Der Index

Begriffserklärung und Herkunft

Index ist die Kurzbezeichnung für den lateinischen Index librorum prohibitorum, das „Verzeichnis der verbotenen Bücher“. Darin führte die katholische Kirche Schriften auf, deren Lektüre beziehungsweise Verbreitung aus Gründen des Glaubens oder der Sitten untersagt war. Der erste römische Index mit allgemeinem Geltungsanspruch erschien 1559.

Verankerung im Bistum Essen

Für das 1958 gegründete Bistum Essen war der Index wie für die gesamte katholische Kirche bis zu seiner Abschaffung relevant. Heute besitzt er keine kirchenrechtliche Gültigkeit mehr und ist im Bistum Essen vor allem von kirchen- und kulturgeschichtlicher Bedeutung. 1966 stellte die Kongregation für die Glaubenslehre ausdrücklich fest, dass der Index und die damit verbundenen kirchenrechtlichen Sanktionen keine Gesetzeskraft mehr besitzen.

Rolle in der Liturgie

Der Index hatte keine liturgische Funktion. Er war ein Instrument kirchlicher Lehr- und Disziplinaraufsicht und regelte den Umgang mit bestimmten Büchern und Schriften.

Spirituelle Dimension und Symbolik

Ziel des Index war es, Gläubige vor Schriften zu schützen, die nach damaliger kirchlicher Beurteilung Glauben oder Sitten gefährden konnten. Mit der Abschaffung des Index 1966 entfiel seine kirchenrechtliche Verbindlichkeit. Die Kirche betonte zugleich stärker die Eigenverantwortung und Gewissensreife der Gläubigen im Umgang mit entsprechenden Veröffentlichungen.

Kernaspekte im Überblick

  • Name und Ursprung: Lat. Index librorum prohibitorum = „Verzeichnis der verbotenen Bücher“; erster römischer Index 1559
  • Funktion und Zweck: Verzeichnis von Schriften, deren Lektüre beziehungsweise Verbreitung kirchlich untersagt war
  • Bedeutung im Bistum Essen: Bis 1966 Teil der für die katholische Kirche geltenden Ordnung; heute vor allem kirchengeschichtlich relevant
  • Liturgische Präsenz: Keine liturgische Funktion
  • Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: Über Jahrhunderte bedeutendes Instrument kirchlicher Kontrolle von Veröffentlichungen; 1966 verlor der Index seine kirchenrechtliche Gültigkeit