Das Ehehindernis

Ein Umstand, der das Eingehen einer kirchlich geschlossenen Ehe hindert. Sog. absolute Ehehindernisse sind enge Blutsverwandtschaft, eine bereits eingegangene Ehe sowie Impotenz. Daneben gibt es allgemeine oder religiöse Ehehindernisse (z.B. Konfessions- oder Religionsverschiedenheit der Ehepartner), von denen aber eine Dispens erteilt werden kann.