Sonntagsgebot, das

Bez. für die Verpflichtung aller Katholiken ab dem 7. Lebensjahr, am Sonntagsgottesdienst teilzunehmen. Dieses Kirchengebot wird aus dem dritten der Zehn Gebote abgeleitet und aus der Anordnung Jesu, das Abendmahl zu seinem Gedächtnis zu feiern (Lk 22, 19). Ein Sonntagsgottesdienst kann auch schon am Samstag gefeiert werden, weil der Tag nach jüdisch-christlicher Tradition nicht um Mitternacht, sondern mit dem Sonnenuntergang des Vortages beginnt.