Das Hochfest

Begriffserklärung und Herkunft

Ein Hochfest ist die ranghöchste Festkategorie im liturgischen Kalender der katholischen Kirche. Hochfeste erinnern an besonders zentrale Glaubensinhalte, Ereignisse aus dem Leben Jesu und Mariens oder an herausragende Heilige.

Verankerung im Bistum Essen

Im Bistum Essen werden die Hochfeste entsprechend dem Allgemeinen Römischen Kalender und dem diözesanen Eigenkalender gefeiert. Zusätzlich können für das Bistum, einzelne Kirchen oder Pfarreien besondere Eigenfeiern den Rang eines Hochfestes haben.

Rolle in der Liturgie

Hochfeste werden besonders feierlich begangen. In der Eucharistiefeier werden in der Regel Gloria und Glaubensbekenntnis gesprochen oder gesungen. Viele Hochfeste beginnen liturgisch bereits am Vorabend mit der ersten Vesper; teilweise kann auch eine eigene Vorabendmesse vorgesehen sein.

Zu den bekannten Hochfesten gehören beispielsweise Weihnachten, Erscheinung des Herrn, Verkündigung des Herrn, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeit, Fronleichnam, das Heiligste Herz Jesu, Christkönig, die Gottesmutter Maria, Mariä Aufnahme in den Himmel, der heilige Josef, die Geburt Johannes des Täufers sowie die Apostel Petrus und Paulus.

Spirituelle Dimension und Symbolik

Hochfeste heben zentrale Inhalte des christlichen Glaubens aus dem Verlauf des Kirchenjahres besonders hervor. Durch ihre feierliche Gestaltung laden sie dazu ein, Ereignisse der Heilsgeschichte oder das Glaubenszeugnis bedeutender Heiliger bewusst zu vergegenwärtigen.

Kernaspekte im Überblick

  • Name und Ursprung: Höchste Festkategorie im liturgischen Kalender der katholischen Kirche
  • Funktion und Zweck: Feier besonders wichtiger Glaubensinhalte, Heilsereignisse und Heiliger
  • Bedeutung im Bistum Essen: Feier nach dem allgemeinen und dem diözesanen liturgischen Kalender
  • Liturgische Präsenz: Besonders feierliche Gestaltung, in der Regel mit Gloria und Glaubensbekenntnis
  • Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: Viele Hochfeste beginnen bereits am Vorabend; einzelne Diözesen, Kirchen und Pfarreien können zusätzliche Eigenhochfeste haben