch Entsendung an der Gründung der Kommission zu beteiligen.

Grundsätzlich verhandelt und beschließt die Regional-KODa NW Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die sich z.B. in der KaVO wiederfinden. Neben allgemeinen Entgelterhöhungen hat die Regional-KODa in den vergangenen vier Jahren u.a. diese Regelungen beschlossen:

  • Einführung einer neuen Entgeltordnung (Anlage 2 KAVO)
  • Verlängerung der Altersteilzeit (Anlage 22 a KAVO)
  • Regelung zu Ausschlussfristen (§ 57 KAVO)
  • Regelungen zu arbeitsfreien Tagen bei Exerzitien (§ 38 KAVO)
  • Regelungen zum Beitrag zur Zusatzversorgung in der KZVK (Anlage 24 KAVO)
  • Einführung einer eigenen Ordnung für die praxisintegrierte Ausbildung im Erziehungsdienst (PIA-Ordnung)

Insgesamt sind die Verhandlungen und Beschlüsse geprägt von dem Willen, ein soziales und gerechtes Arbeitsvertragsrecht zu schaffen und dabei die unterschiedlichen Gruppen innerhalb des kirchlichen Bereiches im Blick zu haben.

Sie als Wählerin können ihre Vertreterinnen dazu mit einem starken Mandat ausstatten. Nehmen Sie deshalb unbedingt an der Wahl teil. Die Frauen und Männer, die sich Ihnen zur Wahl stellen, müssen das Bewusstsein haben können, von Ihnen getragen zu sein.

Die Organisation der Wahl obliegt dem Wahlvorstand, der für den konkreten Ablauf entsprechend der Wahlordnung für die Wahl der Vertreterinnen der Mitarbeiterinnen in der Regional- KODa verantwortlich ist:

c/o Thorsten Böning
Zweckverband Kath. Tageseinrichtungen für Kinder
Gildehofstr. 8,
45127 Essen
thorsten.boening@kita-zweckverband.de

1. Schritt:
Vorschläge von Kandidatinnen Als Wahlberechtigte haben Sie bis zum 15. März die Gelegenheit Wahlvorschläge zu machen (§ 7 Wahlordnung in Verbindung mit § 5 Abs. 4 und 5 KODA-Ordnung). Der Wahlvorstand wird die gemachten Vorschläge prüfen und einen Stimmzettel erstellen.

2. Schritt:
Wahl durch Briefwahl Nun erhalten Sie die Wahlunterlagen per Post nach Hause geschickt und sind gefordert, den Wahlbrief pünktlich zum Wahltag an den Wahlvorstand zurück zu senden. Sie haben drei Stimmen (§ 9 Abs. 2 Wahlordnung). In die Regional-KODa NW sind aus jedem (Erz-)Bistum die drei Kandidatinnen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben (§ 10 Wahlordnung).

Der Wahlausschuss

Vorsitzender Koda-Wahlvorstand

Thorsten Böning


Abteilungsleiterin

Beate Gembler


Silke Kuder


Bernhard Langenberg


Schriftführer Koda-Wahlvorstand

Dietmar Michalak


02 01 / 22 04 - 562

dietmar.michalak@bistum-essen.de

Johannes Nöhre


Leitung Bereich Personal

Stefan Ruhl

Zwölfling 16
45127 Essen