Orden

Lat. ordo = »Ordnung, Stand«; Bez. für:
1. eine geistliche Lebensgemeinschaft (Ordensgemeinschaft) von Männern bzw. Frauen, die sich festen Regeln (Ordensregel) unterwerfen. Mitglieder von christlichen Ordensgemeinschaften legen nach einer Vorbereitungszeit (Noviziat) die Gelübde der Armut, Ehelosigkeit und Keuschheit ab. In der westlichen Kirche wird zwischen verschiedenen Formen des Ordenslebens unterschieden: Mönchsordenm (auch: monastische Orden, z.B. Benediktiner, Zisterzienser, Trappisten, Kartäuser); Bettelorden (Franziskaner, Dominikaner); Regularkanoniker (Prämonstratenser, Augustiner-Chorherren); Regularkleriker (Jesuiten); klerikale Kongregationen (Steyler Missionare); Laienkongregationen (Opus Dei) sowie die Ritterorden (Johanniterorden, Malteserorden, Deutscher Orden, Orden vom Heiligen Grab). Orden leisten einen bedeutenden Beitrag zum Kirchenleben. Sie sind organisiert in Klöstern oder Ordensniederlassungen, die hierzulande entweder als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als Vereine selbständigen und rechtsfähig sind. Geleitet werden sie von einem Abt oder einer Äbtissin, einem Prior oder einer Priorin, einem Oberen oder einer Oberin. Mehrere Klöster oder Niederlassungen eines bestimmten Territoriums bilden bei einigen Orden eine Ordensprovinz, der ein Provinzial oder Provinzoberer vorsteht. Die Gesamtleitung des Ordens hat ein Ordens- oder Generaloberer, die oberste Leitung aller Orden obliegt dem Papst.
2. eine vom Papst verliehene Auszeichnung für besondere Verdienste; Päpstliche Orden und Ehrenzeichen.