Generalvikar

Lat. vicarius generalis; Stellvertreter (lat. alter ego = »anderes Ich«) des Diözesanbischofs als Verwaltungsleiter des Bistums. Der Generalvikar handelt in diesem Bereich an Stelle des Bischofs und mit gleicher Vollmacht wie dieser.

Er wird vomBischof frei ernannt und kann von ihm jederzeit wieder abberufen werden. Dieses Amt gibt es seit dem 13./14. Jh. Mit der Amtszeit des Bischofs endet auch die des Generalvikars.