Das Beichtgeheimnis

Auch: Beichtsiegel. Alles, was einem Priester in seiner Funktion als Beichtvater zu Ohren kommt, unterliegt ohne Ausnahme dem Beichtgeheimnis. Auch gegenüber Staat und Exekutive muss der Beichtvater auf dem Beichtgeheimnis bestehen und über das Gehörte Schweigen bewahren. Tut er es nicht, wird er exkommuniziert und darf sein Amt nicht mehr ausüben. (siehe auch: Beichte)