Päpstliches Haus

Das Päpstliche Haus besteht aus Geistlichen und Laien und wird von der Präfektur des Päpstlichen Hauses geleitet. Es gliedert sich in die Päpstliche Kapelle (Cappella Pontificia) und die Päpstliche Familie (Familia Pontificia). Mitglieder der Päpstlichen Kapelle sind die Bischöfe, Priester und Laien, die dem Papst bei feierlichen Gottesdiensten zur Seite stehen. Der Päpstlichen Familie gehören die Kleriker und Laien an, die den Papst als Staatsoberhaupt in besonderer Weise unterstützen. Mitglieder sind der Substitut des Staatssekretariats, der Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten, der für soziale und karitative Fragen zuständige Almosenier Seiner Heiligkeit, der Präsident der Päpstlichen Diplomaten-Akademie, der Theologe des Päpstlichen Hauses, die Protonotare, die Päpstlichen Zeremoniare, die Ehrenprälaten Seiner Heiligkeit, die Kapläne Seiner Heiligkeit (Ehrenkaplan) und der Prediger des Päpstlichen Hauses. Als Laien gehören der Päpstlichen Familie außerdem u. a. die Thronassistenten, der Sonderdelegat der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt, der Kommandant der päpstlichen Schweizergarde, der Präsident der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, die päpstlichen Kammerherren und die Mitglieder des päpstlichen Haushalts an. Die Mitglieder des Päpstlichen Hauses werden vom Papst i.d.R. für fünf Jahre ernannt. Mit der Vakanz des Papstamtes enden alle Dienste im Päpstlichen Haus.