Die Visitation

Lat. visitare = »besuchen«. Nach kath. Kirchenrecht ist der Bischof verpflichtet, sein Bistum wenigstens alle fünf Jahre selbst oder durch einen von ihm Beauftragten (Weihbischof, Generalvikar, Bischofsvikar) zu visitieren. Die Visitation einer Pfarrgemeinde dient sowohl der Aufsicht und Kontrolle als auch der Information und Kontaktpflege. Der Visitator prüft die Kirchenbücher der Gemeinde (Tauf-, Ehe-, Toten- und Messstipendienbuch), führt Gespräche mit allen Seelsorgern und Mitarbeitern der Caritas sowie mit den Mitgliedern von Pfarrgemeinderäten, Kirchenvorständen, kirchl. Verbänden und Gemeindemitgliedern. Zum Programm der Visitation, die oftmals mit einer Firmung verbunden wird, gehören auch Besuche von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern sowie Behinderteneinrichtungen, Betrieben und Rathäusern.