Einigungsstelle im Bistum Essen

Die Einigungsstelle dient der Beilegung von Regelungsstreitigkeiten, die sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für das Bistum Essen ergeben.


Die gesetzliche Grundlagen zur MAVO-Einigungsstelle und zum Einigungsverfahren finden sich in den §§ 40-47 MAVO. Die Aufgabe der Einigungsstelle ist es, auf eine Einigung der Parteien hin zu wirken oder, falls keine Einigung erzielt werden kann, durch Spruch zu entscheiden.

Einigungsstelle

Monika Goldner

Zwölfling 16
45127 Essen