Subsidiarität, die
Ein Grundsatz der Katholischen Soziallehre, wonach eine gesellschaftliche oder staatliche Aufgabe soweit möglich von der jeweils unteren, kleineren Einheit wahrgenommen wird (Verpflichtung zur Eigenverantwortlichkeit). Was der Einzelne oder eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe aus eigener Initiative leisten kann, soll nicht auf die nächstgrößere Gemeinschaft übertragen werden. Die übergeordnete größere Gemeinschaft (Staat oder Kommune) soll aber die untergeordneten so weit unterstützen, dass diese ihre Aufgaben bewältigen können (Hilfe zur Selbsthilfe).