Personalität, die

Ein Grundsatz der Katholischen Soziallehre. Die klassische Definition des Personbegriffs stammt von Boethius: »Persona est naturae rationalis individua substantia« (»Die Person ist eine unteilbare Substanz der vernünftigen Natur«). Begründet in seiner Gottebenbildlichkeit ist der Mensch Träger einer von Gott verliehenen Individualität. Seine Würde ist unantastbar. Deshalb sind Gesellschaft und Staat für den Menschen da und nicht umgekehrt.