Der Diakon

Griech. »Diener«; die kath. Kirche unterscheidet zwischen dem Diakon als Durchgangsstufe auf dem Weg zur Priesterweihe und als eigenständiges Amt, das auch verheirateten Männern ab dem 35. Lebensjahr offensteht. Das Amt des Ständigen Diakons kann haupt- oder nebenamtlich ausgeübt werden. Diakone werden durch den Bischof geweiht. Damit überträgt er ihnen die Vollmacht zu predigen, die Taufe und die hl. Kommunion zu spenden und kirchl. Begräbnisse vorzunehmen, nicht aber die Messe zu feiern oder die Beichte zu hören. Hauptaufgabe des Diakons ist die Unterstützung der Pfarrer in der Gemeindeseelsorge und Gemeindecaritas. In feierlichen Gottesdiensten assistiert der Diakon dem Priester. (siehe auch: Dalmatika)