Kanon, der

Begriffserklärung und Herkunft

Kanon stammt vom griechischen kanṓn beziehungsweise lateinischen canon und bedeutet „Regel“, „Norm“ oder „Richtschnur“. Im kirchlichen Zusammenhang wird der Begriff in mehreren Bedeutungen verwendet.

Er bezeichnet unter anderem:

  • eine einzelne Rechtsvorschrift im katholischen Kirchenrecht
  • den verbindlich anerkannten Bestand der biblischen Schriften
  • traditionell auch das Eucharistische Hochgebet der Messe, insbesondere den Römischen Kanon

Die Abkürzung für einen einzelnen kirchenrechtlichen Kanon lautet meist can.

Verankerung im Bistum Essen

Im Bistum Essen ist der Begriff in unterschiedlichen Zusammenhängen relevant. Kirchenrechtliche Kanones bilden die rechtliche Grundlage für viele Bereiche des kirchlichen Lebens. Der biblische Kanon bestimmt, welche Schriften zur Heiligen Schrift gehören. In der Liturgie begegnet der Begriff zudem im Zusammenhang mit dem Eucharistischen Hochgebet.

Rolle in der Liturgie

Liturgisch bezeichnet Kanon traditionell insbesondere den Römischen Kanon, heute das Erste Eucharistische Hochgebet. Er gehört zum zentralen Teil der Eucharistiefeier. Die ältere Verwendung des Begriffs für den gesamten unveränderlichen Messteil ist heute weniger gebräuchlich.

Spirituelle Dimension und Symbolik

Der Begriff Kanon steht grundsätzlich für Verbindlichkeit und Maßstab. In der Bibel bezeichnet er den als maßgeblich anerkannten Bestand heiliger Schriften, im Kirchenrecht verbindliche Normen und in der Liturgie einen festgelegten Gebetstext. Gemeinsam ist diesen Bedeutungen die Funktion als Orientierung und verbindliche Grundlage kirchlichen Lebens.

Kernaspekte im Überblick

  • Name und Ursprung: Griech. kanṓn, lat. canon = „Regel, Norm, Richtschnur“
  • Funktion und Zweck: Bezeichnung für verbindliche Normen, den anerkannten Bestand biblischer Schriften und traditionell bestimmte liturgische Gebetstexte
  • Bedeutung im Bistum Essen: Relevant für Kirchenrecht, Bibelverständnis und Liturgie
  • Liturgische Präsenz: Traditionell besonders als Bezeichnung für den Römischen Kanon beziehungsweise das Erste Eucharistische Hochgebet
  • Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: „In den Kanon aufnehmen“ bedeutet, etwas als verbindlich oder maßgeblich anzuerkennen

Siehe auch:Kanonisation, Hochgebet.