Das Domkapitel

Kollegium von Priestern, das den Bischof in der Leitung und Verwaltung des Bistums unterstützt (»Konsultorenkollegium«). Das Domkapitel ist »Erbherr« des Bistums, an das bei jeder Sedisvakanz die Leitung des Bistums fällt. Als selbständige Körperschaft mit eigenen Rechten ist es für die Verwaltung des Dombesitzes verantwortlich und hat für die Gestaltung der Liturgie in der Kathedralkirche Sorge zu tragen. Nach dem Amtsverzicht oder Tod eines Bischofs ist es Aufgabe des Domkapitels, den Diözesanadministrator zu wählen und dem Papst eine Liste von Kandidaten für das Bischofsamt vorzulegen. In den Diözesen, in denen nach wie vor das Preußen-Konkordat von 1929 Gültigkeit hat, besitzt das Domkapitel zudem ein Wahlrecht bei der Neubesetzung des Bischofsstuhls. Die Zahl der Mitglieder eines Domkapitels hängt von der Größe des Bistums ab. Die Domkapitel bestehen aus einer Dignität oder mehreren, dem Dompropst, dem Domdechanten sowie mehreren residierenden und nicht residierenden Domkapitularen; Letztere haben jedoch nur bei der Bischofswahl Sitz und Stimme im Kapitel. Außerdem gehören ihm  Domvikare an, die an den Entscheidungen des Kapitels nicht mitwirken.