Kirchliches Arbeitsgericht
Das Kirchliche Arbeitsgericht Essen ist die erste Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Mitarbeitervertretungsrechts im kircheneigenen Bereich im Bistum Essen, d. h. für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), ergänzenden Ordnungen, dem Wahlverfahren oder aus einem Einigungsverfahren ergeben (§ 2 KAGO). Seine Entscheidungen sind damit für die Mitarbeitenden des Bistums, der Einrichtungen der Caritas und sonstiger kirchlicher Einrichtungen von Bedeutung.
Das Kirchliche Arbeitsgericht wird tätig auf der Grundlage der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO), die von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen wurde und bundesweit in allen Bistümern gilt. In zweiter Instanz ist der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn zuständig.
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Ansprechpartner
Kirchliches Arbeitsgericht
Monika Goldner
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-414
Kirchliches Arbeitsgericht — Geschäftsstelle
Zwölfling 14
45127 Essen
Kirchliches Arbeitsgericht — Geschäftsstelle
Postanschrift
Zwölfling 16
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