Die Heiligsprechung

Lat. Kanonisation; in der kath. Kirche die feierliche und endgültige Erklärung, dass ein Verstorbener rechtmäßig als Heiliger verehrt und deshalb allgemein und öffentlich um seine Fürbitte bei Gott angerufen werden darf. Der Heiligsprechung geht ein abgeschlossenes, kirchenrechtl. genau geordnetes Verfahren (Heiligsprechungsprozess) voraus; zu den Voraussetzungen gehört u. a., dass zuvor bereits eine Seligsprechung des oder der Betreffenden erfolgt ist. Die Heiligsprechung erfolgt in einem liturgischen Akt, der seit 1234 allein dem Papst vorbehalten ist. Siehe auch: Seligsprechung.