Can.

Begriffserklärung und Herkunft

Die Abkürzung Can. steht für Kanon (1.). Im kirchlichen Sprachgebrauch bezeichnet ein Kanon einen einzelnen Gesetzesartikel des kirchlichen Gesetzbuches (Codex Iuris Canonici, CIC) beziehungsweise eines anderen kirchenrechtlichen Regelwerks.

Verankerung im Bistum Essen

Im Bistum Essen finden die Canones des Kirchenrechts Anwendung in Verwaltung, Seelsorge und kirchlicher Rechtsprechung. Sie bilden die rechtliche Grundlage für zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens, etwa die Sakramentenordnung, die Pfarrverwaltung oder die Aufgaben kirchlicher Amtsträger.

Rolle in der Liturgie

Viele liturgische Vorschriften beruhen auf Bestimmungen des Kirchenrechts und sind in einzelnen Canones geregelt. Die Abkürzung Can. selbst besitzt jedoch keine liturgische Funktion, sondern dient als Verweis auf einen bestimmten Gesetzesartikel.

Spirituelle Dimension und Symbolik

Kirchenrechtliche Canones dienen dem geordneten Leben der Kirche und sollen die Verkündigung des Evangeliums sowie die Feier der Sakramente unterstützen. Sie stehen damit im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft und ihrer Sendung.

Kernaspekte im Überblick

  • Name und Ursprung: Abkürzung für Kanon (1.)
  • Funktion und Zweck: Verweis auf einen einzelnen Gesetzesartikel des Kirchenrechts
  • Bedeutung im Bistum Essen: Grundlage kirchlicher Verwaltung und Ordnung
  • Liturgische Präsenz: Indirekte Bedeutung durch liturgische Rechtsvorschriften
  • Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: Häufige Abkürzung in kirchenrechtlichen Texten und Dokumenten

Einordnung der Aussagen