Kappung, die

(Kirchensteuer-)Kappung meint bei hohen Einkommen den Teilerlass von Kirchensteuern auf Antrag. Durch die progressive Wirkung des staatlichen Steuertarifs ergeben sich bei hohen Einkommen unverhältnismäßig hohe Belastungen, daher sehen die Kirchensteuergesetze in solchen Fällen eine Kappung vor, d.h. die Begrenzung der Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens.

Als Bemessungsgrundlage der Kappung gilt nicht 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer (Kirchensteuer), sondern je nach Bundesland zwischen 2,75 bis max. 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens.