Ansprechpartnerin

Referentin für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Helen Wieners

Zwölfling 16
45127 Essen

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Natürlich ist nicht nur jeder selbst in hohem Maße für die eigene Gesundheit verantwortlich, auch dem Dienstgeber ist es ein wichtiges Anliegen, das körperliche und seelische Wohlbefinden aller Beschäftigten zu schützen und zu erhalten. Deshalb trägt am Arbeitsplatz hierfür auch der Dienstgeber einen besonderen Teil der Verantwortung.

Dies ist insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Die erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durchzuführen, gehört zu den Grundpflichten aller Arbeitgeber (§ 3 ArbSchG). Zur Unterstützung bei Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bistum Essen der Stabsbereich beratend zur Verfügung. Dies gilt nicht nur für das Bischöfliche Generalvikariat mit den angeschlossenen Einrichtungen, sondern auch für die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie der Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden.

Weitere Informationen: www.arbeitsschutz-katholisch.de