Sozialenzykliken

Die päpstlichen Rundschreiben (Enzyklika), die sich intensiv mit Fragen der gesellschaftlichen Ordnung und des menschlichen Zusammenlebens im Industriezeitalter befassen und zur Lösung der sozialen Fragen aus kirchl. Sicht beitragen wollen. Diese Dokumente bilden ein wesentliches Fundament der Katholischen Soziallehre. Die Päpste haben bislang insges. acht Sozialenzykliken veröffentlicht. Den Anfang machte 1891 Papst Leo XIII. mit »Rerum novarum«, worin er die Auswüchse der Industrialisierung anprangerte. 1931, genau 40 Jahre später, entstand »Quadragesimo anno« von Pius XI., in der es um Fragen der sozialen Gerechtigkeit geht. Zum 70. Jahrestag der ersten Sozialenzyklika veröffentlichte Johannes XXIII. »Mater et Magistra«, die – aufbauend auf der bisherigen Soziallehre der Kirche – weltweite soziale Probleme in den Blick nimmt und u. a. auf den wachsenden Unterschied zwischen Armen und Reichen hinweist. Auf diesen Gedanken baute auch Papst Paul VI. 1967 seine Enzyklika »Populorum progressio« auf, in der er weltweite Gerechtigkeit fordert und die Christen dazu einlädt, sich am Bau einer neuen Gesellschaft zu beteiligen. Die 1981 von Papst Johannes Paul II. anlässlich des 90-jährigen Jubiläums von »Rerum novarum« veröffentlichte Enzyklika »Laboremexercens« betont das Prinzip des Vorrangs der Arbeit gegenüber dem Kapital und unterstreicht die Bedeutung von Solidarität sowie das Recht des arbeitenden Menschen auf gerechten Lohn. 1987 folgte »Sollicitudo rei socialis« mit den Schwerpunktthemen Gerechtigkeit und Frieden und 1991, zum 100-jährigen Jubiläum der ersten Sozialenzyklika, erschien »Centesimus annus«, die das Ende des Kommunismus in Europa reflektiert und eine erste Annäherung an das Konzept der sozialen Marktwirtschaft darstellt.