Regelungen im Bistum Essen zum Corona-Virus

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Februar 2023 sowohl das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wie auch die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte weitgehend auslaufen lassen. Schutzmaßnahmen bleiben vorerst lediglich für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Arztpraxen bestehen. Die meisten anderen Bundesländer verfahren ähnlich. Auch am Arbeitsplatz sind die letzten gesetzlichen Corona-Regeln gefallen. Die entsprechende Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums ist zum 2. Februar ausgelaufen.
Auch wenn die Infektionszahlen spürbar gesunken sind, ist das Corona-Virus nicht besiegt. Wir werden weiterhin mit „Covid-19“ und den Folgen leben müssen. Doch die Pandemie geht zu Ende, Deutschland kehrt zur Normalität zurück.
Damit bleibt es der Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen überlassen, sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen - gerade mit Blick auf Menschen mit Vorerkrankungen, Behinderungen oder hohem Alter.

Die nordrhein-westfälischen Generalvikare haben deshalb im Januar festgestellt, dass auch für den kirchlichen Raum, insbesondere für die Gottesdienste, kein Regelungsbedarf mehr besteht. Daher sind ab sofort alle bisherigen geltenden Empfehlungen, Vorschriften und Regelungen aufgehoben. 

Für den Krisenstab des Bistums Essen endet damit sein Auftrag. Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen Claudia Tiggelbeck und Ulrich Lota zur Verfügung.

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