Die Admissio

Begriffserklärung und Herkunft

Admissio ist ein lateinischer Begriff und bedeutet wörtlich „Zulassung“ oder „Aufnahme“.

In der römisch-katholischen Kirche bezeichnet die Admissio den feierlichen und kirchenrechtlich geregelten Akt der An- und Aufnahme eines Bewerbers als Weihekandidat für das Diakonat und das Presbyterat (Priestertum). Historisch gesehen löste die Admissio die jahrhundertealte Zeremonie der Tonsur (Schur der Haare) ab, die früher den Eintritt in den Klerikerstand markierte, jedoch durch das Apostolische Schreiben Ministeria quaedam von Paul VI. im Jahr 1972 abgeschafft wurde. Die Admissio stellt somit einen formalen Meilenstein auf dem Weg zum Weihesakrament dar, der die ernste und öffentliche Absicht des Kandidaten, das Amt zu empfangen, bestätigt.

Verankerung im Bistum Essen

Im Bistum Essen ist die Admissio ein integraler Bestandteil des Ausbildungsweges zum Priester und zum Ständigen Diakon.

Die Diözesanordnung sieht vor, dass die Admissio für die Kandidaten des Ständigen Diakonats erst nach dem erfolgreichen Abschluss der theologischen Studien erfolgt. Sie setzt eine positive Beurteilung durch die verantwortlichen Gremien voraus und markiert den Beginn des sogenannten Diakonatskurses, der direkt zur Weihe führt. Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Ortsbischof oder ein von ihm beauftragter Weihbischof, dem ein persönliches Gespräch mit den Kandidaten vorausgeht.

Rolle in der Liturgie

Die Admissio ist ein liturgischer Ritus, der öffentlich im Rahmen eines Gottesdienstes (meist in der Form einer Heiligen Messe oder Vesper) vollzogen wird. Im Mittelpunkt steht das Gesuch des Bewerbers um Zulassung zur Weihe und dessen Annahme durch den Bischof. Der Kandidat bekundet dabei seine Bereitschaft, sich auf das Weihesakrament vorzubereiten und seinen Dienst in der Kirche zu übernehmen. Die Admissio gilt als Übergangsritus in den Weihevorbereitungen und markiert den Beginn der intensiven letzten Phase vor der Diakonen- oder Priesterweihe.

Spirituelle Dimension und Symbolik

Die Admissio besitzt eine geistliche Bedeutung als öffentliche Bestätigung der Berufung durch die Kirche. Sie markiert den Beginn einer verbindlichen Phase der Nachfolge Christi und Ausdruck der Entschlossenheit des Kandidaten. Zugleich steht sie für die Verantwortung der Kirche bei der Begleitung zukünftiger Amtsträger und ruft die Gemeinde zum Gebet auf.

Kernaspekte im Überblick

  • Name und Ursprung: Admissio (lat.: Zulassung/Aufnahme); Begriff aus dem römischen Recht, in der Kirche als formaler Akt der Zulassung zum Weiheweg.

  • Funktion und Zweck: Feierliche Aufnahme unter die Weihekandidaten für Diakonat und Presbyterat; ersetzt historisch die Tonsur.

  • Bedeutung im Bistum Essen: Kirchenrechtliche Voraussetzung für den Diakonatskurs; findet nach theologischem Abschluss und positiver Beurteilung durch den Bischof statt.

  • Liturgische Präsenz: Öffentlicher Ritus (meist in Messe oder Vesper), bei dem der Kandidat seine Absicht und der Bischof seine Zulassung erklärt.

  • Brauchtum oder kulturelle Besonderheiten: Markiert den Beginn der letzten Vorbereitungsphase; Ausdruck der verbindlichen Entschlossenheit des Kandidaten.