Die Vergebung der Sünden

Nach kath. Auffassung haben bestimmte geistliche Übungen, begangen in der Haltung der Reue und des Willens zur Umkehr, im Hinblick auf lässliche Sünden vergebende Wirkung. Das gilt z.B. für das Mitfeiern der Hl. Messe, das Hören des Evangeliums, der Empfang der Hl. Kommunion, die Teilnahme an einer Bußandacht, Beten, Fasten, Almosengeben. Schwere Sünden und Todsünden allerdings bedürfen der Absolution im Bußsakrament.