Kanon, der
Lat. canon = »Regel, Norm, Richtschnur«; Abk. Can. oder can.; Bez. für:
- eine einzelne Rechtsvorschrift im kath. Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici);
- den unveränderlichen Teil der Hl. Messe, das Eucharistische Hochgebet (vom Sanctus bis zum Pater noster);
- den festgelegten Textkorpus der Bibel (Kanonisation). »In den Kanon aufnehmen« meint die Anerkennung einer Schrift oder eines Rechtsgrundsatzes. Siehe auch: Kanonisation.