Fort- und Weiterbildung

Die Kirche im Bistum Essen will eine „lernende“ Kirche sein. Das gilt auch für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese sind immer wieder mit Herausforderungen in ihrer täglichen Arbeit konfrontiert: Gesellschaftliche oder technologische Entwicklungen, theologische oder pastorale Fragestellungen, Veränderungen von Arbeitsprozessen oder sich ständig ändernde Rahmenbedingungen ihrer Arbeit erhöhen den Fortbildungsbedarf unserer Beschäftigten um ein Vielfaches.

Dazu kommt auch der Wunsch, seinen eigenen Horizont durch die persönliche Fort- und Weiterbildung zu vergrößern. Auch hier setzt der Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit an und bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, sich im Rahmen interner oder auch externer Angebote weiter zu entwickeln.

Zum Fortbildungsprogramm (Onlineversion) >> fortbildungsprogramm.bistum-essen.de

1. Entscheiden Sie sich für eine Veranstaltung und tragen die entsprechenden Daten in das Anmeldeformular für interne Fortbildungen ein.

2. Legen Sie dieses ausgefüllte Formular Ihrem/r Vorgesetzten vor, der/die es mit seiner/ihrer Unterschrift sowie einer kurzen Stellungnahme versieht.

3. bei pastoralen Berufsgruppen: Legen Sie das Formular im Anschluss Ihrem/r zuständigen Bischöflichen Beauftragten für die jeweilige Berufsgruppe vor, damit diese/r das Formular ebenfalls mit Stellungnahme und Unterschrift versieht. Sie haben hier neben dem Postweg auch die Möglichkeit, das Formular per Fax an das Dezernat Pastoral zu schicken (Faxnr.: 0201/ 2204-262).

4. Über die/den Vorgesetzte/n bzw. den/die Bischöfliche/n Beauftrage/n für die Berufsgruppe wird die Anmeldung an den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit weitergeleitet. Sie erhalten im Anschluss eine Anmeldebestätigung und ggf. weitere Informationen zur gewählten Veranstaltung.

Dieses finden Sie auf den Seiten 81-86 des aktuellen Fortbildungsprogramms oder zum Download im Inter- und Intranet des Bistums Essen auf den Seiten www.fortbildung.bistum-essen.de.

In der Regel ist Ihr zuständiger Pfarrer Ihr Vorgesetzter. Für Pfarrer ist Kai Reinhold als Dezernent des Dezernates Personal/ Pastoral Vorgesetzter.

Die Bischöflichen Beauftragten für die pastoralen Berufsgruppen sind Dr. Kai Reinhold (Bischöflicher Beauftragter für die Priester im Bistum Essen), Ingeborg Klein (Bischöfliche Beauftragte für die Pastoral- und Gemeindereferent/innen im Bistum Essen) und Diakon Michael Nieder (Bischöflicher Beauftragter für die Diakone im Bistum Essen).

Im Jahr 2013 hat die Regional-KODA NW neue Entgeltregelungen für Gemeindereferent/innen und Pastoralreferent/innen beschlossen, die eine differenzierte Eingruppierung ermöglicht. Über die Teilnahme an Fortbildungen in pastoralen Handlungsfeldern haben diese die Möglichkeit, Punkte zu sammeln (so genannte Creditpoints) und nach Erreichen einer bestimmten Anzahl an Creditpoints höhergruppiert zu werden.

Alle Angebote des internen Fortbildungsprogramms des Bistums, die höhergruppierungsrelevant sind, werden im Programmheft mit den jeweils anrechnungsfähigen Leistungspunkten ausgewiesen.

Neben der Teilnahme an unseren internen Fortbildungen haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, an externen Fortbildungen teilzunehmen. Sollten Sie daran Interesse haben, stellen Sie bitte 6 Wochen vor Beginn der entsprechenden Maßnahme einen Antrag an den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit und orientieren sich dabei an folgendem Verfahren:

1. Tragen Sie ihre persönlichen Daten sowie die Daten ihrer gewünschten Fortbildungsmaßnahme in das Formular „Antrag auf Genehmigung einer externen Fort- und Weiterbildung“ ein.

2. Auf einem Beiblatt formulieren Sie eine schriftliche Begründung, warum Sie an der Fortbildung teilnehmen möchten. Bitten Sie außerdem Ihre/n Vorgesetzte/n, eine schriftliche Stellungnahme zu formulieren, aus der die Bedeutung der Fortbildung für Ihr Tätigkeitsfeld hervorgeht.

3. Legen Sie das ausgefüllte Antragsformular Ihrem/r Vorgesetzten vor, der/die es mit seiner/ihrer Unterschrift versieht.

3. bei pastoralen Berufsgruppen: Sie legen das Formular im Anschluss Ihrem/r zuständigen Bischöflichen Beauftragten für die jeweilige Berufsgruppe vor, damit diese/r das Formular ebenfalls mit ihrer/seiner Unterschrift versieht. Sie haben hier neben dem Postweg auch die Möglichkeit, das Formular per Fax an das Dezernat Pastoral zu schicken (Faxnr.: 0201/ 2204-262).

4. Über die/den Vorgesetzte/n bzw. den/die Bischöfliche Beauftrage für die Berufsgruppe wird der Antrag zur Prüfung und Bearbeitung an den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit weitergeleitet. Sie erhalten im Anschluss Informationen zur Genehmigung von Arbeitsbefreiung und Kostenübernahme für ihre gewählte Fortbildungsveranstaltung.

Dieses finden Sie zum Download im Internet des Bistums Essen auf den Seiten www.fortbildung.bistum-essen.de.

Bei Interesse an größeren Fort- und Weiterbildungen (z.B. berufsbegleitende Studiengänge), die über den durch die KAVO und das Weiterbildungsgesetz geregelten Anspruch auf Teilnahme an Bildungsangeboten hinaus gehen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich und lassen es von Ihrem Vorgesetzten (und bei pastoralem Personal zusätzlich durch die/den Bischöflichen Beauftragte/n für Ihre jeweilige Berufsgruppe) mit einer eigenen Stellungnahme und einer Unterschrift versehen.

2. Über die/den Vorgesetzte/n bzw. den/die Bischöfliche Beauftrage für die Berufsgruppe wird der Antrag zur Prüfung und weiteren Bearbeitung an den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit weitergeleitet.

3. Der Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit prüft im Einzelfall, ob ein explizites Interesse des Dienstgebers an der Teilnahme vorliegt und entscheidet dann individuell über eine mögliche (gesamte oder teilweise) Kostenübernahme und Arbeitsbefreiung.

Wenn Interesse an einer beruflichen oder politischen Weiterbildung haben, können Sie sich auf Grundlage des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) pro Jahr bis zu 5 Tage vom Dienst unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Veranstalter der Maßnahme eine nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtung ist und  Sie länger als 6 Monate beim Bistum Essen beschäftigt sind. Sollten Sie Interesse an solch einer Fortbildung haben, stellen Sie bitte 6 Wochen vor Beginn der entsprechenden Maßnahme einen Antrag an den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit und orientieren sich dabei an folgendem Verfahren:

1. Sie formulieren einen formlosen Antrag auf Arbeitsbefreiung nach AWbG. Dem Antrag muss das Programm der Bildungsmaßnahme sowie eine Bescheinigung des Veranstalters beiliegen, dass dieser und die entsprechende Maßnahme nach AWbG anerkannt sind.

2. Sie legen diesen Antrag Ihrem/r Vorgesetzten vor, der/die ihn mit seiner/ihrer Unterschrift und einer Stellungnahme versieht.

3. bei pastoralen Berufsgruppen: Sie legen den Antrag im Anschluss Ihrem/r zuständigen Bischöflichen Beauftragten für die jeweilige Berufsgruppe vor, damit diese/r den Antrag ebenfalls mit Unterschrift und Stellungnahme versieht.

4. Über die/den Vorgesetzte/n bzw. den/die Bischöfliche Beauftrage für die Berufsgruppe wird der Antrag zur Prüfung und weiteren Bearbeitung an den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit weitergeleitet. Sie erhalten dann weitere Informationen zur Genehmigung der Arbeitsbefreiung.

Beschäftigte haben einen rechtlichen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub. Während des Bildungsurlaubs werden Beschäftigte vom ihrem Arbeitgeber freigestellt, bekommen aber das Gehalt voll weitergezahlt. Die Kosten für eine Bildungsurlaub-Veranstaltung zahlen die Beschäftigten aus eigener Tasche. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) regelt den Bildungsurlaub. Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist.

Als Bildungsurlaub können in der Regel nur Veranstaltungen gebucht werden, die bei einem im Rahmen des Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetzes anerkannten Weiterbildungsträger stattfinden. Arbeitgeber können allerdings auf freiwilliger Basis auch Seminare bei nicht anerkannten Weiterbildungsträgern genehmigen.

Die Anerkennung von Bildungsträgern, die Veranstaltungen im Rahmen des AWbG anbieten, erfolgt in NRW über die zuständigen Bezirksregierungen. Eine Voraussetzung ist, dass es sich um eine zertifizierte Einrichtung handelt, deren Zertifikat oder Gütesiegel vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW anerkannt ist. (Quelle: www.weiterbildungsberatung-nrw.de/buergerinnen-buerger/foerderung/bildungsurlaub.html)

Zusammen mit der Genehmigung einer Fortbildung erhalten die Teilnehmer/innen vom Stabsbereich für Personalentwicklung und Gesundheit eine schriftliche Entsendeverfügung zur Fortbildungsmaßnahme. Diese ist dadurch gleichzeitig als Dienstreisegenehmigung zu verstehen. Ein gesonderter Dienstreiseantrag muss daher nicht mehr gestellt werden. Die Entsendeverfügung beinhaltet ein Formular, mit dem die entstandenen Reisekosten (Fahrtkosten und Unterbringung) nach Ablauf der Veranstaltung abgerechnet werden können. Dies gilt auch für die Teilnahme am internen Fortbildungsprogramm in einem der Bildungshäuser des Bistums (Kardinal-Hengsbach-Haus, Kath. Akademie „Die Wolfsburg“, Jugendhaus St. Altfrid).

Sie benutzen dafür das Formular „Reisekostenabrechnung für Fortbildungsmaßnahmen“. Dieses wird Ihnen gemeinsam mit Ihrer Entsendeverfügung im Vorfeld einer Fortbildungsveranstaltung durch den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit zugeschickt.

In diesem Formular können Sie, wie allgemein bei Dienstreiseabrechnungen üblich, u.a. Angaben zur Dauer und Ort der Veranstaltung und ggf. entstandenen Kosten (Fahrtkosten, Unterbringung) machen. Sie können Tagegelder beantragen aber auch Angaben zu unentgeltlichen Leistungen (z.B. Mahlzeiten, die Ihnen gestellt wurden) machen.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit. Dort wird dieses geprüft und bearbeitet. Die entstandenen Reisekosten werden dann in der Regel mit Ihrem normalen Gehalt verrechnet.

Laien im pastoralen Dienst können für 5 bzw. 6 Tage im Jahr von der Arbeit befreit werden (abhängig von einer 5- oder 6-Tage-Arbeitswoche).

Geistlichen steht jährlich eine Woche für Exerzitien zur Verfügung.

Mitarbeiter/innen in der Bischöflichen Verwaltung und den angeschlossenen Einrichtungen können bis zu 3 Tage Arbeitsbefreiung im Jahr beantragen.

Es besteht die Möglichkeit, die innerhalb eines Jahres nicht in Anspruch genommenen Tage in das Folgejahr übertragen zu lassen.

Ja, Sie können über den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit eine Kostenbeteiligung von bis zu 35,-€ pro Tag (für die Ihnen maximal zustehenden Exerzitientage) beantragen. Die Höhe der Kostenbeteiligung ist abhängig von den Kosten, die Ihnen für die Teilnahme an Exerzitien entstehen.

1. Formulieren Sie einen formlosen Antrag auf Arbeitsbefreiung und Kostenbeteiligung von 35,-€ pro Tag. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten: Ihren Namen und Ihre Adresse, Ihre Berufsgruppe und Einrichtung bzw. Organisationseinheit, Ihre Bankverbindung sowie Informationen über das Exerzitienangebot, an dem Sie teilnehmen möchten (Art, Träger, Dauer und Kosten der Maßnahme).

2. Legen Sie diesen Antrag Ihrem/r Vorgesetzten vor, der/die ihn mit seiner/ihrer Unterschrift und einer Stellungnahme versieht.

3. Leiten Sie den Antrag im Anschluss an das Exerzitienreferat im Kardinal-Hengsbach-Haus (Dahler Höhe 29, 45239 Essen) weiter, wo das Exerzitienangebot geprüft und der Antrag ebenfalls mit Unterschrift und Stellungnahme versehen wird.

4. Über das Exerzitienreferat wird der Antrag zur Prüfung und weiteren Bearbeitung an den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit weitergeleitet. Sie erhalten dann weitere Informationen zur Genehmigung von Arbeitsbefreiung und der Höhe der Kostenübernahme.

Hier gibt es einen Unterschied zwischen Mitarbeiter/innen in der bischöflichen Verwaltung und den angeschlossenen Einrichtungen und Mitarbeiter/innen im pastoralen Dienst:

Mitarbeiter/innen in der bischöflichen Verwaltung und den angeschlossenen Einrichtungen richten im laufenden Kalenderjahr einen formlosen, schriftlichen Antrag (per Brief oder eMail) an den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit. Sie bitten darin um Übertragung ihrer nicht genommenen Exerzitientage in das Folgejahr. Dieser Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden. Außerdem ist es nicht möglich, die Exerzitientage von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren anzusammeln.

Mitarbeiter/innen im pastoralen Dienst können, falls sie die ihnen zustehenden Exerzitientage in einem Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen haben, bis zu 3 Tage ins Folgejahr übertragen lassen; maximal stehen ihnen jedoch weiterhin 6 Tage Arbeitsbefreiung für Exerzitien im Jahr zu. Die pastoralen Mitarbeiter/innen richten im laufenden Kalenderjahr einen formlosen, schriftlichen Antrag (per Brief oder eMail) an den Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit. Sie bitten darin um Übertragung ihrer nicht genommenen Exerzitientage in das Folgejahr. Dieser Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden. Außerdem ist es nicht möglich, die Exerzitientage von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren anzusammeln.

Nein, für die Teilnahme an Exerzitien können Sie keine Fahrtkosten abrechnen.

Ihre Ansprechpartner/innen für den Bereich der Fort- und Weiterbildung im Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit sind

Dr. Andrea Qualbrink (Referentin für Personalentwicklung und Gesundheit): Tel.: 0201/ 2204-597, Mail: andrea.qualbrink@bistum-essen.de
und
Dr. Markus Hein (Stabsbereichsleiter Personalentwicklung und Gesundheit): Tel.: 0201/ 2204-360, Mail: markus.hein@bistum-essen.de

Ihre Ansprechpartner/innen für  die Genehmigung von Exerzitien im Stabsbereich Personalentwicklung und Gesundheit sind

Christiane Schulte-Terhusen (Referentin für Personalentwicklung und Gesundheit): Tel.: 0201/ 2204-228, Mail: christiane.schulte-terhusen@bistum-essen.de
und
Dr. Andrea Qualbrink (Referentin für Personalentwicklung und Gesundheit): Tel.: 0201/ 2204-597, Mail: andrea.qualbrink@bistum-essen.de
und
Dr. Markus Hein (Stabsbereichsleiter Personalentwicklung und Gesundheit): Tel.: 0201/ 2204-360, Mail: markus.hein@bistum-essen.de

Ansprechpartner

Referentin für Personalentwicklung und Gesundheit

Maren Kreuzfelder

Zwöfling 16
45127 Essen

Sachbearbeitung

Felix Maschler

Zwölfling 16
45127 Essen