Säkularisation, die

Lat. saeculum = »Jahrhundert«; kirchenlat. saeculum = »die zeitliche Welt«, »weltlich«; die Einziehung und Nutzung kirchl. Eigentums (Vermögen, Immobilien, Landbesitz) durch den Staat. Zur Säkularisation kam es zu allen Zeiten. So wurden z.B. kurz nach Beginn der Französischen Revolution aufgrund eines Beschlusses vom 2. November 1789 alle Kirchengüter durch den Staat eingezogen. Besonders umfassend war die Säkularisation in Deutschland. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 wurden alle geistlichen Fürstentümer aufgelöst. Auf diese Weise wurden die weltlichen Fürsten entschädigt, die durch die Verschiebung der französischen Ostgrenze ihre linksrheinischen Gebiete verloren hatten. Artikel 35 des Reichsdeputationshauptschlusses räumte aber auch jenen dt. Fürsten, die keine Gebietsverluste erlitten hatten, das Recht ein, kirchl. Güter einzuziehen. Von der Säkularisation profitierten bes. Preußen, Bayern, Baden und Württemberg. Insgesamt vier Erzbistümer, 18 Bistümer und etwa 300 Abteien, Stifte und Klöster verloren ihre Hoheitsrechte und wurden enteignet.