Der Cellerar
Begriffserklärung und Herkunft
Der Cellerar (lat. cellerarius) ist der für die Wirtschaftsverwaltung eines Klosters zuständige Mönch. Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen cella („Kammer“, „Vorratsraum“) ab und verweist auf die ursprüngliche Verantwortung für Vorräte und Versorgung der Klostergemeinschaft. Das Amt ist bereits in der Benediktusregel beschrieben.
Verankerung im Bistum Essen
Im Bistum Essen begegnet der Cellerar vor allem im Zusammenhang mit benediktinischen und anderen klösterlichen Gemeinschaften. Seine Aufgaben betreffen die wirtschaftliche Organisation des Klosters und tragen dazu bei, die materiellen Voraussetzungen für Gebet, Gemeinschaft und Arbeit sicherzustellen.
Rolle in der Liturgie
Der Cellerar hat keine besondere liturgische Funktion. Seine Verantwortung liegt im wirtschaftlichen Bereich des Klosters. Indem er für Versorgung, Verwaltung und Organisation sorgt, unterstützt er jedoch indirekt das geistliche und liturgische Leben der Gemeinschaft.
Spirituelle Dimension und Symbolik
Nach der Regel des heiligen Benedikt soll der Cellerar seine Aufgaben mit Klugheit, Demut und Verantwortungsbewusstsein erfüllen. Er verwaltet die Güter des Klosters nicht als persönliches Eigentum, sondern als anvertraute Mittel zum Wohl der Gemeinschaft. Damit verbindet das Amt wirtschaftliche Verantwortung mit geistlicher Haltung und Dienstbereitschaft.
Kernaspekte im Überblick
- Name und Ursprung: Lat. cellerarius; Verwalter von Vorräten und Wirtschaftsgütern
- Funktion und Zweck: Leitung der Wirtschaftsverwaltung eines Klosters
- Bedeutung im Bistum Essen: Vor allem im klösterlichen Leben relevant
- Liturgische Präsenz: Keine eigene liturgische Aufgabe
- Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: In der Benediktusregel als wichtiges Klosteramt festgelegt