Der Metropolit

Kirchenlat. Metropolita = »Bischof in der Hauptstadt«; Titel eines Erzbischofs, der einer Kirchenprovinz (Erzbistum) vorsteht. Der Metropolit leitet die Erzdiözese und hat ein Aufsichtsrecht über die Reinerhaltung des Glaubens und die Aufrechterhaltung der kirchl. Ordnung in den ihm unterstellten Diözesen (siehe auch: Suffraganbistümer).