Pfarrgemeinderat, der

Ein von der Gemeinde gewähltes Gremium von Laien, das gemeinsam mit dem Pfarrer und den weiteren Seelsorgern und Mitarbeitern die Seelsorgearbeit in der Gemeinde mitträgt und mitverantwortet. Der Pfarrgemeinderat geht auf das Zweite Vatikanische Konzil zurück. Im »Dekret über das Apostolat der Laien« wird die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden angeregt. Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft des Evangeliums, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst am Nächsten verpflichtet. Um seine Arbeit leisten zu können, kann der Pfarrgemeinderat verschiedene Ausschüsse bilden, z.B. für Liturgie, Mission, Caritas oder Öffentlichkeitsarbeit. Für die Vermögensverwaltung ist der Kirchenvorstand zuständig. Die Zahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderats hängt von der Größe der Pfarrgemeinde ab.