Apostolische Sukzession

Lat. successio = »Nachfolge«; die nicht unterbrochene Weitergabe des Bischofsamtes, ausgehend von den Aposteln. Durch die Weihe, die von einem Bischof auf den nächsten übertragen wird (Handauflegung), sind die Bischöfe historisch legitime Nachfolger der Apostel. Die Apostolische Sukzession hat Rückwirkungen auf den Kirchenbegriff: 
Auch nichtrömische Kirchen, die die Apostolische Sukzession gewahrt haben (z.B. Orthodoxe, Anglikaner, Kirchen der Utrechter Union, in Deutschland: Alt-Katholiken) werden als »Kirche« anerkannt, nicht aber »kirchliche Gemeinschaften«, denen die weiheberechtigten Bischöfe zeitweilig fehlten (z.B. evangelische Kirchen der Reformation).