Synode, die

Griech. sy´nodos = »gemeinsamer Weg, Zusammenkunft«. Das geltende Kirchenrecht kennt die Bischofssynode als Beratungsgremium des Papstes und die Diözesansynode, eine »Versammlung von ausgewählten Priestern und anderen Gläubigen der Teilkirche« (can. 460) zur Unterstützung des Diözesanbischofs. Eine gemeinsame Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland fand 1971 bis 1975 in Würzburg statt (siehe auch: Würzburger Synode).