Pate, der

Bürge oder Zeuge bei der Taufe (bzw. Firmung). Der Pate (die Patin) verpflichtet sich, für die religiöse Erziehung des Getauften mitzusorgen und die Eltern bei der religiösen Erziehung zu unterstützen. Er muss deshalb der kath. Kirche angehören.