Kanon, der

Lat. canon = »Regel, Norm, Richtschnur«; Abk. Can. oder can.; Bez. für:

  1. eine einzelne Rechtsvorschrift im kath. Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici);
  2. den unveränderlichen Teil der Hl. Messe, das Eucharistische Hochgebet (vom Sanctus bis zum Pater noster);
  3. den festgelegten Textkorpus der Bibel (Kanonisation). »In den Kanon aufnehmen« meint die Anerkennung einer Schrift oder eines Rechtsgrundsatzes. Siehe auch: Kanonisation.