Seligsprechung, die

Auch: Beatifikation; in der kath. Kirche die feierliche und endgültige Erklärung, dass ein Verstorbener rechtmäßig als Seliger öffentlich verehrt und deshalb um seine Fürbitte bei Gott angerufen werden darf. Die Seligsprechung stellt einen Menschen heraus, der ein bes. vorbildhaftes christliches Leben geführt hat und deswegen von der Kirche eines Landes, eines Bistums oder auch einer bestimmten Gemeinschaft verehrt werden darf. Die Heiligsprechung dehnt diese Verehrung auf die ganze Weltkirche aus. Dem Akt der Seligsprechung geht ein Seligsprechungsprozess voraus, der vom Ortsbischof eingeleitet wird. Darin werden Belege für die Beweisführung über den Ruf der Heiligkeit, ggf. des Martyriums, der herausragenden Tugenden und eventuell eingetretener Wunder gesammelt. Nach Abschluss dieses Verfahrens leitet der Bischof die Akten der Vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen zu. Sie prüft die Echtheit der Dokumente sowie der Zeugenaussagen und holt Gutachten über mögliche Wunder ein, die von dem oder der Betreffenden erwirkt worden sein sollen. Bei Männern und Frauen, die als Martyrer seliggesprochen werden sollen, entfällt die Notwendigkeit eines Wundernachweises. Siehe auch: Heiligsprechung.