Der Bischof

Griech. epískopos = »Aufseher«; in der kath. Kirche Vorsteher einer Ortskirche, auch Bistum oder Diözese genannt. Durch die Bischofsweihe steht er unmittelbar in der Nachfolge der Apostel (Apostolische Sukzession) und besitzt die oberste Weihe-, Verwaltungs- und Gerichtsgewalt in seinem Bistum. Deshalb wird der Bischof auch als »Oberhirte«, der oberste Hirte seines Bistums, bezeichnet. 

In seinem Auftrag üben die Priester in einer Diözese ihr Amt aus, feiern mit der Gemeinde die Heilige Messe, predigen und spenden Sakramente. Dem Bischof selbst ist die Spendung besonderer Sakramente wie die Priesterweihe und Firmung vorbehalten. Er muss in seiner Ortskirche die Einheit mit der Gesamtkirche schützen und Missbräuche v. a. in der Verkündigung des Wortes und der Feier der Sakramente verhindern. Aus diesem Grund visitiert er selbst oder ein Stellvertreter wenigstens alle fünf Jahre jede Gemeinde seines Bistums. 

Der Bischof ist gehalten, dem Papst in regelmäßigen Abständen einen Bericht über seine Diözese vorzulegen und sich nach Rom zu begeben (Ad-Limina-Besuch). Der Bischof wird vom Papst ernannt (Bischofsernennung). Zur Amtstracht (violette Soutane) gehören das Brustkreuz und der Bischofsring, bei feierlichen Gottesdiensten und Amtshandlungen der Bischofsstab und die Mitra. Bischöfe, die eine Diözese leiten, werden Diözesanbischöfe genannt. Ihnen zur Seite stehen oft ein oder mehrere Weihbischöfe.

Mit Vollendung des 75. Lebensjahrs ist der Bischof verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten. Wird der Rücktritt angenommen oder verzichtet ein Bischof »aus gerechtem Grund« auf sein Amt, wird er versetzt oder stirbt er, gilt der Bischofssitz als vakant (Sedisvakanz). Siehe auch: Erzbischof. Bischofsernennung.